Kommentar Facebook-Gesetz: Ein wenig albern

Facebook-Freundschaften zwischen Schülern und Lehrern sind per Gesetz untersagt. Es scheint nicht mehr möglich, Dinge ohne das große, väterliche Gesetz zu regeln.

Das Umwerfen von Schachbrettern vor dem regulären Ende der Partie war auch mal verboten ... Bild: gordonBelow / photocase.com

Das Verhältnis zwischen Pädagogen und SchülerInnen ist von jeher ein Schwieriges. Pädagogik ist schon an sich ein umstrittenes Feld. Schlimm wird es, wenn es ins Psychologische geht. Oder sich das Thema mit einem anderen Lieblingsthema kreuzt, nämlich der Frage, wo beginnt Transparenz und wo Überwachung und was hat das alles mit dem Internet zu tun.

In Rheinland-Pfalz, Hauptstadt Mainz, hat man jetzt das ein Gesetz beschlossen, nach dem Lehrer und Schüler keine Facebook-Freundschaften mehr unterhalten dürfen. Daran ist natürlich vieles aberwitzig. Das Aberwitzigste daran ist, dass es in Deutschland nicht mehr möglich zu sein scheint, Dinge ohne das große, väterliche Gesetz zu regeln, so banal sie auch sind. Darf also nicht, weil: steht so im Gesetz.

Dabei wird übersehen, dass aufgeklärte SchülerInnen – also die, die nicht ganz auf den Kopf gefallen sind – ohnehin darauf achten, mit wem sie virtuelle Freundschaften pflegen. Obere, also die sogenannten Autoritätspersonen, fallen da eh durchs Raster. Denn wer will schon, dass Oma oder Frau Mathelehrerin die Absturzfotos vom letzten Samstag sieht? Man muss schließlich nicht mit Leuten befreundet sein, vor denen man sich auch sonst besser in Acht nimmt – schon gar nicht im Internet. Reicht schon, dass Amerika alles weiß.

Nächster Aberwitz: Da bietet ein Unternehmen für virtuelle Unterhaltung ein überall empfangfreies Unterhaltungstool an – ein soziales Netzwerk. Und irgendwelche Provinzregierungen beschließen Gesetze über den Umgang damit. Klar ist Facebook für manche die Welt. Und klar produziert der ominöse Erfolg dieses Netzwerks alle möglichen sozialen Fragen. Aber wie würde man heutzutage ein Gesetz aus dem Jahr 1956 bewerten, nachdem das Umwerfen von Schach- oder Mensch-Ärgere-Dich-Nicht-Brettern vor dem regulären Ende der Partie verboten und also strafrechtlich verfolgbar war? Als ein wenig albern, oder?

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