Kommentar Kopftuchverbot an Schulen: Schafft das Neutralitätsgesetz ab

Eine Lehrerin mit Kopftuch darf an einer Berliner Grundschule nicht unterrichten. Das zu Grunde gelegte Gesetz ist nicht so neutral wie gedacht.

Gesetzbücher vor Menschen

Gesetzbücher liegen vor der Urteilsverkündung auf einem Richtertisch Foto: dpa

Und wieder ein Kopftuchurteil. Steigt noch jemand durch? Das Land Berlin zum Beispiel hat ein Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst. Keine religiöse Kleidung. Klingt konsequent. Das fand der Richter im nun gesprochenen Urteil auch: Eine Lehrerin mit Kopftuch hat keinen Anspruch darauf, an einer Berliner Grundschule unterrichten zu dürfen. Doch so eindeutig ist es nicht. Das letzte Urteil dieser Art ging für die Lehrerin mit Kopftuch aus.

Das scheinbar so neutrale Neutralitätsgesetz hat nämlich einen dicken Haken: Es gibt Religionen mit Bekleidungsregeln und welche ohne. Zufälligerweise ist das Christentum eine Religion ohne Kleidervorschriften. Das Judentum und der Islam kennen sie aber schon und besonders orthodoxen Vertreter*innen ist es eben auch sehr wichtig, sie einzuhalten. Eine Kippa oder ein Kopftuch kann man nicht mal eben abnehmen wie ein Kettchen mit einem Kreuz daran. Deshalb diskriminiert das Neutralitätsgesetz zwei Minderheitenreligionen in Deutschland.

Der Berliner Senat hat deshalb eine Hintertür offen gelassen: Religiöse Kleidung darf an Oberstufenzentren und Berufsschulen doch getragen werden. Das allerdings ist nun vollends schräg. Entweder das Land möchte neutral sein oder nicht. Halbneutral – das geht nicht.

Berlin sollte das Neutralitätsgesetz abschaffen. Es diskriminiert und kann deshalb nicht funktionieren. Man sollte sich stattdessen fragen, was man eigentlich erreichen will. Kinder sollen so frei wie möglich aufwachsen, das steckt hinter der Angst vor religiöser Beeinflussung. Das ist ein gutes Ziel. Wie wäre es damit: Kinder sollten im Unterricht so viel wie möglich über die Problematik Kopftuch sprechen, damit sie handlungs- und konfliktfähig werden. Zum Beispiel im Ethikunterricht. Praxisnah – und auch an Grundschulen. Von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet. In einem Unterricht, der nicht ausfällt, sondern stattfindet. All das kann Berlin im Moment nicht gewährleisten. Stattdessen erleben wir eine weitere fruchtlose Debatte, warten ein weiteres Mal auf irgendeine komplexe Entscheidung aus Karlsruhe oder vom EuGH. Es ist vertane Zeit. Sie kann um einiges sinnvoller genutzt werden.

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Jahrgang 1968, ist seit langem Redakteurin für Geschlechterpolitik in der taz und im kulturradio vom RBB. Von ihr erschien unter anderem das Buch „Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam“. 2009 wurde sie mit dem Preis „Der lange Atem“ des Journalistenverbands Berlin Brandenburg für die Berichterstattung über Geschlechterstereotype ausgezeichnet.

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