Kommentar Schwarzer und Kachelmann: Schlechte Verliererin

Alice Schwarzer kann es nicht ertragen, dass der Fall Kachelmann mit einem Freispruch endete. Also versucht sie es mit Rufmord.

Alice Schwarzer nimmt es mit dem Rechtsstaat nicht so genau. Bild: Reuters

Alice Schwarzer ist eine Meisterin der Suggestion. Dass sie damit im Fall Kachelmann nicht durchkommt, lässt ihr keine Ruhe. Sie will die Revision des letzten Kachelmann-Urteils. Das wurde abgelehnt, weshalb sie nun Beschwerde einlegt. Das ist ihr Recht, Erfolg aber ist ihr nicht zu wünschen.

Worum es ging: Ende 2011 hatte die von Schwarzer herausgegebene Zeitschrift Emma in einer Glosse vorgeschlagen, die Begriffe „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ zu Unworten des Jahres zu küren. Beide Begriffe hatten in Kachelmanns Vergewaltigungsprozess eine Rolle gespielt.

Die Begründung: „Da fragt man am besten … Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“ Mit „Claudia D.“ hatte die Presse den Namen von Kachelmanns Ex-Geliebter abgekürzt, die ihn angezeigt hatte.

Sie habe den Eindruck erweckt, der freigesprochene Wettermoderator sei ein Vergewaltiger, hatte das Oberlandesgericht geurteilt. Habe sie nicht, konterte Schwarzer, es sei um „Sprachkritik“ und „Meinungsfreiheit“ gegangen. Dem Eindruck des Gerichts aber kann man sich tatsächlich schwer entziehen – zumal dieses Aneinanderrücken von Legalität und Illegalität eine Spezialität Schwarzers ist. So werden öfter mal Prostitution und Zwangsprostitution vermischt, Pornografie und Gewalt sind auf einmal eins, Islam und Islamismus finden sich in trauter Eintracht.

Unglaubliche Urteile in Sachen Vergewaltigung

Das Problem ist, dass Gerichte hierzulande unglaubliche Urteile in Sachen Vergewaltigung fällen. Da regnet es Freisprüche, weil „Aussage gegen Aussage“ steht. Weil die Frau sich angeblich nicht genug gewehrt hat oder ihre Lage nicht „objektiv schutzlos“ gewesen sei. Das lautstark zu kritisieren heißt aber noch lange nicht, dass man nach Gutdünken die Freigesprochenen öffentlich „Vergewaltiger“ nennen darf. Hat Schwarzer ja auch nicht. Sie hat ja nur den Eindruck erweckt. Schlau, wie sie ist. Aber dieser rhetorische Kniff bleibt eben ein Kniff. Das Ergebnis ist dasselbe.

Es gibt in der Tat viel Sprachkritik zu üben im Fall Kachelmann, man erinnere sich an das „Opfer-Abo“, das tatsächlich Unwort des Jahres wurde. Allerdings: Die „Unschuldsvermutung“ und die Tatsache, dass es auch „einvernehmlichen Sex“ gibt, gehören sicher nicht dazu. Sie zu Unworten erklären zu wollen, zeigt eher ein Manko der Autorin: Für sie nämlich gab es im Fall Kachelmann von Anfang an keine Unschuldsvermutung und keinen einvernehmlichen Sex. Punkt.

Aber ohne Unschuldsvermutung kein Rechtsstaat. Das kann es auch nicht sein, was Schwarzer will, oder?

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Jahrgang 1968, ist seit langem Redakteurin für Geschlechterpolitik in der taz und im kulturradio vom RBB. Von ihr erschien unter anderem das Buch „Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam“. 2009 wurde sie mit dem Preis „Der lange Atem“ des Journalistenverbands Berlin Brandenburg für die Berichterstattung über Geschlechterstereotype ausgezeichnet.

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