Kommentar Hartz IV für EU-Bürger: Lieber nicht großzügig

EU-Ausländer, die nicht nach Arbeit suchen, können kein Hartz IV beantragen, hat der EuGH geurteilt. Richtig so. Die Alternative wäre sehr unschön.

Ist ohnehin nicht üppig: Hartz IV. Bild: dpa

Das Luxemburger Urteil wird wohl für mehr Verwirrung als Klärung sorgen. Denn der jetzt vom Europäischen Gerichtshof bestimmte Hartz-IV-Ausschluss betrifft nicht alle armen EU-Bürger, sondern nur eine kleine Gruppe – die keinerlei Arbeitssuche nachweisen kann und deshalb auch kein Aufenthaltsrecht hat.

Wer (als EU-Büger) zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt, hat dagegen zumindest ein Aufenthaltsrecht. Ob er auch Anspruch auf Sozialleistungen hat, das muss der Europäische Gerichtshof in einem anderen Urteil entscheiden, vermutlich erst in einem Jahr. Bis dahin wird das aktuelle Urteil für Zweifel und Missverständnisse sorgen. Besser wäre gewesen, der EuGH hätte beide Fälle zusammen verhandelt und entschieden.

Im aktuellen Fall hatten viele Unterstützer der rumänischen Familie damit argumentiert, dass diese doch schon lange in Leipzig lebe und ihr Aufenthalt bisher geduldet wurde, daraus müsse dann auch ein Anspruch auf Sozialleistungen folgen.

Diese Argumentation hat der EuGH geradezu ruppig abgelehnt. Und das ist auch besser so. Denn wären die EU-Richter in diesem Einzelfall großzügig gewesen, hätte dies eine ganz unschöne Gegenreaktion zur Folge gehabt: Die deutschen Ausländerbehörden hätten dann penibel darauf geachtet, dass wirtschaftlich inaktive EU-Bürger nach drei Monaten sofort das Land verlassen. Es hätte viel mehr Kontrollen und viel mehr Ausweisungen gegeben – um zu verhindern, dass aus der bloßen Anwesenheit in Deutschland Sozialansprüche entstehen.

Dagegen ist nun zu hoffen, dass die Leipziger Rumänin – und andere EU-Bürger in gleicher Lage – nun weiter in Ruhe gelassen werden. Vielleicht kann sie sich mithilfe ihrer Schwester und etwas Kindergeld weiter durchwursteln – und so eines Tages in Deutschland noch richtig Fuß fassen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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