Kommentar Verfassungsklage der SPD: Besser spät als gar nicht

Die SPD hat wegen der fehlenden Staatsferne beim ZDF Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht. Allzu sehr kann man die Partei dafür nicht loben.

Endlich setzt sich die SPD in Bewegung. Auf dem Umweg über Rheinland-Pfalz wird ein Jahr nachdem die Unionsparteien beim ZDF den Chefredakteur absägten, Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht.

Dass es um die Staatsferne beim ZDF schlecht bestellt ist, zu viel Einfluss von Regierungen und Politik in den Sendergremien herrscht, haben Journalisten wie Juristen seit langem angeprangert. Nur fand sich keiner, der klagen wollte - oder konnte.

Allzu sehr kann man aber auch die SPD nicht loben. Lange hatte es so ausgesehen, als würden die Sozialdemokarten hoffen, dass das Problem von selbst verschwände. Oder dass sich die Unionsländer auf ein bisschen Gremien-Kosmetik einließen - ein paar Parteivertreter weniger im Fernsehrat zum Beispiel. Doch Bayern, Sachsen & Co. blieben angenehmerweise starrsinnig - und haben indirekt nun sogar Anteil daran, dass es zu einem Grundsatzurteil kommt.

Das wollte Kurt Beck eigentlich gar nicht. Denn er ist nicht nur Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Sondern auch Chef des ZDF-Verwaltungsrats. Und muss zu Recht fürchten, dass Karlsruhe den Einfluss der Landesregierungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich beschneidet, um Staatsferne zu garantieren.

So steht es sinngemäß im SPD-Antrag - aber auch im Papier der Bundestags-Grünen, die schon im Februar für den Marsch nach Karlsruhe getrommelt haben. Dass die SPD einer gemeinsamen Klage weiterhin die kalte Schulter zeigt, ist Quatsch. Denn dem Bundesverfassungsgericht kann und wird herzlich egal sein, was sich einzelne Kläger wünschen.

Die schwere Geburt zeigt aber auch: Wirklich öffentlich-rechtlich wäre, wenn auch die als Gruppe in Karlsruhe klagen könnten, für die ARD und ZDF da sind - für uns, als Gebührenzahler wie als Bürger.

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