Kommentar Vertrag Privatsphäre: So tun, als sei es Politik

Die Bundesregierung schlägt ein Zusatzprotokoll zum UN-Zivilpakt vor, um angeblich die Privatsphäre zu schützen. Das ist nichts als Propaganda.

Wie sicher sind meine Daten? Auch die Regierung weiß es nicht. Bild: ap

Die Bundesregierung fährt zweigleisig. Einerseits erklärt sie den NSA-Skandal für beendet. Andererseits zeigt sie sich besorgt um die Privatsphäre der Bürger. Schließlich könnten bis zum Wahltag ja jederzeit neue beunruhigende Informationen aus dem Snowden-Archiv gestreut werden. Die Regierung entwickelt deshalb allerlei Aktivitäten, deren Ziel ist, den Eindruck von Untätigkeit zu vermeiden. Es geht dabei nicht um Politik, sondern um Fake-Politik.

Ein gutes Beispiel ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene Zusatzprotokoll zum UN-Zivilpakt. Es soll den Schutz der digitalen Privatsphäre im Völkerrecht verankern. Entstehen soll ein neues Instrument, das überflüssig ist, weil der Zivilpakt die digitale Privatsphäre natürlich heute schon schützt.

Außerdem wird das neue Protokoll, gerade wenn es Zähne hat, wenig Wirkung zeigen, weil sich die USA einfach nicht beteiligen. Bestenfalls verpufft die deutsche Initiative spurenlos. Das Ergebnis ist der Bundesregierung aber eh egal, solange sie im Wahlkampf wohlklingende Aktivitäten vorweisen kann.

Ein anderes Beispiel ist das avisierte No-Spy-Abkommen mit den USA. Dort soll vereinbart werden, dass sich US-Geheimdienste in Deutschland künftig an die hiesigen Gesetze halten. Auch das klingt gut.

Doch wer soll das Abkommen aushandeln? Ausgerechnet die Geheimdienste BND und NSA, von denen Ed Snowden sagte, dass sie „unter einer Decke“ stecken. Der Bundestag darf dagegen am Abschluss des Abkommens nicht mitwirken und die Öffentlichkeit wird es wohl auch nicht zu sehen bekommen. Was für ein absurdes Theater.

Wie der Spiegel meldet, will die Europäische Union nun ebenfalls ein No-Spy-Abkommen mit den USA abschließen. Der Fake wird damit sogar zum Exportschlager. Die Propaganda funktioniert also.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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