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Und da soll der Bürger noch Vertrauen in die Rechtsprechung haben? Die Polizei und Staatsanwaltschaften Machen was sie wollen und können sich scheinbar darauf verlassen von unseren Gerichtee zuverlässig beschützt zu werden. Mir kommt es nicht mehr vor als würde es um Rechtsprechung gehen, sondern nur darum "der anderen Krähe" kein Auge auszustechen.
schön dreiste sachsen!
schön voll daneben!
schon mal in sachsen gewesen?
wenn sie ahnung hätten wüßten sie, daß nach der wende fast alle führungspositionen in partein, polizei gerichte u. so weiter......von wessis besetzt wurden!
nicht jeder der bei uns schwäbisch spricht und eine tolles auto fährt , ist ein Sachse!!!!!!!!!!!
auch , wenn die sich dafür ausgeben!
Ob Sachsensumpf-Kinderbordelle in Leipzig,
die Schließung der Volljuristenstudiengänge
in Dresden, die didakturenhafte
Zusammenlegung der Gerichtsadministrationsinstanzen
zur besseren inoffiziellen Druckausübung, die massive
Hochschulfinanzkappung, unnütze Bauprojekte,
Mrd-Subventionen für die Wohnraumverknappung anstatt
Investitionen in Bildung, Forschung, Energie,
mangelnde Sicherung von EU-Fördermitteln
als Liquiditätsreserve für bestehende und
zukünftige Investitionsvorhaben nun
Retro-Stasiterror in Ostsachsen- es wird einfach nicht besser!
Da wundert es nicht, wenn die Gescholtenen
sich mit Herrn Putin vorzüglich verstehen.
Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig.
Februar 2011 ist so Februar 2011.
Kinderbuch-Klassiker von diskriminierenden Begriffen zu befreien ist keine Zensur – es hält die Werke lebendig. Eine Bedingung aber gibt es.
Kommentar Funkzellenabfrage: Dreiste Sachsen
Das Amtsgericht Dresden hat die Massenabfrage von Handydaten im Februar 2011 für rechtens erklärt. Die Kritik an der Maßnahme wird deshalb nicht verstummen.
Überraschen kann einen die sächsische Justiz nicht mehr. Auch nicht mit der Entscheidung des Amtsgerichts Dresden, dem zufolge die massenhafte Abfrage von Handydaten rund um die Antinaziproteste im Februar 2011 in Dresden rechtmäßig war: War es doch eben dieses Gericht, dass die Funkzellenabfrage, bei der mehr als eine Millionen Verbindungsdaten abgefischt wurden, seinerzeit genehmigt hatte. So weit, so vorhersehbar.
Dreist hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Behörden. Bereits am Mittwoch erging der Gerichtsbeschluss. Dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, hielten die Richter nicht für notwendig. Dass sie den Vorgang als zu unwichtig eingestuft haben, ist ausgeschlossen; mit keinem anderen Thema hat Sachsens Justiz im vergangenen Jahr bundesweit mehr mediale Aufmerksamkeit und Empörung erregt.
Der Dresdener Polizeipräsident musste gehen, in Bundestag und Bundesrat sind Gesetzesvorhaben anhängig, die die Regeln zur Funkzellenabfrage verschärfen sollen.
Bleibt also eine bewusste Entscheidung der Richter: das Thema bloß nicht erneut hochkochen lassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte ihren vermeintlichen Sieg dann doch feiern und verschickte eine Pressemitteilung am Freitagabend, kurz vor dem langen Wochenende.
Kritische Nachfragen unmöglich, die Deutungshoheit über das Urteil liegt allein bei der Behörde. Das ist keine Öffentlichkeitsarbeit, das ist peinlich. Doch die Hoffnung, dass die Kritik an der Kriminalisierung Zehntausender Demonstranten nun verstummt, wird sich nicht erfüllen. Etliche Betroffene haben angekündigt, juristisch die weiteren Instanzen zu bemühen. Bleibt zu hoffen, dass Richter außerhalb Sachsens andere Maßstäbe an Datenschutz und Verhältnismäßigkeit anlegen.
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Kommentar von
Paul Wrusch
Ressortleiter wochentaz
Jahrgang 1984, hat Journalistik und Soziologie in Leipzig studiert. Seit 2009 ist er bei der taz. Nach seinem Volontariat war er Redakteur in der sonntaz, bei taz.de, bei taz2/Medien und im Inlandsressort. Jetzt Ressortleiter der wochentaz.