Kommentar Venezuela und Menschenrechte: Desaster für die Menschenrechte

Venezuela steigt aus dem Interamerikanischen Menschenrechtssystem aus. Für Menschenrechtler vor Ort ist das eine Katastrophe.

Nein, das ist wirklich keine gute Nachricht aus Caracas. Venezuelas Präsident Hugo Chávez hat am Mittwoch ein Urteil des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs (CIDH) zum Anlass genommen, den bereits länger angekündigten Ausstieg des Landes aus dem Interamerikanischen Menschenrechtssystem zu verkünden.

Noch ist unklar, wie genau das technisch zu machen ist, vermutlich müsste das Land sich dann auch gleich aus der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) zurückziehen – und die eigene „bolivarische“ Verfassung nicht allzu ernst nehmen, die jedem venezolanischen Staatsbürger das Recht zubilligt, im Falle von Menschenrechtsverletzungen die Hilfe internationaler Justiz in Anspruch zu nehmen.

Venezuelas Regierung hat gute Gründe anzunehmen, mit diesem drastischen Schritt Nachahmer zu finden. Denn beliebt sind Menschenrechtskommission und -gerichtshof bei allen lateinamerikanischen Regierungen nicht. Das liegt allerdings nicht daran, wie Chávez es behauptet, dass das Menschenrechtssystem der Organisation Amerikanischer Staaten von den USA dominiert sei – die im übrigen dessen Rechtssprechung nicht anerkennen –, sondern daran, dass die Richter in aller Regel einen ziemlich guten Job machen.

Gerade diesen Mittwoch etwa entschieden sie zugunsten der indigenen Einwohner von Sarayaku, einem Dorf im ecuadorianischen Urwald, die vom ecuadorianischen Staat Schadenersatz fordern, weil dieser die Erdölförderung in ihrem Gebiet ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde zugelassen hat. Das reicht zwar weit vor die Verantwortung der aktuellen, sich links gebenden Regierung des Präsidenten Rafael Correa zurück, gefällt dieser aber dennoch nicht, weil sie selbst derzeit Dutzende ähnliche Projekte am Laufen hat.

Auch die Berichte der Kommission zum Thema Meinungsfreiheit stoßen der ecuadorianischen Regierung auf. Und die rechte kolumbianische Regierung hadert immer wieder mit Urteilen des Gerichtshofs, was Massaker von rechten Paramilitärs, Opferentschädigung und Landrückgabe angeht.

Das Gericht als letzte Chance

Es ist die erklärte Aufgabe des Interamerikanischen Menschenrechtssystems, Betroffenen rechtliches Gehör zu verschaffen, wenn die nationale Justiz dazu nicht willens oder in der Lage ist. Für MenschenrechtsverteidigerInnen ist der Gerichtshof oftmals die letzte Chance, recht zu bekommen – sehr zum Unwillen der jeweiligen Regierungen, egal, ob sie nun rechts oder links sind.

Bislang haben sie sich immerhin an die aus der OAS-Mitgliedschaft resultierende Verpflichtung gehalten, die Urteile des CIDH zu respektieren und umzusetzen: Chávez’ Ankündigung dürfte diese Gewissheit nachhaltig beschädigen.

Schon beim letzten Gipfeltreffen der Organisation Amerikanischer Staaten in Cochabamba wurde deutlich, wie tief die Krise der OAS inzwischen ist. Die verschiedenen Ankündigungen – zumeist von Venezuela oder den mit Chávez befreundeten Regierungen – man solle die OAS auflösen und stattdessen „etwas Eigenes“ ohne die USA und Kanada schaffen, sind alarmierend: Nicht, weil die OAS an sich in den letzten Jahren eine irgendwie schlagkräftige Organisation gewesen wäre. Aber ohne OAS kein Interamerikanisches Menschenrechtssystem.

Die Beteuerungen, man werde etwas Neues aufbauen, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, kann man getrost als Propaganda abtun: Menschenrechtsanwälte können ein Lied davon singen, wie sich die Regierungen solch einen Menschenrechtsschutz in der Praxis vorstellen.

Zugegeben: Auch der CIDH hat Schwächen, vor allem jene, dass er überhaupt nicht in der Lage ist, allen Fällen nachzugehen, bei denen Betroffene um Hilfe ersuchen. Damit allerdings wissen die organisierten MenschenrechtsverteidigerInnen in den meisten Ländern längst umzugehen: Sie wählen genau aus, welche Fälle sie zum CIDH tragen und welche Wirkung auf die nationale Rechtsprechung sie damit auslösen können.

Wenn diese letzte und – das gilt zumindest für einige Länder – auch einzige funktionierende Rechtsinstanz wegfällt, ist das für Menschenrechtsorganisationen ein Desaster. Kein Wunder, dass nahezu alle Organisationen schon die seit Monaten laufende Debatte über den Austritt Venezuelas heftig kritisieren.

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Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org

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