Kontrolle wäre möglich: Wegschauen mit Methode

Beim Shipbreaking wird in Deutschland methodisch weggeguckt - weil die Reeder das Lobbying mindestens so gut wie ihr Kerngeschäft beherrschen.

Immerhin: Wenigstens die Northern Vitality, die in Wilhelmshaven vor Anker liegt, hat nicht einfach auslaufen dürfen, um fernab von Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen demontiert zu werden. Vorerst wenigstens und nach einem aufregenden Hin und Her zwischen Stadt und Land – infolge einer unklaren Rechtslage.

Die ist Resultat fleißiger Lobbyarbeit. Denn die beherrschen Deutschlands Reeder fast noch besser als ihr Kerngeschäft. Dank „Tonnage-Steuer“-Regelung müssen sie kaum Abgaben zahlen. Dafür werden sie an anderer Stelle unentgeltlich von Nato-Verbänden gesichert. Und wenn keiner Alarm schlägt, wird auch weggeschaut, wenn ein Giftkahn in einem Niedriglohnland verschrottet wird. Das beste Beispiel für das Weggucken liefert die Gesetzgebung. Denn es gäbe ja Regeln fürs umweltverträgliche Schiffs-Recycling.

Die International Maritime Organization hat 2009 ein Übereinkommen aufgelegt, das die gravierendsten Umweltvergehen verböte. Haken: Erst wenn 15 Länder ihm beigetreten sind, tritt’s in Kraft. Der europäische Rat hat darum den EU-Staaten „nahegelegt“ das Übereinkommen „als vorrangige Angelegenheit zu ratifizieren“. Das hat noch keiner: Wenigstens unterzeichnet haben Frankreich, die Niederlande und Italien. Die große Seefahrernation Österreich berät noch. Deutschlands Haltung indes ist klar: Der Bundestag hat die Ratsempfehlung im März 2010 zur Kenntnis genommen – und lehnt seither jede weitere Befassung mit dem Thema ab.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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