Kommentar Zumwinkel-Prozess: Korrekter Deal

Der Fall Zumwinkel ist kein Grund, ein Verbot von Prozess-Absprachen zu fordern. Nun kann der Prozess nach zwei Tagen abgeschlossen werden. Ein längeres Verfahren brächte keinen Vorteil.

Das passt doch gut: Gerade bringt die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das Absprachen im Strafprozess regeln soll. Und am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel, der am Montag mit einem "ausgedealten" Urteil enden wird. Ganz deutlich wird dabei, dass es Deals schon heute gibt und sie keine Folge des geplanten Gesetzes sind.

Der Fall Zumwinkel ist kein Grund, ein Verbot solcher Absprachen zu fordern. Weil keine große Beweisaufnahme erforderlich ist, kann der Zumwinkel-Prozess so schon nach zwei Verhandlungstagen abgeschlossen werden. Stünde Zumwinkel länger vor Gericht, wäre der Gerechtigkeit auch nicht mehr gedient. Dann würde all das durch Zeugen bewiesen, was der Angeklagte nun gleich zu Beginn gesteht. Wo ist der Unterschied?

Dass Zumwinkel vermutlich mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, ist angemessen. Er ist nicht vorbestraft, hat eine gute Sozialprognose - und die hinterzogenen Steuern der letzten zehn Jahre hat er nachbezahlt. Außerdem hat ein Geständnis schon immer zu Strafmilderungen geführt. Ohne "Deal" hätte Zumwinkel deshalb wohl auch keine höhere Strafe gedroht.

Wenn ein solcher Deal korrekt abläuft - und dafür will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf sorgen -, dann wird dabei auch nichts Entscheidendes unter den Tisch gekehrt. Dem Kern der Vorwürfe müssen die Ermittler auf jeden Fall nachgehen. Darauf kann die Staatsanwaltschaft auch kaum verzichten. Denn wenn sie nichts in der Hand hat, wird der Angeklagte in der Regel auch kein Geständnis ablegen.

Dass Zumwinkel gute Anwälte an seiner Seite hat, erhöht sicher die Bereitschaft des Gerichts zu einem Deal, denn gute Anwälte können ein Verfahren sonst kunstvoll in die Länge ziehen. Aber dass reiche Angeklagte sich teurere (nicht immer bessere!) Anwälte leisten können, ist kein spezielles Problem des Deals. Im Gegenteil: Je länger der Strafprozess dauert, desto mehr kosten die Star-Anwälte. Ein Deal dagegen macht den Prozess auch für den Angeklagten billiger.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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