Kommentar von Alke Wierth
Man kann lange darüber streiten, ob es richtig ist, Nachkommen von Einwandererfamilien „Menschen mit Migrationshintergrund“ zu nennen. Berlin jedenfalls hat sich dafür entschieden – nicht um die so Bezeichneten zu diskriminieren, sondern um ihnen „die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben“.
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So steht es jedenfalls in Paragraf 1 des Berliner Integrationsgesetzes, und weiter hinten steht noch etwas Wichtiges, nämlich: „[…] entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung“. Um dieses Ziel zu erreichen, um prüfen zu können, ob die Maßnahmen wirksam sind, die man als Mittel zu diesem Zweck einsetzt, muss man Migrationshintergründe abfragen und erfassen. Auch darauf hat sich die Berliner Politik festgelegt.
Aber sie tut nicht, was sie beschlossen hat. Es sei eben so kompliziert, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, heißt es aus der Verwaltung. Dass dafür allerdings selbst die seit Beschluss des Integrationskonzeptes 2007 verstrichenen fünf Jahre nicht ausreichend gewesen sein sollen, klingt wenig überzeugend. Da ist der Verdacht der Grünen schon einleuchtender, der Senat habe sich mit seiner neuen Integrationspolitik nur schmücken wollen.
Integrationspolitik ist modern, und MigrantInnen sind in einer Stadt wie Berlin kein kleines Wählerpotenzial. Die SPD weiß das. Sie plädiert deshalb gern für das kommunale Ausländerwahlrecht – immer vor den Wahlen. Mit der Umsetzung hapert es danach auch immer. Bleibt die Hoffnung, dass BerlinerInnen mit Migrationshintergrund längst integriert genug sind, um solche Politik zu durchschauen.
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Leserkommentare
16.08.2012 15:01 | Wolfgang Banse
@Wolfgang Banse
13.08.2012 13:10 | Wolfgang Banse
Integration sollte sich nicht nur auf Migarneten beziehen ...
13.08.2012 06:31 | Brandt
Das Berliner Integrationsgesetz schreibt die Bezeichnung "Menschen mit Migrationshintergrund" gesetzlich fest. Es wurde der ...