Kopftuchverbot bei Abercrombie & Fitch: Job ist keine „glaubensfreie Zone“

Samantha Elauf verklagte den Modehersteller Abercrombie & Fitch. Dieser wollte sie wegen ihres Kopftuchs nicht einstellen. Nun liegt der Fall beim Supreme Court.

Dass Samantha Elauf wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde, hat Abercrombie & Fitch bestätigt. Bild: reuters

WASHINGTON kna | Samantha Elauf beeindruckte die Managerin des Kinderladens des Modeherstellers Abercrombie & Fitch. Die 17-Jährige schien eine ideale Besetzung für die offene Stelle in einer Shopping Mall von Tulsa im US-Bundesstaat Oklahoma zu sein. Nach Rücksprache mit einer Vorgesetzten änderte sie dann aber ihre Meinung. Der Grund? Die Muslima trug einen sogenannten Hidschab – ein Kopftuch, das gegen die Kleiderordnung der hippen Marke verstieß.

Abercrombie & Fitch bestreitet nicht, dass Elauf die Stelle wegen ihres Kopftuchs nicht erhielt. Trotzdem besteht das Unternehmen darauf, das junge Frau damit nicht diskriminiert zu haben. Genau um diese Frage geht es vor dem Supreme Court der USA, der am Mittwoch Argumente in dem Fall „EEOC v. Abercrombie & Fitch“ anhörte. EEOC steht für die US-Behörde Equal Employment Opportunity Commission, die über Diskriminierung in der Arbeitswelt wacht. Sie vertritt Elauf, seit diese Klage gegen den Modekonzern eingereicht hat.

Der Vorfall in Tulsa ereignete sich bereits 2008 und ging durch verschiedene Klageinstanzen bis vor den Supreme Court. In der ersten Instanz entschied ein Bundesgericht zu Gunsten Elaufs und sprach ihr 2011 eine Schadenersatzzahlung von 20.000 US-Dollar (Tageskurs 17.600 Euro) zu. Zwei Jahre später kassierte ein Berufungsgericht das Urteil und stellte sich auf die Seite des Unternehmens. Zur Begründung hieß es, Abercrombie & Fitch könne wegen seiner Kleidungsvorgaben keine Diskriminierung vorgeworfen werden.

Gerichtsbeobachter machten am Mittwoch in den Fragen der Verfassungsrichter eine Tendenz aus, die aus ihrer Sicht auf Sympathien für die Klägerin hindeuteten. Das Gesetz schreibe nicht vor, Leute zu schützen, die einfach nur eine Baseball-Kappe tragen wollten, erklärte etwa Richterin Ruth Bader Ginsburg bei der Anhörung, „aber es verlangt, religiöse Praktiken zu berücksichtigen“.

Religiöse Diskriminierung

Richterin Elena Kagan klopfte ihrerseits das Argument des Modeherstellers ab, demzufolge es nicht Aufgabe des Arbeitgebers sei, in „merkwürdige Gespräche“ über religiöse Praktiken der Bewerber einzutauchen. Die Richterin bewertete diese Aussage als bedenklich.

Daniel Mach von der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU betonte nach der Anhörung, es sei offenkundig gewesen, „dass viele Mitglieder des Gerichts Sympathien für die Position der EEOC und Elaufs hatten“. Aus Sicht seiner Organisation handelt es sich „um einen klaren Fall religiöser Diskriminierung“.

So sehen es auch zahlreiche muslimische, christliche und jüdische Organisationen, die sich hinter die Klägerin stellen. Die Position des Modeherstellers hingegen findet Unterstützung von Wirtschaftsorganisationen, aber auch von Stadtregierungen und Bundesstaaten, die weitere Diskriminierungsklagen fürchten.

Eine Grundsatzentscheidung

Aus Sicht des Juristen Richard Garnett von der katholischen Notre Dame Universität in Indiana wäre es bedenklich, wenn die Richter dem Argument Abercrombie & Fitchs folgen würden. Dadurch würde unterstellt, dass Religion eine „rein private Angelegenheit“ und der Arbeitsplatz eine „glaubensfreie Zone“ sei, so Garnett.

Die inzwischen 24-jährige Klägerin erklärte nach der Anhörung, niemand habe ihr vor der Bewerbung bei Abercrombie & Fitch gesagt, sie brauche es gar nicht erst zu versuchen, weil sie ein Kopftuch trage. Zu erfahren, dass sie aufgrund ihres Hidschabs nicht eingestellt worden sei, habe sie schockiert. Mit ihrer Klage setze sie sich nicht nur für sich selbst ein, „sondern für alle, die auch während der Arbeit zu ihrem Glauben stehen wollen“.

Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, was schwerer wiegt: das Recht der Klägerin, ein Kopftuch zu tragen, ohne benachteiligt zu werden, oder das des Unternehmens, seine Produkte unter bestimmten Richtlinien anzubieten. Mit einer Entscheidung wird Ende Juni gerechnet. Während Abercrombie & Fitch vor Gericht versucht, die Klage Elaufs abzuwehren, hat der Modekonzern in der Geschäftspraxis bereits Konsequenzen gezogen: Die Kopftuch-Politik ist nicht mehr in Kraft.

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