Kommentar Beamtenbesoldung: Bedrohliche Ordnungshüter

Jedes Maß verloren hat die Bremer Gewerkschaft der Polizei. Sie nutzt ihre Funktion und deren Zwangsmittel, um persönliche Belange durchzudrücken.

Jedes Maß verloren hat die Bremer Gewerkschaft der Polizei: Natürlich ist es unschön für die Betroffenen, wenn ihre Bezüge nicht gleichzeitig mit denen der Beamten anderer Bundesländer angehoben werden. Auch wenn die nicht, wie Bremen, unter Haushalts-Kuratel des Bund-Länder-Konsolidierungsrates stehen, lässt sich vielleicht sogar in diesem Umgang eine Art Ungerechtigkeit erkennen. Und selbstredend darf eine Gewerkschaft dagegen protestieren. Mit angemessenen Mitteln. Mit verhältnismäßigen Mitteln.

Davon aber hat sich die Bremer Gewerkschaft der Polizei (GdP) schon seit Längerem verabschiedet: Erst hat sie den Bremer Verzicht auf eine Bannmeile genutzt, um zur Haushaltsberatung eilende Abgeordnete physisch zu bedrängen. Kurz darauf kündigt der Gewerkschafts-Chef den örtlichen PolitikerInnen an, man werde sie im Falle einer konkreten Bedrohung wie eines Attentats nicht mehr schützen. Und jetzt ruft die Gewerkschaft dazu auf, einfach keine Bußgelder mehr zu verhängen – mit dem unmissverständlichen, aber unausgesprochenen Ziel, den Senat als Dienstherren und die Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber zu erpressen. Klar, keine Knöllchen, das klingt angenehm und ähnelt, scheint’s, dem im Arbeitskampf legitimen „Dienst nach Vorschrift“. Es bedeutet aber das Gegenteil – und die Wirkung ist eher beängstigend: Die GdP behauptet mit ihrem Aufruf, dass PolizistInnen den Bereich ihres pflichtgemäßen Handelns willkürlich selbst bestimmen dürfen.

Heißt: Sie nutzen nicht ihre Bürgerrechte, sondern die Hoheit ihrer Funktion und deren Ausstattung mit Zwangsmitteln, um damit persönliche Belange durchzudrücken. Das Instrument des staatlichen Gewaltmonopols schwingt sich zu dessen Herren auf – gefahrlos, weil es kein Gegeninstrument gibt. Ja hätten die etwa Harvey Keitel in „Bad Lieutenant“ als positiven Helden und Identifikationsfigur verstanden?

Staatsrechtlich entspricht ein solches Vorgehen einem Putsch. Und es ist regelrecht bedrohlich, weil es auf ein problematisches Verhältnis der örtlichen Wachtmeisterschaft zu ihrer eigenen Rolle und Funktion hinweist.

Denn jede polizeiliche Kontrolle ist ja ein gewaltsamer Eingriff in die Freiheit der BürgerInnen. Erträglich wird er nur, wenn ihm eine Bedrohungslage entspricht und er von Befugten auf verhältnismäßige Weise durchgeführt wird. So ein Machtmittel sollte nicht in den Händen cholerischer Wüteriche mit schnellen Fäusten liegen. In Bremen ist dies nicht mehr gewährleistet.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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