Kommentar von Wolf Schmidt
Es geht nicht um Mitleid mit Terrorverdächtigen oder Terroristen. Es geht schlicht und einfach um die Frage, ob eine westliche Demokratie in ihrem „Krieg gegen den Terror“ alle Mittel einsetzen darf, die ihr geeignet erscheinen.
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US-Präsident Barack Obama hat den Einsatz von Drohnen zur Tötung (mutmaßlicher) Mitglieder al-Qaidas und anderer Militanter in Pakistan massiv ausgeweitet. Mehr als 250 Angriffe ließ er dort in den ersten drei Jahren seiner Präsidentschaft fliegen – mehr als fünfmal so viele wie sein Vorgänger George W. Bush. Obamas Drohnenkrieg ist geheim, geräuscharm, gnadenlos – und hoch umstritten.
Deshalb ist es gut, dass die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nach eineinhalb Jahren des Prüfens nun im Fall Bünyamin E. ermittelt und die Frage klären will, ob es sich hier um ein Kriegsverbrechen handeln könnte. Der Wuppertaler Islamist war am 4. Oktober 2010 in der pakistanischen Bergregion Nordwasiristan beim Angriff durch eine US-Drohne getötet worden – als erster deutscher Staatsangehöriger überhaupt.

Wolf Schmidt
ist Redakteur im Inlandsressort der taz.
Foto: Urban ZintelEs ist ein heikles Verfahren, das noch zu diplomatischen Verwerfungen mit den USA führen kann. Vergleichbar vielleicht mit den Haftbefehlen, die die Staatsanwaltschaft München 2007 gegen die mutmaßlichen CIA-Entführer des Neu-Ulmers Khaled El Masri erwirkte. Aus Gründen der Staatsräson hatte die deutsche Regierung hier zwar nie um eine Auslieferung der US-Agenten ersucht – aber ein Zeichen war es allemal. Und das ist auch die Aufnahme von Ermittlungen wegen des Todes des 20-jährigen Wuppertalers Bünyamin E.
Zufällig zur selben Zeit haben nun auch die Angehörigen von im Jemen durch Drohnen getöteten Islamisten mit amerikanischer Staatsbürgerschaft mithilfe prominenter US-Bürgerrechtsorganisationen Anzeige erstattet. Bei den Getöteten handelte es sich nicht um Chorknaben, sondern um zwei im Namen der al-Qaida im Jemen agitierende Terrorpropagandisten: Anwar al-Awlaki und Samir Khan. Aber auch hier stellt sich die Frage: Können die USA einfach entscheiden, Männer wie sie auf eine „Kill“-Liste zu setzen?
Obama war angetreten mit dem Versprechen, die dunklen Bush-Jahre zu beenden. Doch bei den Mitteln der Terrorbekämpfung steckt mehr Bush in ihm als man von einem Friedensnobelpreisträger erwartet hätte.
Am 17. September 2001 wurde die Tötung durch Drohnen vom damaligen Präsidenten George W. Bush autorisiert. Anfänglich gab e ...
wurde eigentlich schon enmal ein Friedensnobelpreis wieder aberkannt. Dann wird es am Beispiel Obama hoechste Zeit.
Also liebe Leute, mal ne Frage, wieso so ein Aufwand um einen militanten Extremisten, der verfassungsfeindliche Ziele hat, ...
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