Konzept zum Betreuungsgeld: Sogar Minister nörgeln jetzt

Aus dem Finanz-, Justiz- und Verkehrsministerium kommt Kritik am Konzept zum Betreuungsgeld. Der Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld müsse verhindert werden.

Sogar Peter Ramsauer von der CSU ist nicht zufrieden mit Schröders Konzept. Bild: dapd

BERLIN dpa | Mehrere Minister haben teils erhebliche Bedenken gegen den von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld angemeldet. In einer Stellungnahme, die der Zeitung Die Welt (Freitag) vorliegt, pocht das Finanzministerium darauf, die neue Geldleistung erst ab August 2013 zu gewähren und nicht wie von Schröder geplant schon zum Jahresbeginn. Außerdem müsse der gleichzeitige Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld verhindert werden.

Auch das FDP-geführte Bundesjustizministerium sieht Probleme bei der geplanten Stichtagsregelung für den Start des Gesetzes, wie aus der Stellungnahme des Hauses von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor.

Laut Schröders Entwurf soll das Betreuungsgeld ab 1. Januar 2013 zunächst nur für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt werden. Erst ein Jahr später werden auch die Kinder im dritten Lebensjahr einbezogen. Das Justizministerium erwünscht dazu eine „sachliche Rechtfertigung“, weshalb ein Großteil der Eltern von Ein- bis Dreijährigen, „die ihre Kinder im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht in öffentlichen Einrichtungen betreuen lassen, keine Leistungen erhalten soll“.

Das Ressort von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fordert der Welt zufolge Auskunft darüber, wie Schröder sicherstellen will, dass nur diejenigen Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die ihr Kleinkind nicht in eine Kindertagesstätte geben. Kritisiert wird zudem die geplante Härtefallregelung. So soll das Betreuungsgeld auch dann gewährt werden, wenn vorübergehend - etwa wegen Krankheit der Mutter - ein Krippenplatz in Anspruch genommen wird.

Das Justizministerium fordert, dass „hinreichend gewichtige Sachgründe“ für die unterschiedliche Behandlung von Eltern dargelegt werden müssen. Verwiesen wird darauf, dass Eltern, die ihre Kinder in öffentlich geförderten Einrichtungen betreuen lassen, kein Betreuungsgeld erhalten sollen. Demgegenüber sollten Eltern, die ihre Kinder privat betreuen lassen, die Leistung bekommen, auch wenn sie voll erwerbstätig sind, wird unter anderem in der Stellungnahme des Justizministeriums moniert.

Überraschend macht auch der CSU-Politiker Peter Ramsauer Vorbehalte geltend, obwohl das Betreuungsgeld vor allem ein Projekt seiner Partei ist. „Wenn es zu Umschichtungen im Haushalt kommen sollte, könnte das Wohngeld in unserem Etat betroffen sein“, sagte eine Sprecherin des Bau- und Verkehrsministeriums Spiegel Online. Ramsauers Sprecher Sebastian Rudolph sagte der Berliner Zeitung (Freitag): „Der Minister steht voll und ganz hinter dem Betreuungsgeld.“ Es könne aber nicht sein, dass das Bau- und Verkehrsministerium allein höhere Kosten zu tragen habe, ohne dafür eine Kompensation zu erhalten.

Der Gesetzentwurf befindet sich seit Wochenbeginn in der Ressortabstimmung. Am kommenden Mittwoch soll das Bundeskabinett grünes Licht geben. Für das Projekt sind 2013 rund 400 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erwartet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.