Kommentar Ermittlungen gegen die NSA: Das Unrecht nicht akzeptieren

Die Ermittlungen wegen der Überwachung von Merkels Handy sind reine Symbolik. Die aber besagt, dass niemand über dem Gesetz steht.

Das Kanzlerhandy schützen. Warum nicht? Bild: reuters

Und er ermittelt nun doch. Nach langem Ringen mit sich und seiner Behörde hat Generalbundesanwalt Harald Range endlich ein Ermittlungsverfahren wegen des NSA-überwachten Handys der Bundeskanzlerin eingeleitet. Die unwilligen Staatsanwälte, die das für reine Symbolik hielten, haben natürlich recht. Aber ihre Schlussfolgerung, deshalb auf ein Ermittlungsverfahren zu verzichten, war falsch.

Was spricht gegen ein Symbol, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, in dem auch gegen den US-Geheimdienst ermittelt wird, wenn er sich nicht an hiesige Gesetze hält? Was spricht gegen ein Symbol, dass hier niemand über dem Gesetz steht?

Auch wenn es kaum gelingen wird, konkrete Verantwortliche zu ermitteln und zu bestrafen, spricht dies nicht gegen ein Ermittlungsverfahren. Schließlich ist das nichts Außergewöhnliches. Auch wenn deutsche Soldaten in Afghanistan von Taliban erschossen werden, ermittelt die Bundesanwaltschaft. Der Verzicht auf Ermittlungen gegen unbekannte NSA-Verantwortliche wäre also auch ein Symbol gewesen – ein Symbol der akzeptierten Rechtlosigkeit.

Wichtiger aber ist, dass die Durchleuchtung der deutschen Bevölkerung nicht aus dem Blick gerät. Und hier gibt es bessere Symbole als strafrechtliche Ermittlungen. So sollte Deutschland ausdrücklich darauf verzichten, im Ausland anlasslos Massenkommunikation zu scannen. Der BND darf sich in Afghanistan nicht aufführen wie die NSA bei uns.

Ein starkes Symbol wäre auch, Ed Snowden endlich einen sicheren Aufenthalt in Deutschland zu geben. Damit er ohne Angst enthüllen kann, wie die NSA deutsche Kommunikation überwacht. Und damit auch andere Whistleblower ermutigt werden, die unmäßige Infrastruktur des Überwachungsstaats bloßzulegen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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