Kooperation bei der Sicherungsverwahrung: Euro gegen Gefangene

Hamburg nimmt nun doch Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein auf. Ob es von Dauer sein wird, ist letztlich eine Frage des Geldes.

Sieht aus wie Knast, soll sich aber nicht so anfühlen: Trakt für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel. Bild: dapd

HAMBURG taz | Bis zu elf Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein können ab Juni 2013 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel untergebracht werden – zumindest vorübergehend. Und damit gibt es nach der Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen nun die zweite Mini-Nordlösung für das Problem mit den Gefangenen, die auch nach ihrer Strafe eingesperrt bleiben sollen.

Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) kann sich eine dauerhafte Kooperation vorstellen, während ihre Hamburger Kollegin Jana Schiedeck (SPD) auf laufende Verhandlungen verwies. Man hat sich auf 250 Euro pro Tag und Gefangenen verständigt – erst mal.

Anfang des Jahres waren die Verhandlungen über eine große norddeutsche Lösung geplatzt. Hamburg hatte schon vor dem Start der Verhandlungen 31 Plätze für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel geschaffen, und dann begann Niedersachsen, für 12,5 Millionen Euro in Rosdorf bei Göttingen 45 eigene Plätze zu bauen. Aus einigen Nordländern heißt es hinter vorgehaltener Hand, man habe nicht verstanden, wieso Niedersachsen einfach losbaue. Mecklenburg-Vorpommern kooperierte mit Brandenburg und Schleswig-Holstein wollte für knapp acht Millionen Euro einen zweigeschossigen Bau auf dem Gelände der JVA Lübeck bauen.

Das neue Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung soll laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2011 "freiheitsorientiert" und "therapiegerichtet" sein.

Die Unterbringung soll sich deutlich vom Strafvollzug unterscheiden und der "allein präventive Charakter" muss "sowohl gegenüber dem Untergebrachten als auch gegenüber der Allgemeinheit deutlich" werden.

Die Sicherungsverwahrten müssen "in deutlichem Abstand zum Strafvollzug" untergebracht werden.

Intensive therapeutische Betreuung soll sie auf ein Leben in Freiheit vorbereiten.

Die Verwahrung gilt als "letztes Mittel", wenn die Therapie während der Strafhaft missglückt ist.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) habe damals die Sorge gehabt, Gefangene freilassen oder entschädigen zu müssen, wenn er sie nicht unterbringen könne, sagt Busemanns Büroleiter Matthias Nagler. Darum habe man sich fürs Bauen entschieden. „Wir wollten aber bewusst nicht mehr als 45 Plätze, wir wollen ja keinen Hochsicherheitstrakt auf Vorrat“, sagt Nagler. Das Ganze sei ja kein Geschäftsmodell. Etwa acht Plätze wolle man in Reserve haben, für eigene Gefangene oder für Gefangene aus anderen Bundesländern – wie etwa aus Bremen.

Die Bremer müssen kooperieren, weil sie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte räumliche Trennung ihrer Sicherheitsverwahrten von den Strafgefangenen (siehe Kasten) nicht leisten können – es fehlt schlicht der Platz. Bis Ende 2012 läuft der Vertrag mit Niedersachsen. Ob er verlängert wird, ist eine Geldfrage. Derzeit zahlt Bremen pro Sicherheitsverwahrten 150 bis 170 Euro, das werde mit dem neuen Haus in Rosdorf aber mehr werden. „Wir rechnen damit, dass die Kosten auf rund 300 Euro Tagessatz steigen“, sagt Thomas Ehmke von der Bremer Justizbehörde. Es seien aber auch Verhandlungen mit anderen Bundesländern vorstellbar.

Der Jurist Tillmann Bartsch vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen forscht seit Jahren zum Thema Sicherungsverwahrung und hält Kooperationen für sinnvoll. In größeren Einrichtungen hätten die Insassen mehr Kontakt zu anderen, mehr Bewegungsfreiheit, könnten in den Hof gehen, das Stockwerk wechseln und man könne auch mehr Therapieangebote machen. „Wenn die Sicherungsverwahrten in einem kleineren Bereich auf dem Gelände einer JVA untergebracht sind, kann das die Stimmung unerträglich machen“, sagt Bartsch. Allerdings sollten nur nahe Bundesländer kooperieren. Denn auch wenn viele Sicherungsverwahrte keine Angehörigen mehr haben, die sie regelmäßig besuchen, dürfe man die wenigen Kontakte nicht erschweren.

Fuhlsbüttel und Rosdorf sollen aber in erster Linie den eigenen Bedarf an Plätzen decken und sind nicht originär auf Zusammenarbeit ausgelegt. „Wir haben selber keinen Handlungsbedarf“, sagt Sven Billhardt, Pressesprecher der Hamburger Justizbehörde. Und für die Schleswig-Holsteiner ist die Kooperation letztlich eine Kostenfrage. „Wenn wir uns mit Hamburg einigen, dann bauen wir in in der JVA Lübeck kein eigenes Haus für die Sicherungsverwahrten“, sagt Oliver Breuer vom Justizministerium in Kiel. Die dafür veranschlagten acht Millionen Euro würden dann auf die fünf Anstalten im Land verteilt.

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