Kommentar Mieter vor Touristen: Mieterschutz braucht Gesetze

Die kommerzielle Nutzung von Wohnraum als Feriendomizil belastet den sozialen Frieden in der Innenstadt. Das ist eine Aufgabe für den neuen Senat.

Wohnen im multikulturellen Szeneviertel Kreuzberg, Apartments am Brandenburger Tor. Was sich für Urlauber großartig anhört, ist für viele BerlinerInnen ein Graus. Die massenhafte kommerzielle Nutzung von Wohnraum belastet den sozialen Frieden in der Innenstadt.

Trotzdem werden Apartments und Hostels immer mehr - weil die Gesetzeslage dafür Spielraum bietet. Sie ist jedoch kein Naturgesetz, sondern veränderbar - durch das gesetzgebende Organ, das Abgeordnetenhaus. Es wäre ein Leichtes, ein Gesetz zu verabschieden, das die Zweckentfremdung von Wohnraum verböte. Die noch amtierende rot-rote Koalition war zu solch klarem Vorgehen nicht in der Lage.

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) weigert sich immer noch, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zur Kenntnis zu nehmen. Solange aber offiziell Platz für alle ist, können MieterInnen auch nicht wirksam geschützt werden. Daran ändert auch die Betriebsverordnung des Senats wenig, die herbergsähnlichen Betrieben mehr Sicherheitsauflagen aufbürdet.

Wo es so viele Schlupflöcher gibt, kann von Rechtssicherheit keine Rede sein. Die aber muss es geben, wenn der Tourismusboom nicht auf Kosten der Lebensqualität der BerlinerInnen gehen soll. Im Wahlkampf haben nahezu alle Parteien mit Mieterschutzthemen für sich geworben - Berlin ist eine Stadt der Mieter. Und deren Frust ist groß. Die neuen Koalitionäre sollten es besser machen, wollen sie ihre Stadt nicht ruinieren.

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Jahrgang 1974, geboren in Wasserburg am Inn, schreibt seit 2005 für die taz über Kultur- und Gesellschaftsthemen. Von 2016 bis 2021 leitete sie das Meinungsressort der taz. 2020 erschien ihr Buch "Der ganz normale Missbrauch. Wie sich sexuelle Gewalt gegen Kinder bekämpfen lässt" im CH.Links Verlag.

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