Kommentar Sportübertragungsrechte: Spannendes Spiel um Erlöse

Der Europäische Gerichtshof hat den Markt für Fußballliveübertragungen revolutioniert. Die Exklusivität ist vom Tisch - es lebe der Wettbewerb.

Der Europäische Gerichtshof hat den Markt für Fußballliveübertragungen revolutioniert. Die Exklusivität ist vom Tisch - es lebe der Wettbewerb. Doch noch ist offen, wer am Ende wirklich profitiert.

Für Fußballfans brechen nun spannende Zeiten an. Sie können europaweit auswählen, wo ihre Lieblingsliga am günstigsten angeboten wird. Den Ton des griechischen oder slowenischen Kommentators müssen sie dann eben leise drehen - oder die Sender locken die neuen Kunden gleich mit Angeboten in englischer oder deutscher Sprache.

Doch das kann nur ein Intermezzo sein. In Zukunft werden die Ligen wohl keine Lizenzen für einzelne Märkte mehr vergeben, sondern die Rechte gleich europaweit ausschreiben. Dann müsste auch der griechische oder slowenische Sender den vollen Preis bezahlen, weil er ja ohnehin ganz Europa beliefert.

Am Ende dürfte ein System stehen, bei dem drei oder vier große Anbieter europaweit die Fußballrechte innehaben. Hier wird es zu Kooperationen kommen, die heute noch überhaupt nicht absehbar sind.

Und die Pay-TV-Sender müssen sich etwas einfallen lassen, um zu überleben. Ohne exklusive Übertragungsrechte müssen sie künftig zum Beispiel mit der Qualität ihrer Livekommentare werben.

Dank des neuen Wettbewerbs könnten die Kosten eines Fußball-Abos für die Verbraucher auch mittelfristig noch geringer sein als heute. Und wenn die niedrigeren Kosten mehr Kunden zum Abschluss eines Pay-TV-Vertrags verführen, könnten die Ligen am Ende sogar gleich viel oder mehr Geld erlösen.

Es ist also keineswegs sicher, dass die Fußball-Vereine unter dem EuGH-Urteil leiden werden. Wie dieses Spiel am Ende ausgeht, ist deshalb fast so spannend wie der Verlauf der Fußballsaison.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.