Kommentar zu Bausparverträgen: Ist der Ruf erst ruiniert

Die Bausparkassen dürfen jetzt Verträge einseitig kündigen. Kein Skandal, sagen manche, die Sparer haben ja auch nicht eingelöst. Ist das wirklich fair?

Vor Stahlblauem Himmel zeichnen sich schwarz Kräne und Zementbehälter in luftiger Höhe aus

Nur Luftschlösser gebaut? So zumindest dürften sich manche Sparer jetzt fühlen Foto: dpa

Ein langfristiger Vertrag, bei dem Zinsen eine Rolle spielen, ist immer eine Wette: Die Bank oder die Bausparkasse wettet darauf, dass die Wirtschaft im Allgemeinen und die Zinsen im Speziellen sich so entwickeln, dass sie dabei einen guten Deal macht. Der Verbraucher wettet darauf, dass er zumindest keinen grottenschlechten Deal macht. Denn wie bei einer Wette gilt auch hier: Die besseren Karten hat der Beteiligte mit dem Informationsvorsprung und den meisten Juristen, und das ist nun mal in der Regel das Geldinstitut.

Doch nun hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil, dass die Institute gut verzinste Altverträge kündigen dürfen, leider auch noch den kleinen, unwahrscheinlichen Fall, dass der Kunde nicht nur keinen grottenschlechten, sondern einen ganz guten Deal macht, abgeschafft. Das Risiko der Wette liegt damit genau auf einer Seite: beim Kunden. Das ist nicht nur unfair, sondern widerspricht auch der eigenen Werbestrategie der Institute, die das Bausparen jahrelang als flexible Anlageform bewarben. Zumal sie mit den heute ungewollten Kunden über Jahre ganz gut Geld verdient haben. Und sollte den Instituten umgekehrt bei längerer Zahlung der vereinbarten Zinssätze der Bankrott drohen, spräche das nicht gerade für umsichtiges Wirtschaften.

Man kann jetzt überlegen, was das Urteil für das Vertrauen in Banken, Bausparkassen und Geldanlagen bedeutet, aber erstens ist das vermutlich spätestens seit der Finanzkrise eh nur noch in Spuren vorhanden, und zweitens ist Vertrauen vielleicht nicht unbedingt die Maßeinheit für Beziehungen zu Banken.

Was es aber braucht: Rechtssicherheit. Verträge müssen eingehalten werden. Die Institute selbst fordern das häufig genug von ihren Kunden, und das, selbst wenn das eigene Geschäftsgebaren eher unredlich ist – man denke an überhöhte Dispozinsen. Aber vielleicht ist das Teil des Problems: Wer ohnehin keinen Ruf mehr zu verlieren hat, muss sich um Verbraucherfreundlichkeit auch nicht kümmern.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.