Christine Bergmann wird mit ihren guten Vorschlägen scheitern. Die unsichtbare Hand des Täterschutzes ist zu stark. Doch Täter sollten mit Strafe rechnen. Immer. Das wäre Fortschritt.
Täter hassen ihre "Opfer" - ja da ist was Wahres dran.
V.a hassen sie sich selbst. Und um dieses quälende Gefühl nicht ständig wahrnehmen zu müssen, schädigen und demütigen sie andere, vermeindlich "Schwächere".
An sich ist diese Haltung eine der erbärmlichsten, die man bei Menschen finden kann.
Und die Taktik des "Leugnens und Verdrängens" bei allen im Umfeld zeigt, wie weit es mit unserer ach so "entwickelten" Zivilisation in Wirklichkeit her ist.
Da hilft eigentlich nur: die Strategie "Abwenden und Zuwenden".
Nämlich: Sich von Menschen, Strukuren und Institutionen abwenden, die sowas unterstützen und sich denjenigen zuwenden, die das nicht tun.
Ganz einfache Sache an sich, Paradebeispiel an "Nachhaltigkeit" :)
Grüße von Angelika Oetken, Berlin
26.05.2011 16:11 Uhr
von JaneO.:
Als Überlebende von sexualisierter Gewalt über Jahre in meiner Kindheit im familiären Nahfeld fordere ich die vollständige Abschaffung der Verjährungsfrist und dies natürlich auch rückwirkend. Ich bin zwar nicht ermordet worden, was ja eine Verjährung der Taten an mir ausschließen würde, aber mein Leben wurde - wie das von allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt demoliert, lebenslang! Fast alle Betroffenen haben ein zerstörtes Urvertrauen, zerstörte Gesundheit, oft zerstörte Fähigkeit, eine Partnerschaft einzugehen. Unsere Menschenwürde wurde verletzt,das Recht auf den eigenen Körper temporär genommen. Im Artikel 1 unseres Grundgesetzes wird die Würde eines jeden Menschen für unantastbar erklärt. Uns ist diese Würde genommen worden. Wir Überlebenden werden durch die Verjährungsfrist daran gehindert über die Verbrechen an uns zu reden, die Täter anzuklagen. Wir sehen uns in der Situation mitunter von unseren Peinigern sogar verklagt werden zu können, weil die Straftaten der Verjährung unterliegen! Ein Maulkorb von Gesetzgeber. Nicht selten werden wir sogar für die Pflegekosten unserer Täterfamilienangehörigen im Falle deren altersbedingtem Eintreten der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Welch ein Hohn und welch ein Schlag ins Gesicht für uns Betroffene! Der Staat - sprich Familie -hat sich in unserer Kindheit nicht um uns gekümmert. Und zuguterletzt müssen wir den Menschen - Tätern - noch einen schönen Lebensabend finanzieren?! Selbst wenn die Verjährungsfrist auf 30 Jahre angehoben werden sollte, so reicht das nicht. Weil die meisten Betroffenen mehr als 30 Jahre nach den an ihnen verübten Verbrechen in der Lage sind zu reden, oder die Bilder zu decodieren, welche bis dahin als Irrlichter verdrängt wurden. Der Rechtsfrieden soll gewahrt werden, darum gibt es die Verjährungsfrist, wird als Argument ins Feld geführt. Menschen könnten sich auch geändert haben. Dieses Argument hören wir auch. Aber der Gesetzgeber zweifelt doch selbst an seinen Argumenten. Denn warum verhängt er dann nach einer Gefängnisstrafe noch zusätzlich immer öfter eine Sicherungsverwahrung? Genau! Weil Sexualstraftäter sich nicht ändern. Also ist der so genannte Rechtsfrieden doch eindeutig täterorientiert. Wir Betroffenen von sexualisierter Gewalt fordern die vollständige Abschaffung der Verjährungsfrist. Und dies rückwirkend!
JaneO.
26.05.2011 12:00 Uhr
von romie skrab:
Frau Bergmann hat gute Arbeit geleistet. Aber wie die Früchte der Arbeit ausfallen werden....das wird sich zeigen. Das "System" funktioniert solange alle mitmachen. die Betroffenen wollen nicht mehr mitmachen...müssen sich aber dazu sammeln und ihrer Stärke bewusst werden. Ich bin dafür, dass sexualisierte Gewalt nicht verjährt. Die Verjährung ist ein Zuckerl fürs System. Für die Betroffenen ist sie eine unsägliche Beleidigung. Der Wegfall der Verjährung würde den Druck auf die Täter und aufs "System" -etwas zu verändern stark erhöhen. Das ist für die Betroffenen wichtig. Die Signalwirkung und die Abschreckung wären ein wichtiges Signal FÜR die Betroffenen
25.05.2011 20:01 Uhr
von Ex-Odenwaldschüler:
@Grafinger:man kann das eine nicht mit dem anderen nicht aufwiegen oder gar rechtfertigen.Ihr kommentar ist geschacklos und etwas platt.
25.05.2011 13:20 Uhr
von Gast:
Dieser Artikel trifft den Nagel auf den Kopf. Das traurige ist, dass das ein systematischer Missbrauch ist und der aus einem globalen Netzwerk besteht, die widerum gute Kontakte zur exekutiven Gewalt haben und somit oftmals laut den Opfern straffrei ausgehen. Die römisch-katholische Kirche hat zudem das Glück, dass sie sich gar nicht vor dem Rechtsstaat verantworten muss, da sie Gotteskinder sind. Man kann darüber lachen, wenn die Situation nicht so ernst wäre. So bin ich der Meinung, dass alle aufrecht Gläubigen sie dem Gericht Gottes übergeben sollten, damit die Gotteslästerung aufhört. So steht doch geschrieben, dass eine Lästerung niemals vergeben wird und das ist die Lästerung gegen den Heiligen Geist. In der Tat sind Verantwortliche in der Aufarbeitung der massiven sexuellen Misshandlungen gestorben. Das sollte jedem zu bedenken geben und welchen Gerichten trauen wir in Zukunft besser?
25.05.2011 09:36 Uhr
von tabumove:
Auf Belohnung und Strafe baut unser Werte- und Gesellschaftssystem auf. Aufteilung in "Gut und Böse" fördern Machtsstrukturen. Ich würde es begrüßen, die AlttäterInnen nach dem alten System, also Bestrafung, zu verurteilen (selbstverständlich auch nach Ablauf der Verjährungsfrist) und für die Zukunft neue Modelle zu erarbeiten. Wie leicht es TäterInnen gemacht wird, immer wieder an ihre "Beute" zu gelangen ist auch ein Verbrechen der EntscheidungsträgerInnen, die ihnen die Arbeitsplätze vermitteln.
Und auch hier leider wieder der Fokus auf Institutionen, der den kleineren Teil der Verbrechen an Kindern ausmacht.
25.05.2011 09:14 Uhr
von Doro:
DANKE für diesen Kommentar!
Er bringt endlich einmal einige der zahllosen Widersprüchlichkeiten, denen wir Betroffene tagtäglich ausgesetzt sind, auf den Punkt.
Und er lenkt endlich einmal den Fokus auf zwei zentrale Punkte: die Systematik des Verbrechens und den Fakt, dass es Menschen in den LEBENSentscheidenden Phasen ihres Werdens betrifft.
Und dass diese Gesellschaft immer noch dem Ganzen nur zusieht.
Ja, Sie haben absolut Recht: Es handelt sich bei sexueller Gewalt gegen Kinder um Verbrechen gegen das Menschsein.
24.05.2011 16:46 Uhr
von Ex-Odenwaldschüler:
Nach allem Nachdenken und dem Lesen dieses Kommentars und der von mir jetzt(im Laufe dieses Jahres der Aufklärung) gewonnenen Einsicht nicht an der an mir verübten sexuellen gewalt Schuld zu sein komme ich zur der Einsicht das die nicht verurteilten Täter(und man darf sie ja nicht mal so nennen und schon garnicht beim namen denn sonst läuft man gefahr tatsächlich zum Angeklagten zu werden -also vom opfer zum täter-wie an der Odenwaldschule damals auch geschehe)uns gehasst haben müssen-anders lässt sich diese Brutalität nicht erklären.Hass unter dem Deckmantel des pädagogischen Eros.Denn nur wer hasst kann einem Kind/Jugendlichen soetwas antun.Und die Mitwisser und weggucker waren gleichgültig und feige.
24.05.2011 16:44 Uhr
von matt:
"Wer so etwas in Strukturen, die der organisierten Kriminalität ähneln, plant oder auch nur in Kauf nimmt, muss mit Strafe rechnen. Immer."
Ich habe jetzt zwar keine Studie parat, aber ich war der Ansicht, die überwiegende Zahl der Missbrauchsfälle fänden in Familien oder im persönlichen Umfeld statt – und zwar durch alleine agierende Täter (auch wenn gewisse Organisationen einen anderen Eindruck erwecken wollen). Deswegen würde ich die Forderung nach Strafverfolgung / Abschaffen von Verjährung auch nicht auf den exotischen Sonderfall "organisierte Kriminalität" beschränken, sondern sagen:
"Wer so etwas plant oder auch nur in Kauf nimmt, muss mit Strafe rechnen. Immer."
24.05.2011 16:31 Uhr
von Schulz:
Da die politischen Partein keinen gemeinsamen Standpunkt finden... wie sollen die Kleinen und Schwachen geschutzt werden?
24.05.2011 16:17 Uhr
von Bernd:
Naja, wenn Missbrauch einfach gar nicht verjähren würde, würde man ihn in dieser Hinsicht juristisch mit Mord gleichsetzen. Dass das innerhalb des Rechtssystems nicht logisch wäre, ist ja einzusehen.
Aber "gar nicht" ist ja auch nicht nötig, man könnte ja die Frist auch einfach extrem hoch setzten, auf 50 oder 60 Jahre beispielsweise. Dann müssten zur Tatzeit volljährige Täter immer noch mit Strafverfolgung rechnen, bis sie ca. 80 Jahre alt sind.
Reicht doch. Warum denn gleich mit Vökermord kommen?
24.05.2011 16:10 Uhr
von grafinger:
Die Aussage "Aber juristisch ist an der Vorzeigeschule nichts geschehen:" ist falsch. Lediglich kann der Beschuldigte die Einrede der Verjährung geltend machen. Da er bzw. sein Rechtsbeistand dies sicherlich getan haben würde wurde kein Verfahren eröffnet. Lieber Christian, es gibt so viele abscheuliche Verbrechen die der Verjährung unterliegen. Warum sollte ausgerechnet der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht verjähren? Etwa weil es humaner ist einen Menschen zu Tode zu prügeln als sexuelle Handlungen an einem Kind vorzunehmen?
24.05.2011 15:47 Uhr
von Robert Lorch:
Ich gebe dem Autor recht, es bleibt nur zu hoffen, dass dann auch taz-Artikel wie "Verbrechen ohne Opfer" endlich justiziabel sind...
Leserkommentare
29.05.2011 23:03 Uhr
von Angelika Oetken :
@Ex-Odenwaldschüler:
Täter hassen ihre "Opfer" - ja da ist was Wahres dran.
V.a hassen sie sich selbst. Und um dieses quälende Gefühl nicht ständig wahrnehmen zu müssen, schädigen und demütigen sie andere, vermeindlich "Schwächere".
An sich ist diese Haltung eine der erbärmlichsten, die man bei Menschen finden kann.
Und die Taktik des "Leugnens und Verdrängens" bei allen im Umfeld zeigt, wie weit es mit unserer ach so "entwickelten" Zivilisation in Wirklichkeit her ist.
Da hilft eigentlich nur: die Strategie "Abwenden und Zuwenden".
Nämlich: Sich von Menschen, Strukuren und Institutionen abwenden, die sowas unterstützen und sich denjenigen zuwenden, die das nicht tun.
Ganz einfache Sache an sich, Paradebeispiel an "Nachhaltigkeit" :)
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
26.05.2011 16:11 Uhr
von JaneO.:
Als Überlebende von sexualisierter Gewalt über Jahre in meiner Kindheit im familiären Nahfeld fordere ich die vollständige Abschaffung der Verjährungsfrist und dies natürlich auch rückwirkend. Ich bin zwar nicht ermordet worden, was ja eine Verjährung der Taten an mir ausschließen würde, aber mein Leben wurde - wie das von allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt demoliert, lebenslang! Fast alle Betroffenen haben ein zerstörtes Urvertrauen, zerstörte Gesundheit, oft zerstörte Fähigkeit, eine Partnerschaft einzugehen. Unsere Menschenwürde wurde verletzt,das Recht auf den eigenen Körper temporär genommen. Im Artikel 1 unseres Grundgesetzes wird die Würde eines jeden Menschen für unantastbar erklärt. Uns ist diese Würde genommen worden. Wir Überlebenden werden durch die Verjährungsfrist daran gehindert über die Verbrechen an uns zu reden, die Täter anzuklagen. Wir sehen uns in der Situation mitunter von unseren Peinigern sogar verklagt werden zu können, weil die Straftaten der Verjährung unterliegen! Ein Maulkorb von Gesetzgeber. Nicht selten werden wir sogar für die Pflegekosten unserer Täterfamilienangehörigen im Falle deren altersbedingtem Eintreten der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Welch ein Hohn und welch ein Schlag ins Gesicht für uns Betroffene! Der Staat - sprich Familie -hat sich in unserer Kindheit nicht um uns gekümmert. Und zuguterletzt müssen wir den Menschen - Tätern - noch einen schönen Lebensabend finanzieren?!
Selbst wenn die Verjährungsfrist auf 30 Jahre angehoben werden sollte, so reicht das nicht. Weil die meisten Betroffenen mehr als 30 Jahre nach den an ihnen verübten Verbrechen in der Lage sind zu reden, oder die Bilder zu decodieren, welche bis dahin als Irrlichter verdrängt wurden.
Der Rechtsfrieden soll gewahrt werden, darum gibt es die Verjährungsfrist, wird als Argument ins Feld geführt. Menschen könnten sich auch geändert haben. Dieses Argument hören wir auch. Aber der Gesetzgeber zweifelt doch selbst an seinen Argumenten. Denn warum verhängt er dann nach einer Gefängnisstrafe noch zusätzlich immer öfter eine Sicherungsverwahrung? Genau! Weil Sexualstraftäter sich nicht ändern. Also ist der so genannte Rechtsfrieden doch eindeutig täterorientiert.
Wir Betroffenen von sexualisierter Gewalt fordern die vollständige Abschaffung der Verjährungsfrist. Und dies rückwirkend!
JaneO.
26.05.2011 12:00 Uhr
von romie skrab:
Frau Bergmann hat gute Arbeit geleistet. Aber wie die Früchte der Arbeit ausfallen werden....das wird sich zeigen. Das "System" funktioniert solange alle mitmachen. die Betroffenen wollen nicht mehr mitmachen...müssen sich aber dazu sammeln und ihrer Stärke bewusst werden.
Ich bin dafür, dass sexualisierte Gewalt nicht verjährt. Die Verjährung ist ein Zuckerl fürs System. Für die Betroffenen ist sie eine unsägliche Beleidigung. Der Wegfall der Verjährung würde den Druck auf die Täter und aufs "System" -etwas zu verändern stark erhöhen. Das ist für die Betroffenen wichtig. Die Signalwirkung und die Abschreckung wären ein wichtiges Signal FÜR die Betroffenen
25.05.2011 20:01 Uhr
von Ex-Odenwaldschüler:
@Grafinger:man kann das eine nicht mit dem anderen nicht aufwiegen oder gar rechtfertigen.Ihr kommentar ist geschacklos und etwas platt.
25.05.2011 13:20 Uhr
von Gast:
Dieser Artikel trifft den Nagel auf den Kopf. Das traurige ist, dass das ein systematischer Missbrauch ist und der aus einem globalen Netzwerk besteht, die widerum gute Kontakte zur exekutiven Gewalt haben und somit oftmals laut den Opfern straffrei ausgehen. Die römisch-katholische Kirche hat zudem das Glück, dass sie sich gar nicht vor dem Rechtsstaat verantworten muss, da sie Gotteskinder sind. Man kann darüber lachen, wenn die Situation nicht so ernst wäre. So bin ich der Meinung, dass alle aufrecht Gläubigen sie dem Gericht Gottes übergeben sollten, damit die Gotteslästerung aufhört. So steht doch geschrieben, dass eine Lästerung niemals vergeben wird und das ist die Lästerung gegen den Heiligen Geist. In der Tat sind Verantwortliche in der Aufarbeitung der massiven sexuellen Misshandlungen gestorben. Das sollte jedem zu bedenken geben und welchen Gerichten trauen wir in Zukunft besser?
25.05.2011 09:36 Uhr
von tabumove:
Auf Belohnung und Strafe baut unser Werte- und Gesellschaftssystem auf. Aufteilung in "Gut und Böse" fördern Machtsstrukturen. Ich würde es begrüßen, die AlttäterInnen nach dem alten System, also Bestrafung, zu verurteilen (selbstverständlich auch nach Ablauf der Verjährungsfrist) und für die Zukunft neue Modelle zu erarbeiten. Wie leicht es TäterInnen gemacht wird, immer wieder an ihre "Beute" zu gelangen ist auch ein Verbrechen der EntscheidungsträgerInnen, die ihnen die Arbeitsplätze vermitteln.
Und auch hier leider wieder der Fokus auf Institutionen, der den kleineren Teil der Verbrechen an Kindern ausmacht.
25.05.2011 09:14 Uhr
von Doro:
DANKE für diesen Kommentar!
Er bringt endlich einmal einige der zahllosen Widersprüchlichkeiten, denen wir Betroffene tagtäglich ausgesetzt sind, auf den Punkt.
Und er lenkt endlich einmal den Fokus auf zwei zentrale Punkte: die Systematik des Verbrechens und den Fakt, dass es Menschen in den LEBENSentscheidenden Phasen ihres Werdens betrifft.
Und dass diese Gesellschaft immer noch dem Ganzen nur zusieht.
Ja, Sie haben absolut Recht: Es handelt sich bei sexueller Gewalt gegen Kinder um Verbrechen gegen das Menschsein.
24.05.2011 16:46 Uhr
von Ex-Odenwaldschüler:
Nach allem Nachdenken und dem Lesen dieses Kommentars und der von mir jetzt(im Laufe dieses Jahres der Aufklärung) gewonnenen Einsicht nicht an der an mir verübten sexuellen gewalt Schuld zu sein komme ich zur der Einsicht das die nicht verurteilten Täter(und man darf sie ja nicht mal so nennen und schon garnicht beim namen denn sonst läuft man gefahr tatsächlich zum Angeklagten zu werden -also vom opfer zum täter-wie an der Odenwaldschule damals auch geschehe)uns gehasst haben müssen-anders lässt sich diese Brutalität nicht erklären.Hass unter dem Deckmantel des pädagogischen Eros.Denn nur wer hasst kann einem Kind/Jugendlichen soetwas antun.Und die Mitwisser und weggucker waren gleichgültig und feige.
24.05.2011 16:44 Uhr
von matt:
"Wer so etwas in Strukturen, die der organisierten Kriminalität ähneln, plant oder auch nur in Kauf nimmt, muss mit Strafe rechnen. Immer."
Ich habe jetzt zwar keine Studie parat, aber ich war der Ansicht, die überwiegende Zahl der Missbrauchsfälle fänden in Familien oder im persönlichen Umfeld statt – und zwar durch alleine agierende Täter (auch wenn gewisse Organisationen einen anderen Eindruck erwecken wollen).
Deswegen würde ich die Forderung nach Strafverfolgung / Abschaffen von Verjährung auch nicht auf den exotischen Sonderfall "organisierte Kriminalität" beschränken, sondern sagen:
"Wer so etwas plant oder auch nur in Kauf nimmt, muss mit Strafe rechnen. Immer."
24.05.2011 16:31 Uhr
von Schulz:
Da die politischen Partein keinen gemeinsamen Standpunkt finden...
wie sollen die Kleinen und Schwachen geschutzt werden?
24.05.2011 16:17 Uhr
von Bernd:
Naja, wenn Missbrauch einfach gar nicht verjähren würde, würde man ihn in dieser Hinsicht juristisch mit Mord gleichsetzen.
Dass das innerhalb des Rechtssystems nicht logisch wäre, ist ja einzusehen.
Aber "gar nicht" ist ja auch nicht nötig, man könnte ja die Frist auch einfach extrem hoch setzten, auf 50 oder 60 Jahre beispielsweise. Dann müssten zur Tatzeit volljährige Täter immer noch mit Strafverfolgung rechnen, bis sie ca. 80 Jahre alt sind.
Reicht doch. Warum denn gleich mit Vökermord kommen?
24.05.2011 16:10 Uhr
von grafinger:
Die Aussage "Aber juristisch ist an der Vorzeigeschule nichts geschehen:" ist falsch.
Lediglich kann der Beschuldigte die Einrede der Verjährung geltend machen. Da er bzw. sein Rechtsbeistand dies sicherlich getan haben würde wurde kein Verfahren eröffnet.
Lieber Christian, es gibt so viele abscheuliche Verbrechen die der Verjährung unterliegen. Warum sollte ausgerechnet der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht verjähren?
Etwa weil es humaner ist einen Menschen zu Tode zu prügeln als sexuelle Handlungen an einem Kind vorzunehmen?
24.05.2011 15:47 Uhr
von Robert Lorch:
Ich gebe dem Autor recht, es bleibt nur zu hoffen, dass dann auch taz-Artikel wie "Verbrechen ohne Opfer" endlich justiziabel sind...