Konzession: Gasnetz: Kartellamt schreitet ein

Die Behörde startet eine Prüfung der umstrittenen Vergabe. Ein neues Gutachten spricht den Parlamentariern ein „uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht“ zu.

Jetzt hat sich auch das Bundeskartellamt in den Vergabestreit beim Berliner Gasnetz eingeschaltet. Die Behörde kann die Vergabe für nichtig erklären, wenn es aus ihrer Sicht einen Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften gegeben hat. Bild: dpa

Das Bundeskartellamt ist im Streit über das Gasnetz eingeschritten. Behördensprecher Kai Weidner bestätigte der taz, dass die Behörde am Mittwoch ein Verfahren zur Überprüfung der Konzessionsvergabe an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie einleitete. Kommt sie dabei zu dem Ergebnis, dass die Vergabe gegen bundesrechtliche Vorschriften verstößt, „dann können wir sie als nichtig erklären“, sagte Weidner. Dann wäre eine Neuvergabe der Konzession nötig.

Die Senatsverwaltung für Finanzen als Vergabestelle hatte vor vier Wochen bekannt gegeben, dass die Konzession zum Betrieb des Gasnetzes nicht erneut an den bisherigen Betreiber Gasag gehen soll. Das früher staatliche, aber in den 90er Jahren privatisierte Traditionsunternehmen hatte darauf eine Klage bei Gericht angekündigt und reichte zudem laut Bundeskartellamt eine Beschwerde bei der Behörde ein. Parallel dazu zweifelte auch die mitregierende CDU Transparenz und Rechtmäßigkeit der Vergabe an.

Wer die Konzession bekommt – üblicherweise für zehn Jahre mit der Möglichkeit, um weitere zehn Jahre zu verlängern –, muss dafür jährlich sieben Millionen Euro an das Land überweisen, kassiert aber Durchleitungsgebühren von den Gasunternehmen, die über das Netz ihre Kunden versorgen. Verliert der Betreiber die Konzession, muss er das Netz seinem Nachfolger verkaufen. Die Berlin Energie und somit das Land müssten nach Schätzung von Senator Nußbaum rund eine Milliarde Euro zahlen.

Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angeben dem Land Berlin bei dem Verfahren „informatorische Hilfe“ geleistet, war aber nach eigenen Angaben bei der Bewertung der Angebote und der Auswahl nicht beteiligt. Das Amt will auf kritische Punkte hingewiesen haben und nannte laut Sprecher Weidner eine zentrale Klausel „problematisch“. Nun soll die Senatsverwaltung Unterlagen zur Prüfung liefern.

Der Senat hatte sich vor neun Tagen mit der Vergabe befasst. Was dabei passierte, bleibt zwischen den Koalitionspartnern umstritten. Einigkeit herrscht nur darüber, dass man Nußbaums Vergabeentscheidung zur Kenntnis genommen habe. Während die SPD jedoch meint, dies sei „zustimmend“ geschehen, bestreitet die CDU das und kündigt eine Kontrolle im Abgeordnetenhaus aus. Dort soll das Thema am heutigen Donnerstag jedoch lediglich in die Ausschüsse verwiesen und erst nach der Sommerpause Mitte September diskutiert werden.

Ein von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten der Anwaltskanzlei Noerr, das der taz vorliegt, spricht dem Parlament dabei große Befugnisse zu. Jedem einzelnen Abgeordneten stehe „ein umfassendes und uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht“ zu. Das Gutachten erwähnt auch die Möglichkeit, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. „Das ist von uns momentan nicht geplant“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Heiko Melzer. Er sprach stattdessen von „inhaltlicher Tiefenprüfung“.

Berlin Energie kontert

Im Hauptausschuss des Parlaments wies der Chef der landeseigenen Berlin Energie, Wolfgang Neldner, am Mittwoch Vorwürfe zurück, das Unternehmen habe in den Bewerbungsunterlagen nicht haltbare Angaben gemacht. „Es war notwendig, jede Aussage zu belegen“, sagte Neldner und verwies auf strenge EU-Ausschreibungsvorgaben.

Wie Neldner widersprach auch die Senatsverwaltung für Umwelt im Ausschuss Kritik der Grünen, wonach sich die Übernahme des Gasnetzes wegen künftig geringeren Gasverbrauchs angeblich nicht mehr lohne: „Wir gehen davon aus, dass das Netz nicht nur in seinem jetzigen Bestand bleibt, sondern teilweise auch noch ausgebaut werden muss.“

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