Kommentar: Gesetzliche Zivilklauseln tun not: Direktiven sind nötig

Freiwilllige Verpflichtungen sind super - solange sie eingehalten werden. Aber: Wenn das Geld fehlt, wächst die Versuchung für zivile Hochschulen, sich mit zahlungskräftigen Rüstungskonzernen zu verbünden.

Hier keine Rüstungsforschung – das gehörte zu den Grundsätzen der Bremer Uni. Sie hat diese Absicht in einer Zivilklausel festgeschrieben – und deren Existenz war bislang das Hauptargument der Grünen-Fraktion, keinen solchen Passus ins Hochschulgesetz aufzunehmen. Die planmäßigen Verstöße der Uni gegen ihre Selbstverpflichtung machen dieses Argument hinfällig.

„Es bedarf keiner Direktive durch die Politik“, hatte Grünen-Fraktionschef Matthias Güldner den SPD-Vorstoß für eine rechtsverbindliche Klausel für unnötig erklärt. Und sich gewünscht, dass auch die anderen Hochschulen im Land ganz freiwillig eine „intensive Diskussion“ zum Thema führen.

Ein allzu frommer Wunsch: Schön, ein bisschen drüber geredet hat man an der Hochschule Bremen. Noch mehr freut man sich dort aber über tolle Kontakte zu Rheinmetall Defence. Und die Uni? Die bricht ihre selbst gewählte Abstinenz halt heimlich: Passiert ja nix. Gibt ja kein Gesetz – aber Kohle!

Eine freiwillige Verpflichtung ist super – so lange sie eingehalten wird. Bloß, wenn die finanzielle Ausstattung schwindet, wächst die Versuchung, zu schummeln. Dass sie an der in Sachen Zivilklausel bislang vorbildlichen Bremer Uni so bös ausgehebelt wurde, zeigt: Wem es ernst ist mit dem friedlichen Lehren und Lernen, der muss die Leitlinien verbindlich machen, sie kontrollieren – und gesetzlich absichern.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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