Kommentar: Arbeitsgerichtskonflikt bei der Baubehörde: Mut zur Lösung

Der Arbeitsgerichtskonflikt bei der Baubehörde könnte langst beendet sein. Denn die Behörde hat Rechtsfehler gemacht und der Betroffene müsste längst wieder eingestellt werden.

Der Fall könnte längst vom Tisch sein, doch die Verantwortlichen an der Behördenspitze blockieren seit Jahren. Klar ist: Bei der Kündigung des Baubehörden-Elektrikers hat es Rechtsverstöße gegeben. Der Gekündigte ist zu den Beleidigungsvorwürfen nicht vom Personalrat gehört worden. Der vermeintliche Beleidigte hat sogar vor Gericht für ihn Partei ergriffen. Stattdessen ist ohne Anhörung der fristlosen Kündigung zugestimmt worden – das ist höchstrichterlich festgestellt worden.

Ob der linken Europa-Parlamentarierin und ehemaligen Personalratsvorsitzenden Sabine Wils nun eine besondere Rolle zukommt, ist von außen schwer zu klären, weil sie sich auf die Schweigepflicht beruft. Wobei sich bei solchen Konflikten die Frage stellt, in wessen Interesse es zu der Schweigeverpflichtung kam – im Interesse des Entlassenen oder der heutigen Stadtentwicklungsbehörde?

Fakt ist, dass der Konflikt längst aus der Welt sein könnte. Doch weder die Grüne Anja Hajduk als auch die Sozialdemokratin und Ex-IG Metall-Chefin Jutta Blankau haben sich bisher als Behörden-Chefinnen getraut, den Konflikt auf eine menschliche, gütliche und kollegiale Art beizulegen. Im öffentlichen Dienst müsste es durchaus zumutbar sein, auch nach einem solchen Streit einen Mitarbeiter wieder einzustellen.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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