Tötung, Vergewaltigung... Was die Bundesanwaltschaft genau den ruandischen Hutu-Milizenführern Murwanashyaka und Musoni vorwirft.von Dominic Johnson

Ihm wird die Anklage wohl bekannt sein: Mutmaßlicher Kriegsverbrecher Straton Musoni. Bild: dpa
BERLIN taz | Den beiden Angeklagten werden Taten der FDLR im Kongo zur Last gelegt: Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 26 Fällen und Kriegsverbrechen in 39 Fällen. Diese fanden laut der zu Prozessbeginn am 4. Mai 2011 verlesenen Anklage „im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“ und „im Zusammenhang mit einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ statt. Die beiden Angeklagten hätten es „als militärische Befehlshaber unterlassen, ihre Untergebenen daran zu hindern“.
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Dazu gehören 214 Tötungen in zehn Fällen, 15 Vergewaltigungen, davon drei mit Todesfolge und fünf mit Versklavung, weiter „schwere körperliche und seelische Schäden“, Freiheitsberaubung, Einsatz als Schutzschild, Zerstörung, Plünderung, Geiselnahme und zehn Rekrutierungen von Kindern unter 15 Jahren.
Weiter seien die Angeklagten „Mitglied einer Vereinigung im Ausland, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu begehen, gewesen“.
Im Einzelnen werden Verbrechen in einer Reihe von Dörfern aufgeführt, begangen vor allem zwischen Februar und Juli 2009: von Kipopo (13. 2. 2009, 17 Tote) über Mianga (12. 4. 2009, 45 Tote) und Busurungi (10. 5. 2009, 96 Tote, 700 niedergebrannte Häuser) bis Manje (21. 7. 2009, 19 Tote). „Obwohl sie aufgrund ihrer uneingeschränkten Autorität ohne Weiteres dazu in der Lage gewesen wären, ergriffen die Angeschuldigten keinerlei nachhaltige Maßnahmen oder Anordnungen, um diese Taten ihrer Untergebenen zu verhindern“, so die Anklage.
Der Angeklagte Carsten S. entschuldigt sich. Derweil mehren sich Hinweise, dass die Behörden schon früh vom NSU wussten. von Marlene Halser, Andreas Speit

In Stuttgart steht die Führung der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR vor Gericht. Mehr dazu hier.
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