Kommentar Sterbehilfe: Herzlose Christdemokraten

Die Hilfe zur Selbsttötung sollte in Deutschland auch künftig straffrei bleiben. Doch die Union will alle vermeintlichen Schlupflöcher dichtmachen.

Die unmäßige Kritik der Union und der Katholiken hat auch ein Gutes. Vielleicht bringen sie einen Gesetzentwurf zu Fall, den sie für zu lasch halten, der aber tatsächlich in die falsche Richtung geht. Die Hilfe zur Selbsttötung sollte in Deutschland auch künftig straffrei bleiben.

Erst vor wenigen Wochen rührte der Fall von Bettina Koch halb Deutschland. Nach einem Sturz brach sie sich den Nacken und konnte nur noch den Kopf bewegen. Trotz ihrer Lähmung spürte sie starke Schmerzen und beschloss schließlich, ihr Leben zu beenden.

Doch deutsche Behörden verweigerten ihr ein mild wirkendes Suizidmedikament. Letztlich musste ihr Mann die schwerkranke Frau zum Sterben in die Schweiz bringen. Als Witwer forderte er später ein Recht auf schonende Selbsttötungsmedizin für Schwerstkranke. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte half ihm nicht, sondern überließ der deutschen Politik die Entscheidung.

Statt der von Witwer Koch gewünschten menschenfreundlichen Liberalisierung soll nun schon der Hinweis auf Möglichkeiten in der Schweiz künftig strafbar sein. Umstritten ist nur noch, ob es hiervon Ausnahmen geben soll. Die Union will alle vermeintlichen Schlupflöcher dichtmachen. Im Ergebnis würden die herzlosen Christdemokraten sogar Witwer Wolf bestrafen, weil er seine Frau in die Schweiz begleitete. In ihren Augen ist das eine strafbare Beihilfe zur gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Das sagt schon alles.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nun wenigstens in solchen Fällen das Strafrecht zurücktreten lassen. Besser wäre es, das ideologische Projekt, für das es keinen wirklichen Bedarf gibt, ganz aufzugeben.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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