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Kann mir mal jemand sagen, um welches Gesetz genau es geht? Und inwiefern der "völkische Volksbegriff" darin erhalten bleibt?
Vielleicht muss man erst mal klar stellen, dass nicht alle Ausländer, die hier leben, Steuern zahlen.
In NRW z.B. ist die Hälfte (!) aller Türken arbeitslos.
Da kann man sich schon mal fragen, warum Migranten, die vom deutschen Sozialstaat leben, aber oftmals die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen wollen, wahlberechtigt sein sollen?!
"Erst wenn der im Grundgesetz verändert wird, ergibt sich die Chance, Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, aber seit Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, nicht mehr als vom Gemeinwesen ausgeschlossene Unterklassige zu behandeln. Sondern als gleichrangige Bürger und - Menschen."
Entschuldigung, aber ich kann diesen Unsinn von den unterdrückten und rechtlosen Ausländern nicht mehr hören und lesen.
Wo bitte ist für diese Leute das Problem, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, wenn sie hier dauerhaft leben und mitgestalten wollen?
Sie bekommen Integrationsangebote und Unterstützung wie sonst in nahezu keinem anderen Land der Welt, aber natürlich sind es wieder die reaktionären Bio-Germanen mit Ausnahme edler rot-grüner Bremer, die den unterdrückten Migranten mit der Verweigerung des Wahlrechts ihre Lebenschancen rauben.
Hoffentlich stoppt der Bremer Staatsgerichtshof diesen rot-günen Irrweg.
Wie wäre es einfach mit der kuriosen Idee, das man die Staatsbürgerschaft hat/annimmt/erhällt in der man seinen Lebensmittelpunkt hat?
Vielleicht muss man erst mal klar stellen, dass nicht alle Ausländer, die hier leben, Steuern zahlen.
In NRW z.B. ist die Hälfte (!) aller Türken arbeitslos.
Da kann man sich schon mal fragen, warum Migranten, die vom deutschen Sozialstaat leben, aber oftmals die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen wollen, wahlberechtigt sein sollen?!
"Erst wenn der im Grundgesetz verändert wird, ergibt sich die Chance, Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, aber seit Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, nicht mehr als vom Gemeinwesen ausgeschlossene Unterklassige zu behandeln. Sondern als gleichrangige Bürger und - Menschen."
Entschuldigung, aber ich kann diesen Unsinn von den unterdrückten und rechtlosen Ausländern nicht mehr hören und lesen.
Wo bitte ist für diese Leute das Problem, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, wenn sie hier dauerhaft leben und mitgestalten wollen?
Sie bekommen Integrationsangebote und Unterstützung wie sonst in nahezu keinem anderen Land der Welt, aber natürlich sind es wieder die reaktionären Bio-Germanen mit Ausnahme edler rot-grüner Bremer, die den unterdrückten Migranten mit der Verweigerung des Wahlrechts ihre Lebenschancen rauben.
Hoffentlich stoppt der Bremer Staatsgerichtshof diesen rot-günen Irrweg.
Wie wäre es einfach mit der kuriosen Idee, das man die Staatsbürgerschaft hat/annimmt/erhällt in der man seinen Lebensmittelpunkt hat?
Ein Pfarrer verliert seine Stelle, weil er für die AfD kandidieren will. Das ist nur konsequent.
Kommentar Wahlrechtsreform: Den Versuch ists wert
Ohne Grundgesetzänderung wird es ein Wahlrecht für alle, die hier seit Jahren leben, arbeiten und Steuern zahlen nicht geben. Aber dafür zu kämpfen lohnt sich.
Bremen versuchts wenigstens. Wahrscheinlich wird das Ländchen trotzdem scheitern mit dem Versuch, immerhin die Kommunalwahlen allen BürgerInnen zugänglich zu machen. Zwar hat SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe recht, wenn er darauf hinweist, dass seit 1992 das Grundgesetz gerade in dieser Frage eine Ausnahme formuliert. Und ja, die korrigiert ausdrücklich das einschlägige Bundesverfassungsgerichts-Urteil.
Aber eben: Diese Ausnahme steht im Grundgesetz. Und zweitens: Sie ist so verfassungsuntypisch kleinteilig formuliert, dass sie sich jeder Weitung sperrt. Unmöglich sie auch auf Drittstaatler anzuwenden, weil ausdrücklich EU-BürgerInnen genannt sind. Unmöglich auch, deren Mitbestimmung auf Landesebene zu übertragen, weil Artikel 28 diese auf "Wahlen in Kreisen und Gemeinden" beschränkt.
Diese Ausnahme bestätigt nur das Prinzip des 1990er-Urteils. Sie bestätigt den völkischen Volksbegriff. Erst wenn der im Grundgesetz verändert wird, ergibt sich die Chance, Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, aber seit Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, nicht mehr als vom Gemeinwesen ausgeschlossene Unterklassige zu behandeln. Sondern als gleichrangige Bürger und - Menschen.
Das allerdings ist ein wichtiges Ziel. Sich dafür eine blutige Nase zu holen - muss am Ende jene beschämen, die Nasen blutig schlagen.
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Kommentar von
Benno Schirrmeister
Reporter und Redakteur
Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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Benno Schirrmeister