Kommentar zum Flüchtlingshangar: Rot-Rot-Grüns größter Schandfleck

Mehrere hundert Flüchtlinge müssen in Berlin derzeit wieder in einem ehemaligen Flughafenhangar ausharren, teils wochenlang.

Heute wohnen wieder hunderte Menschen im ehemaligen Flughafengebäude Foto: dpa

Unterbringung in nach oben offenen Parzellen, mit dünnen Stellwänden abgetrennt. Acht Menschen auf 25 Quadratmetern, 3 Quadratmeter pro Person. Keine Tür, keine Privatsphäre, keine Rückzugsmöglichkeit. Nächtliches Frieren in den riesigen, zugigen Hallen der Flughafenhangars. Wochenlanges Warten auf die Registrierung, ohne Geld, ohne Zugang zu vernünftiger medizinischer Versorgung oder asylrechtlicher Beratung.

Klingt nach 2015? Stimmt. Als damals die Hangars im ehemaligen Flughafen Tempelhof zur Notunterkunft für Flüchtlinge umfunktioniert wurden, galt das als Notlösung: für ein paar Wochen, höchstens Monate.

Heute, drei Jahre später, ist auch in Berlin die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge auf ein Bruchteil der Zahlen von 2015 gesunken. Viele damals eröffnete Notunterkünfte wurden längst wieder geschlossen, in anderen gibt es freie Plätze. Doch der Hangar 2 in Tempelhof ist auf einmal wieder voll.

Wochenlanges Ausharren

Noch immer findet hier die Erstregistrierung von Neuankömmlingen statt. Eigentlich sollen sie binnen zwei bis drei Tagen von dort auf andere Unterkünfte weiter verteilt werden, doch schon seit Mai klappt das nicht mehr. Personelle Engpässe beim Landesamt für Flüchtlinge seien schuld, heißt es in der zuständigen Senatsverwaltung – welchen Grund diese hätten und wie und wann sie zu beheben seien, dar­über gibt es keine Auskunft.

Mehrere hundert Flüchtlinge harren nun also wieder in Tempelhof aus, teilweise wochenlang. Dass der Senat diese Situation nicht in den Griff bekommt – trotz Umstrukturierung des Registrierungsprozesses, trotz Gründung eines landeseigenen Betriebs zur Flüchtlingsunterbringung, trotz zahlreicher neu gebauter Unterkünfte: Es ist der größte Schandfleck der rot-rot-grünen Regierungszeit. Diese Zustände waren schon 2015 nicht zu rechtfertigen. 2018 sind sie es erst recht nicht.

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