Bei der Kirche geht Vergebung vor Verfolgung.

Die Kirche kann keine Aufklärung

Kommentar von Jan Kahlcke

Die Kirchenoberen verdrehen im Ahrensburger Missbrauchsskandal gerade die Verhältnisse: Die Bischöfe stilisieren sich selbst zu Opfern – zu Opfern der Justiz, die gegen sie wegen Strafvereitelung im Amt ermittelte, ohne die Betroffenen zu informieren. Nun ist es nicht so ungewöhnlich, dass Beschuldigte von Ermittlungen erst dann erfahren, wenn ein Hauptverfahren eröffnet wird. Dazu kam es in diesem Fall nicht, weil der Tatvorwurf formaljuristisch nicht einschlägig war: Bischöfe sind eben nicht qua Amt gesetzlich verpflichtet, Missbrauchsfälle anzuzeigen.

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Moralisch wären sie es schon gewesen. Und es bleibt unerklärlich, warum sie es nicht getan haben. Die Kirchen haben sich immer wieder angemaßt, Missbrauchsfälle mit den Instrumentarien ihrer eigenen Gerichtsbarkeit zu klären. Die „Aufarbeitung“ des Missbrauchsskandals von Ahrensburg ist ein Beleg dafür, dass die Kirche das nicht kann.

Die Kirchenleitung ist ganz offenbar nicht dazu in der Lage, den Verantwortlichen für Missbrauch und seine Vertuschung mit voller Härte entgegenzutreten. Vergebung geht hier offenbar vor Verfolgung. Und das Bedürfnis zumindest eines Teils der Opfer, mit ihrer Kirche wieder im Einklang leben zu können, nutzt die Kirchenleitung aus, um ihnen den Strafverfolgungsanspruch abzuhandeln.

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