Kommentar Datenschutz: Kein Grund für einen Schäuble-Fanclub

Der vorgelegte Entwurf für das Datenschutzgesetz zeigt einen richtigen Weg. Doch beim Datenschutz muss noch weitaus mehr geschehen.

Wie bitte? Der Innenminister macht ein Gesetz -und niemand will ihn diesmal vors Bundesverfassungsgericht ziehen? Doch, es stimmt - und das hat auch seinen Grund. Denn was Wolfgang Schäuble am Datenschutzgesetz ändern will, das ist richtig: Firmen müssen sich fortan eine Erlaubnis holen, wenn sie mit Daten ihrer Kunden handeln wollen. Über Datendiebstähle muss sofort informiert werden, die Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen. Solche Datenskandale, wie sie in den letzten Monaten publik wurden, dürften dadurch zwar nicht gänzlich verhindert werden. Aber für Gauner wird es schwieriger. Und Verbraucher können endlich stärker darüber bestimmen, was mit ihren Daten passiert.

Ein Grund, vorschnell einen Wolfgang-Schäuble-Fanclub zu gründen, ist das aber noch nicht. Erstens muss sich Schäuble vorwerfen lassen, dass er erst nach schlimmen Datenpannen bei großen Konzernen gehandelt hat. Es zeigt, dass er sich immer nur dann für den Schutz der Privatsphäre interessiert, wenn es um den privaten Sektor geht. Die feinen Ausnahmen, die die Werbewirtschaft ins Regelwerk hineinverhandeln konnte, hinterlassen ebenfalls einen faden Beigeschmack. Ob es die Lobby schaffen wird, sich in den noch ausstehenden parlamentarischen Beratungen weiteren Spielraum zu verschaffen, hängt nicht zuletzt von der Standhaftigkeit des Innenministers ab.

Zum anderen bleiben noch zwei Dinge zu tun: so muss das "Auditgesetz", das zweite datenschutzrechtliche Vorhaben der Bundesregierung, schnellstmöglich korrigiert werden. Bliebe es bei der jetzigen Version, dürften Unternehmen sich schon mit Gütesiegeln schmücken, bevor sie sich überhaupt haben kontrolliert lassen. Qualität würde so nicht gesichert, sondern erschummelt.

Ebenso wichtig ist, dass die staatlichen Datenschutzbeauftragten endlich vernünftig ausgestattet werden. Mehr Aufgaben können nur mit mehr Personal bewerkstelligt werden. Wie soll der Bundesbeauftragte mit nur sechs Stellen, die ihm bisher zur Verfügung stehen, den gesamten Telefon- und Postsektor kontrollieren? Ändert sich daran nichts, bleiben auch die schönsten Gesetze wertlos.

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