Kommentar von Jan Kahlcke
Die Kirchenoberen verdrehen im Ahrensburger Missbrauchsskandal gerade die Verhältnisse: Die Bischöfe stilisieren sich selbst zu Opfern – zu Opfern der Justiz, die gegen sie wegen Strafvereitelung im Amt ermittelte, ohne die Betroffenen zu informieren. Nun ist es nicht so ungewöhnlich, dass Beschuldigte von Ermittlungen erst dann erfahren, wenn ein Hauptverfahren eröffnet wird. Dazu kam es in diesem Fall nicht, weil der Tatvorwurf formaljuristisch nicht einschlägig war: Bischöfe sind eben nicht qua Amt gesetzlich verpflichtet, Missbrauchsfälle anzuzeigen.
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Moralisch wären sie es schon gewesen. Und es bleibt unerklärlich, warum sie es nicht getan haben. Die Kirchen haben sich immer wieder angemaßt, Missbrauchsfälle mit den Instrumentarien ihrer eigenen Gerichtsbarkeit zu klären. Die „Aufarbeitung“ des Missbrauchsskandals von Ahrensburg ist ein Beleg dafür, dass die Kirche das nicht kann.
Die Kirchenleitung ist ganz offenbar nicht dazu in der Lage, den Verantwortlichen für Missbrauch und seine Vertuschung mit voller Härte entgegenzutreten. Vergebung geht hier offenbar vor Verfolgung. Und das Bedürfnis zumindest eines Teils der Opfer, mit ihrer Kirche wieder im Einklang leben zu können, nutzt die Kirchenleitung aus, um ihnen den Strafverfolgungsanspruch abzuhandeln.
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Leserkommentare
23.11.2012 13:36 | Wolfgang Banse
Kirche kann sich nicht auf dem berufen,auf dem sie sich beruft JESUS CHRISTUS. ...
14.09.2012 21:09 | Angelika Oetken
Da, wo Missbrauch vertuscht, verdrängt oder sogar begünstigt wird, sollte immer nach einem psychologischen Phänomen g ...
14.09.2012 20:02 | kiddylein
Ja, ja, die Kirche kanns nicht. Diese Aussage ist die einzige Aussage dieses "Artikels".Gibts sonst noch was, was sich in 5 ...