Kommentar Rache per Rechtsstaat: Auch Ermittler mögen Süßes
Es ist keine Bremensie, dass sich Opfer enthemmter Strafverfolger mit der Bitte um Hilfe an deren Behörde wenden müssen - das ist ein strukturelles Problem.
G emobbt durch die Polizei fühlt sich der Herr F. Na da muss der Amtsrichter schmunzeln. Die sind doch so überlastet. Und signalisiert, dass er es für unwahrscheinlich hält. Aber das ist ein Denkfehler. Jemanden zu mobben, ist keine Arbeit für den Mobber. Und: Die Unterlagen von Uwe F. machen seinen Verdacht sehr plausibel.
Einerseits, weil dieser widerborstige Biedermann oft genug mit den Stadtteil-Polizisten im Clinch lag. Vor allem aber, weil die Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung bei Herrn F. so abenteuerlich damit rechtfertigt, dass „der Betäubungsmittelszene zuzurechnende Personen mit einem Fahrzeug an Ihrem Haus vorbeifuhren“ – dann sind da jemandem die Maßstäbe abhandengekommen. Aber nicht dem Herrn F.
Ach Bremen!, sagen manche. Typisch. Aber dass sich Opfer enthemmter Strafverfolger an deren Behörde mit der Bitte um Hilfe wenden müssen, ist keine Bremensie, sondern ein strukturelles Problem. Was sollte denn bitte einen Staatsanwalt motivieren, gegen den lieben Kollegen aus dem Nachbarbüro zu ermitteln? Und die Hürden für eine effektive Kontrolle sind hoch: Klageerzwingung per Oberlandesgericht und Feststellungsklage vorm Landgericht gibt es nur mit kostspieligem Anwalt.
Bloß, wenn es mit so großer Wahrscheinlichkeit folgenlos bleibt – ja was spräche dann noch dagegen, es lästigen BürgerInnen heimzuzahlen? Süß nämlich ist die Rache.
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