Urteil bestätigt Willkür des Leistungskatalogs der Kassen

Diskriminierte Krankheiten

Kommentar von Heike Haarhoff

Die Gesundheit des Menschen ist „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. Diese Definition hat sich die Weltgesundheitsorganisation 1946 in ihre Verfassung geschrieben – die gesundheitspolitische Realität im Deutschland des Jahres 2012 lässt sich damit jedoch kaum beschreiben. Schon gar nicht die Logik, die bestimmt, welches Medikament und welche Therapie die Gemeinschaft der Versicherten trägt.

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Das Bundessozialgericht hat diese Willkür des Leistungskatalogs der Krankenkassen am Dienstag in zwei Urteilen erneut und grundsätzlich bestätigt. Einmal ging es darum, ob die Kassen einer an Neurodermitis Erkrankten weiterhin bestimmte Salben erstatten müssen, die bis 2004 als durchaus medizinisch nützlich galten, dann aber unter fadenscheiniger Begründung aus dem Leistungskatalog gestrichen wurden.

Im anderen Fall hatte ein an multipler Sklerose und einer damit verbundenen Erektionsstörung leidender Mann geklagt, weil ihm die Kasse verweigerte, das potenzsteigernde Mittel Cialis zu bezahlen.

Heike Haarhoff

HEIKE HAARHOFF

ist Redakteurin ist gesundheitspolitische Redakteurin der taz.

Foto: taz

Beide Kläger haben verloren – und nach dem Sozialgesetzbuch haben sie dies auch zu Recht. Man kann auch darüber streiten, ob es einer Solidargemeinschaft zuzumuten ist, dass sie wirklich die Kosten jeder individuellen Therapie schultert. Wenn aber ausgewählt wird, was bezahlt wird und was nicht, müssen die Kriterien nachvollziehbar und sachlich geboten sein. Das aber sind sie nicht.

So wird etwa Alkoholentzug bezahlt, Raucherentwöhnung jedoch nicht. Und das, obwohl drohende Folgekosten etwa von Lungenkrebs nicht geringer sind als jene, die bei der Behandlung von Leberzirrhose anfallen. Der Wiederaufbau der Brust nach einer Krebserkrankung wird bezahlt, Viagra bei erektiler Dysfunktion dagegen bleibt Privatsache. Obwohl nachgewiesen ist, dass Sex das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen minimieren kann.

Die Kasseler Urteile zeigen einmal mehr: Die Auswahl dessen, was von den Kassen bezahlt wird, diskriminiert bewusst gesundheitliche Einschränkungen gegenüber anderen. Mit einem Begriff von Gesundheit, wie ihn die WHO definiert, hat das alles nichts zu tun. Wohl aber mit einer Gesellschaft, die offenbar hinzunehmen bereit ist, dass physisches wie psychisches Wohlergehen zunehmend zum privaten Risiko werden.

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