Kommentar über Steuergerechtigkeit: Und es stinkt doch!

Wer dem Bremer Amtsgericht folgt, kann auch Zuhälter und Auftragskiller besteuern. Solche Straftaten wären dann im Interesse des Staates. Das ist schwer ertäglich.

Flasche in die Tasche: Gewohnheitsmäßige Ladendiebe müssten nach der Logik des Bremer Amtsgericht ihre Beute versteuern. Bild: dpa

Bremen ist ja ein Haushaltsnotlageland, da sind kreative Mittel erlaubt, um Steuern einzutreiben. Das wird sogar erwartet! Und wenn man dem Urteil des Bremer Amtsgerichts folgt, dann sind in Deutschland noch viele Millionen Euro an Steuermehreinnahmen zu holen, wenn nicht sogar Milliarden.

Denn was für einen gilt, der geklaute Telefonkarten vertickt, muss natürlich auch für gewohnheitsmäßige Ladendiebe, Zuhälter, Menschen- und Drogenhändler gelten. Wenn einer das zu seinem Beruf macht, dann ist er ein Gewerbetreibender, ein Unternehmer. Also muss er für das damit verdiente Geld auch Steuern zahlen. Das ist die Logik hier. Hat eigentlich schon mal jemand einen Auftragsmörder nach seiner Steuererklärung gefragt?

Vermutlich nicht. Es ist auch absurd. Und weil illegale Geschäfte die lukrativeren sind, würde der Staat selbst massiv von derlei Straftaten profitieren. Dann hätte er ein Interesse, sie auch noch zu fördern. Dieser Gedanke ist schwer erträglich.

Am Ende wird die spannende Frage, ob das Bremer Amtsgericht hier recht- und verfassungsmäßig entschieden hat, nie geklärt werden können, schon gar nicht grundsätzlich und höchstrichterlich. Dafür fehlt dem Schuldner schlicht das Geld. So kann ein höchst fragwürdiges Beispiel in Bremen Schule machen.

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JAN ZIER, Jahrgang 1974, Lokalredakteur, Chef vom Dienst & Fotograf in Bremen, 2004 - 2023 bei der taz in Bremen. Schwerpunkte: Parteipolitik, Recht & Justiz, zeitgenössische Kunst & Kultur Promotion über die Rolle der Nationalen Parlamente in der EU

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