Kommentar Zahlungen für Atomausstieg: Lieber teuer als riskant

Die AKW-Betreiber bekommen rund eine Milliarde Euro Entschädigung. Das ist viel Geld. Trotzdem ist diese Regelung sinnvoll.

Wasserdampf steigt nachts aus angeleuchteten Kühltürme

Es ist wunderschön: Kernkraftwerk Grohnde Foto: dpa

Bei manchen AKW-Gegnern gab es in letzter Zeit die Sorge, dass der bis 2022 geplante Atomausstieg in Deutschland noch einmal verzögert wird. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte einzelne Aspekte des schwarz-gelben Ausstiegs von 2011 für unrechtmäßig erklärt und den Betreibern der Anlagen längere Laufzeiten oder eine finanzielle Entschädigung in Aussicht gestellt.

Mit einem Gesetzentwurf, der der taz exklusiv vorliegt, hat das Umweltministerium diese Sorge vor längeren Laufzeiten jetzt ausgeräumt. Es gibt keine längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke – weder direkt, indem die Jahreszahl für den Ausstieg im Gesetz geändert wird, noch indirekt, indem die Konzerne zum Handel mit Reststrommengen verpflichtet würden – was verhindert hätte, dass einige AKWs früher vom Netz gehen als gesetzlich vorgesehen.

Stattdessen will das Haus von SPD-Ministerin Svenja Schulze die AKW-Betreiber finanziell entschädigen. Das ist zu begrüßen, denn jede noch so kleine Laufzeitverlängerung hätte den gesellschaftlichen Konsens bedroht, der in der Atomfrage schließlich nach jahrzehntelangem erbitterten Kampf erzielt wurde. Ganz abgesehen davon, dass jedes weitere Jahr mit den AKWs das atomare Risiko in Deutschland zusätzlich erhöht hätte und zusätzlicher Atomstrom ohnehin nicht benötigt wird.

Mit geschätzt rund einer Milliarde Euro bekommen die Konzerne nur einen Bruchteil dessen, was sie ursprünglich gefordert haben – aber immer noch mehr als unbedingt notwendig. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich nur eine „angemessene“ Entschädigung gefordert und ausdrücklich erklärt, dass diese „nicht zwingend dem vollen Wertersatz“ entsprechen müsse.

Klagerisiko vermindern

Das Bundesumweltministerium will die 2002 zugesagten Strommengen, die RWE und Vattenfall aufgrund des Ausstiegs von 2011 nicht mehr produzieren können, trotzdem vollständig entschädigen. Damit soll offenbar das Risiko vermindert werden, dass die Atomkonzerne auch gegen das neue Gesetz klagen.

Dass die AKW-Betreiber, die schon das finan­zielle Risiko für den Atommüll erfolgreich auf den Staat abgewälzt haben, nun auch noch Geld für stillgelegte Pannen-Reaktoren bekommen, fühlt sich zwar ungerecht an. Doch wenn man das Risiko längerer Laufzeiten und weiterer rechtlicher Ungewissheit verhindern will, ist diese Zahlung der einzige Weg, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Und wenn dafür an der Atomkraft-Front dann wirklich Ruhe herrscht, dann ist die Milliarde Euro gut investiertes Geld.

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Jahrgang 1971, war bis September 2022 Korrespondent für Wirtschaft und Umwelt im Parlamentsbüro der taz. Er hat in Göttingen und Berkeley Biologie, Politik und Englisch studiert, sich dabei umweltpolitisch und globalisierungskritisch engagiert und später bei der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen in Kassel volontiert.   Für seine Aufdeckung der Rechenfehler von Lungenarzt Dr. Dieter Köhler wurde er 2019 vom Medium Magazin als Journalist des Jahres in der Kategorie Wissenschaft ausgezeichnet. Zudem erhielt er 2019 den Umwelt-Medienpreis der DUH in der Kategorie Print.

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