Kommentar von Christian Rath

Bürgerliche Fassade oder doch Teil des Terrors? Das Gericht geht vom letzteren aus. Bild: dpa
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Anklage gegen Beate Zschäpe und vier NSU-Unterstützer in vollem Umfang zugelassen. Das ist ein erster eindrucksvoller Erfolg für Generalbundesanwalt Harald Range und eine peinliche Schlappe für die Unkenrufer in Berliner Sicherheitskreisen.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Immer wieder wurden Journalisten, wohl aus den Reihen des Innenministeriums und des BKA, mit der Einschätzung gefüttert, man habe gegen Beate Zschäpe kaum etwas in der Hand. Möglicherweise könne sie nur wegen der Brandstiftung ihrer eigenen Zwickauer Wohnung im November 2011 angeklagt werden.
Die Bundesanwaltschaft ließ sich dagegen nicht irre machen, sondern überraschte Ende letzten Jahres mit einer besonders mutigen Anklage. Zschäpe wurde nicht nur Beihilfe zu den NSU-Morden vorgeworfen, sondern sogar Mittäterschaft. Die drei seien ein „einheitliches Tötungskommando“ gewesen. Die Morde seien als „gemeinsame Taten“ zu werten, die in einer „abgestimmten Arbeitsteilung“ verübt wurden, wobei Zschäpe vor allem vorgeworfen wurde, dass sie für die Gruppe eine „unauffällige Fassade“ schaffte.

Christian Rath
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Foto: tazMit gewisser Berechtigung haben Zschäpes Anwälte darauf hingewiesen, dass ein gemeinsamer Tatplan bisher nicht sicher bewiesen werden konnte. Auch sei es „rein spekulativ“, dass Zschäpe von den Morden wusste und sie auch wollte. Ihr Tarnverhalten könnte genausogut der Aufrechterhaltung des Lebens im Untergrund und der Verdeckung gelegentlicher Banküberfälle gedient haben. Und selbst wenn Zschäpe von den Morden wusste, dann seien ihre Tatbeiträge „nicht wesentlich“ gewesen, sondern allenfalls als Beihilfe zu werten. Die Anwälte, die keine Nazis sind, sondern bürgerliche Profis, machten ihre Pflicht und klopften die Anklage auf Schwachpunkte ab.
Es ist aber nachvollziehbar, dass das OLG die Anklage nun trotzdem zugelassen hat. Das Gesamtbild spricht nun mal gegen Zschäpe. Diese war schon zur Zeit in Jena ganz in Nazi-Kreise integriert und teilte die menschenverachtende Ideologie ihrer Kumpane Böhnhardt und Mundlos. In Diskussionen der Kameradschaft Jena plädierte sie wie die beiden dafür, sich zu bewaffnen und „mehr“ zu machen. Unterstützer nahmen die drei auch später immer als Einheit war. Kaum vorstellbar, dass die zwei Männer jahrelang ohne Zschäpes Wissen und Zutun Terror verbreitet haben.
Indem das OLG die Anklage zugelassen hat, haben die Münchener Richter implizit erklärt, dass sie eine Verurteilung wegen Mordes für wahrscheinlich halten. Zschäpes Schweigen darf zwar juristisch nicht gegen sie ausgelegt werden, denn es ist ihr Recht. Allerdings ist es prozesstaktisch wohl nicht mehr so klug, einfach nichts zu sagen und die Anklage pauschal in Zweifel zu ziehen. Moralisch wäre es ohnehin das Mindeste, was Zschäpe noch tun kann, endlich auszupacken und alles offen zu legen - vor allem wer dem NSU wann und wie geholfen hat.
Fast 13 Jahre lang konnte die Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" mordend und raubend quer durch Deutschland ziehen, ohne dass ihr die Ermittlungsbehörden auf die Spur gekommen waren. Die Morde an acht türkischen und einem griechischen Kleingewerbetreibenden haben einen rassistischen Hintergrund und gehen sämtlichst auf das Konto der Gruppe. Die taz berichtet ausführlich über den Terror von rechts.
Von Stierhörnern in Stierkämpfern, Zombies und menschlichen Engeln. Unsere Bilder der Woche.

Das Handy hat Geburtstag: Eine kurze Geschichte der ebenso erfolgreichen wie nervtötenden Erfindung.

Was der nordkoreanische Führerkult mit Raketen und Rammlern aus Brandenburg zu tun hat.

Schnee verpiss dich, keiner vermisst dich. Der Frühling muss kommen. Jetzt, sofort. Hau rein, Lenz!


Leserkommentare
03.02.2013 16:43 | Nichtjurist
Interessant fände ich zu erfahren wer denn die drei Anwälte bezahlt. Frau Zschäpe aus der Beute von den Überfällen? Pflicht ...
03.02.2013 14:16 | Cometh
... in den 70er Jahren nannte man dies die sog. Unterstützerszene und bei gerade bei der Taz hätte man Zeter und Mordio ges ...
02.02.2013 22:11 | FaktenStattFiktion
Ach, die Staatsanwaltschaft als Freund der taz? Kaum zu glauben... ...