Kommentar G20-Prozesse in Hamburg: Bluten für die anderen

Wegen einer Taucherbrille verurteilt: Die Strafen für zwei Menschen, die am Rand der G20-Krawalle festgenommen wurden, sind lächerlich.

Polizisten, Stacheldraht und ein wasserwerfer

Dort wurden Gefangene über Stunden ohne Kontakt zu Anwälten festgehalten: Polizisten vor der „Gesa“ Foto: dpa

Eine „harte Bestrafung der Täter“, die an den Ausschreitungen zum G20-Protest Schuld sind, hat Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) gleich mehrfach öffentlich gefordert. Jetzt bekommt er sie: Die Gerichte liefern wie bestellt. Die beiden Haftstrafen, die bei den Verfahren gegen G20-Gegner am Montag und Dienstag verhängt wurden, sollen Exempel statuieren: „Wer sich an den Ausschreitungen beteiligt hat, geht in den Knast.“

Dabei haben sich die beiden Verurteilten, der 21-jährige Peike S. und der 24-jährige Stanislaw B., wahrscheinlich gar nicht an den Ausschreitungen beteiligt. S. sogar ganz sicher nicht – er wurde am Donnerstagabend festgenommen, saß also in Untersuchungshaft, als es zu den Krawallen im Schanzenviertel kam. Trotzdem wurde er explizit für die „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ verantwortlich gemacht, die er aus der U-Haft verfolgen konnte. Das ist Hohn und Spott für ein Justizsystem, das individuelle Strafen für individuell nachweisbare Taten zur Prämisse hat.

B. könnte theoretisch dabei gewesen sein – nur gibt es dafür keine Indizien. Ihm wird etwas ganz anderes zur Last gelegt: Er wurde mehr als eine Stunde vor Beginn der friedlichen Großdemo „Grenzenlose Solidarität“ in 2,4 Kilometer Entfernung vom Startpunkt festgenommen, weil er Sachen dabei hatte, die man auf einer Demo nicht dabei haben darf: Pfefferspray, Böller und eine Taucherbrille. Das ist ein lächerlicher Vorwurf für eine Haftstrafe.

Die Richter argumentierten jedoch in beiden Fällen, man müsse den „generalpräventiven Aspekt“ bedenken. Das heißt: Man muss Leute abschrecken, Straftaten zu begehen. Sie geben damit zu, dass das Gericht die Freiheit zweier Menschen opfert, um andere zu belehren. Wie kann das mit dem Rechtsstaat vereinbar sein?

Alles im Sinne des „generalpräventiven Aspekts“

Hier werden Menschen in Sippenhaft genommen, indem sie für etwas bestraft werden, das andere getan haben. Die Richter nehmen, was sie kriegen können. Die, die randaliert haben, hat die Polizei nicht gekriegt. Für dieses Versagen müssen jetzt andere bluten.

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Jahrgang 1986, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Buenos Aires studiert und wohnt auf St. Pauli. Schreibt meistens über Innenpolitik, soziale Bewegungen und Klimaproteste, Geflüchtete und Asylpolitik, Gender und Gentrification.

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