Kommentar Blackwater-Urteil: Schuldspruch rettet das Image

Die Verurteilung der ehemaligen Blackwater-Söldner ist ein Erfolg – vor allem für die US-Regierung. Doch damit ist es noch lange nicht getan.

Ein irakischer Polizist am Tatort. Bild: ap

Der Schuldspruch für die ehemaligen Blackwater-Mitarbeiter wegen des Todes von 14 irakischen Zivilisten und der Verletzung von 17 weiteren in Bagdad im September 2007 war überfällig. Die Jury wischte die Argumente der Verteidigung hinweg, die Söldner hätten in Selbstverteidigung gehandelt, und benannte das wilde In-die-Menge-Schießen als das, was es war: Mord und Totschlag.

Der Schuldspruch ist ein Erfolg, und zwar vor allem für die US-Regierung. Nicht zufällig hatte die Staatsanwaltschaft großen Aufwand betrieben und mehr ausländische Zeugen einfliegen lassen als je zuvor: Schließlich stand die Glaubwürdigkeit der US-Justiz auf dem Spiel. Genau die war monatelang Gegenstand erbitterter Verhandlungen zwischen Washington und Bagdad gewesen.

Irak wollte die Blackwater-Leute im eigenen Land vor Gericht stellen, die USA lehnten das ab. Ein Freispruch wäre für ihr Image verheerend gewesen. Der Schuldspruch in diesem besonderen Fall kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die von der US-Armee angeheuerten Söldner noch immer in einer juristischen Grauzone operieren.

So verhalten sie sich nämlich auch: im Bewusstsein einer Quasi-Immunität. Ein Gesetzentwurf, der das ändern sollte, liegt noch immer unbearbeitet im US-Kongress. Und in zig anderen Fällen von Übergriffen und Morden, im Irak oder in Afghanistan, versagte die US-Justiz kläglich.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Das Strafmaß ist noch nicht verkündet, und die Verteidigung kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen und den Fall gegebenenfalls durch alle Instanzen zu bringen. Das ist ihr gutes Recht. Die Pflicht der US-Politik ist es allerdings, dem Söldnereinsatz endlich einen klaren Rahmen zu geben. Niemand im US-Auftrag darf mehr mit dem Gefühl losziehen, straflos morden zu können.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.