Kommentar Presserat und Straftäter: Kein Freibrief für Gedankenlosigkeit

Gerade in einer Zeit, in der Asylbewerberheime brennen, müssen Redaktionen der publizistischen Verantwortung gerecht werden – auch die des Boulevards.

eine Reihe deutscher und eine internationaler Tageszeitungen

Die Verlage legen den Pressekodex teilweise sehr unterschiedlich aus. Foto: dpa

Der Presserat hat sich entschieden: Die Nationalität oder Religion von Straftätern soll auch weiter nur dann genannt werden, wenn ein „begründeter Sachbezug“ besteht. Besteht er, ist es Abwägungssache, und abwägen ist nicht immer einfach. Aber der Zweck dahinter ist die Mühe wert: Mit der Regelung sollen Minderheiten geschützt und Vorurteile vermieden werden.

Aufgenommen hatte der Presserat die Diskussion, weil Medienkritiker nach der Gewalt in der Kölner Silvesternacht behaupteten, Redaktionen hätten die Herkunft der mutmaßlichen Täter bewusst verschwiegen, um die Täter zu schützen und die Öffentlichkeit zu täuschen.

Das ist natürlich Quatsch. Der Pressekodex soll nicht die Täter schützen, sondern alle, die aus der gleichen Gruppe stammen wie die Täter. Um im Silvesterbeispiel zu bleiben: Nicht alle Menschen „arabischer und nordafrikanischer“ Herkunft sind Sexualstraftäter. Dieser Verdacht entsteht aber, wenn bei ausländischen Straftätern – und nur bei ihnen – immer ihre Nationalität genannt wird.

Wenn die Bild-Chefredakteurin nun behauptet, die Richtlinie des Pressekodexes würde Redaktionen „bevormunden“, ist das übertrieben. Der Paragraf ist kein Gesetz. Er ist eine Verpflichtung, die sich das Gremium aus Journalisten und Gewerkschaften selbst gegeben hat. Sie soll die Redaktionen dazu anhalten, sich vor der Veröffentlichung von Artikeln über die Folgen Gedanken zu machen.

In jedem Einzelfall entscheiden

Die Chefredakteure, die nun fordern, die Richtlinie abzuschaffen, verlangen einen Freibrief dafür, sich diese Gedanken ersparen zu dürfen. Sie bemühen ein Scheinargument: In einer Zeit, in der Gerüchte schneller durch soziale Medien jagten, als dass sie offiziell bestätigt werden könnten, sei es die Pflicht von Journalisten, alles zu veröffentlichen, um dem Misstrauen gegenüber Medien vorzubeugen.

Natürlich ist es die Pflicht von Journalisten, Gerüchten nachzugehen. Genauso ist es aber ihre Pflicht, in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob die Nationalität von Straftätern von öffentlichem Interesse ist. Jede Redaktion, auch der Boulevard, trägt eine publizistische Verantwortung – gerade in einer Zeit, in der Asylbewerberunterkünfte brennen. Diese zu erfüllen gehört zum journalistischen Handwerk. Das unterscheidet sie schließlich von Twitter und Facebook.

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Ressortleiterin Reportage & Recherche und Vorständin der taz. Berichtet vor allem über sexualisierte Gewalt, Machtmissbrauch, Rechtsextremismus und Desinformation.Davor war sie Medienredakteurin im Gesellschaftsressort taz2. Erreichbar über Threema: 9F3RAM48 und PGP-Key: 0x7DF4A8756B342300, Fingerabdruck: DB46 B198 819C 8D01 B290 DDEA 7DF4 A875 6B34 2300

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