Kommentar Segeberger Kellerkind: Unerträgliches Verhalten

Jugendämter sollen Kinder vor unfähigen Eltern schützen. Doch diese Hilfe hat versagt, wenn es statt Zuwendung und Kompetenz Misswirtschaft und Schlamperei gibt.

Eigentlich war die Zuständigkeit für den Jungen, der im Segeberger Keller gefunden wurde, seit September 2010 klar: Das Jugendamt übt die wesentlichen Teile des Sorgerechts aus, hatte ein Gericht entschieden. Doch die Behörde hat nicht von sich aus auf ihre eigene Zuständigkeit und besondere Verantwortung in diesem Fall hingewiesen. Stattdessen hat sie betont, dass keine gesundheitlichen Folgeschäden zu verzeichnen gewesen sein. Das ist instinktlos und lässt Zweifel daran aufkommen, wie ernst die Behörde den gerichtlichen Auftrag genommen hat.

Dass Elternsein nicht immer einfach ist, weiß, wer selbst Kinder hat, nur allzu gut. Gewiss gibt es Verfehlen, Versagen und Straftaten auch unter Erziehungsberechtigten. Deswegen sollen ja Jugendämter einschreiten, im Zweifel helfen und schützen – vor unfähigen Eltern.

Doch diese Hilfe hat versagt, wenn es statt Zuwendung und Kompetenz Misswirtschaft und Schlamperei bei den Jugendämtern gibt. Kinder müssen auch davor mit allen Mitteln geschützt werden.

Dazu bedarf es in Bad Segeberg der Aufklärung. Die Wahrheit muss auf den Tisch. Lassen sich Verantwortliche benennen, müssen sie juristisch, im Zweifel auch dienstrechtlich, belangt werden. Dazu passt nicht, dass die verantworltiche Behörde stolz behauptet, keinen Fehler gemacht zu haben – und wichtige Fakten verschweigt. Ein solches Verhalten ist unerträglich.

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