Kommentar von Christian Rath
Die Bundeswehr darf zur Abwehr von katastrophalen Unglücksfällen im Inland auch Kampfjets und Panzer einsetzen. Dies beschloss jetzt der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit wird die Möglichkeit von Bundeswehreinsätzen im Innern erneut erweitert.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Als 1968 die Notstandsgesetze verabschiedet wurden, gab es einen hart umkämpften Kompromiss. Bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und bei bewaffneten Aufständen sollte die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden dürfen – alles andere sollte verboten bleiben. Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht weicht diese Grenze nun immer wieder auf. So entschied Karlsruhe 2006, dass auch ein drohender Terrorangriff ein „Unglücksfall“ sein kann. Dabei hatte man 1968 eher an brechende Deiche gedacht.
Als Zugeständnis entschied das Gericht damals, dass die Bundeswehr dann aber nur normale polizeiliche Mittel einsetzen kann, also keine Bomber und anderes militärisches Gerät.
Ganze sechs Jahre hat es gedauert, bis die Vollversammlung der Bundesverfassungsrichter dieses Zugeständnis von 2006 wieder abgeräumt hat. Nun darf die Bundeswehr bei Unglücksfällen also auch ihr gesamtes militärisches Arsenal einsetzen. Zum Ausgleich gab es neue Zugeständnisse, etwa ein Verbot des Einsatzes gegen Demonstranten. Werden diese Konzessionen länger als sechs Jahre Bestand haben?

CHRISTIAN RATH
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Foto: tazDie Eigenmächtigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das sich wieder einmal mehr als „Herr der Verfassung“, denn als „Hüter der Verfassung“ verstanden hat, ist umso ärgerlicher, weil es schon seit Jahren heftige parlamentarische Diskussionen über eine Grundgesetzänderung gibt. Bisher kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande. Nun ist die Grundgesetzänderung in mehreren Punkten nicht mehr relevant, weil Karlsruhe einfach selbst die Verfassung neu interpretierte.
Immerhin: Der Wunsch der CDU/CSU, Soldaten generell als Hilfspolizisten für Aufgaben aller Art einzusetzen, ist auch nach der jüngsten Karlsruher Volte nicht vom Grundgesetz gedeckt. Darüber kann im Parlament also noch gestritten werden. Und eine Mehrheit sollte es für eine solche Militarisierung des bundesdeutschen Alltags auch künftig auf keinen Fall geben.
Die Bundesanwaltschaft stuft die RAZ, die bisher mit kleinen Brandanschlägen auffiel, als „kriminelle“ und nicht als „terroristische“ Vereinigung ein. Bravo! von Christian Rath
Bond-Schurkin, Stil-Ikone, Musikerin: Das Gesamtkunstwerk Grace Jones hat Geburtstag.

David Beckham beendet seine Fußballer-Karriere. Wird er jetzt etwa Vollzeitpapa, Model oder Frührentner? Ach, uns fallen da noch ein paar andere Sachen ein...

Ein echt fieser Augapfel, ein Harley-Davidson-Skelett, Buddha hat Geburtstag und jede Menge Quallen. Unsere Bilder der Woche.

14 Jahre war Thomas Schaaf Trainer bei Werder Bremen – genug Zeit, seinen trockenen Humor in vielen Interviewantworten unter Beweis zu stellen.


Leserkommentare
21.08.2012 12:42 | Rick
Also hat man nun die Wehrpflichtarmee ausgesetzt und eine Zeit- und Berufsarmee halbwegs etabliert. Nun hat man BND-Chef un ...
19.08.2012 21:20 | Angelika
In der neoliberalen Jauchegrube wundert mich eigentlich fast nichts mehr. ...
19.08.2012 09:45 | @ jemand:
Sie bringen es auf den Punkt! ...