Kommentar von Christian Rath

Sieht doch gar nicht so klein aus, dieses Oberlandesgericht München. Bild: dpa
Sie kriegen es einfach nicht hin. Beim Versuch, eine angemessene Öffentlichkeit für den NSU-Prozess herzustellen, blamiert sich die Münchener Justiz immer wieder neu. Nun hat kein einziges türkisches Medium einen reservierten Platz im Verhandlungssaal abbekommen. Und das, obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer einen türkischen Hintergrund hatten.
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Formal scheint alles korrekt zu sein. Die fünfzig Plätze für Medienvertreter wurden vom Oberlandesgericht (OLG) nach dem Windhund-Prinzip vergeben: wer zuerst kommt, erhält den Zuschlag. Wie man nun sieht, war das Wettrennen aber für die ausländischen Medien schwieriger. Es ist eben doch eine andere Sprache, ein anderes Land, ein anderes Gerichtssystem.
Wie man es hätte besser machen können, hat das Landgericht Mannheim im Jahr 2010 gezeigt. Als der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, kontingentierte das Gericht vorab zehn der 48 Presseplätze für ausländische, insbesondere Schweizer, Medien.

Christian Rath
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Foto: tazAber es ist in München noch nicht zu spät. Angesichts des großen Medienandrangs könnten zum Beispiel einige weitere Besucherplätze noch gezielt für ausländische Medien reserviert werden.
Am cleversten wäre es aber, wenn das OLG für die Presse einen separaten Arbeitsraum einrichten würde, in den das Geschehen mit einer statischen Kamera übertragen wird. Dort wäre dann für mehr als 50 Journalisten Platz und zugleich könnten im Verhandlungssaal deutlich mehr normale Besucher Einlass finden.
Entgegen der Münchener Zweifel ist eine Übertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes auch zulässig. Schließlich überträgt das Bundesverfassungsgericht den Ton seiner Verhandlungen schon seit Jahrzehnten in den Arbeitsraum der Journalisten. Und Karlsruhe wird’s wohl wissen.
Fast 13 Jahre lang konnte die Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" mordend und raubend quer durch Deutschland ziehen, ohne dass ihr die Ermittlungsbehörden auf die Spur gekommen waren. Die Morde an acht türkischen und einem griechischen Kleingewerbetreibenden haben einen rassistischen Hintergrund und gehen sämtlichst auf das Konto der Gruppe. Die taz berichtet ausführlich über den Terror von rechts.
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Leserkommentare
29.03.2013 14:51 | unbekannt
ich finde es befremdlich und beängstigend wie die Kommentare in vielen Zeitungen, das OLG in München verteidigen. Hier wird ...
28.03.2013 22:28 | Thierry
Es gab eine Bewerbungsfrist, in der sich alle, Deutsche und Andere um die freien Presseplätze bewerben konnten. Die türkisc ...
28.03.2013 15:43 | JürgenG
Ich weiß nicht, ob es zulässig ist oder nicht, aber diese Begründung ist jedenfalls unsinnig: ...