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Kopftuchverbot in ÖsterreichRegierung zielt auf muslimische Mädchen ab

Ein neues Gesetz verbietet muslimischen Mädchen unter 14 Jahren, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Ex­per­t:in­nen äußern Bedenken.

Das Kopftuchverbot an Schulen in Österreich soll 2026 starten Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Florian Bayer

Aus Wien

Florian Bayer

In Österreichs Schulen herrscht ab dem kommenden Schuljahr ein Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige, also in den ersten acht Klassenstufen. Dies hat die parlamentarische Regierungsmehrheit von ÖVP, SPÖ und liberalen Neos beschlossen. Auch die rechtsradikale FPÖ stimmte am Freitag im Nationalrat für das Verbot.

Ein derartiges Kopftuchverbot gab es bereits unter der türkis-blauen Regierung von Sebastian Kurz. Dieses wurde jedoch 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit verstieß. Ungeachtet dessen sah auch die aktuelle Dreierkoalition ein Kopftuchverbot bereits in ihrem Regierungsprogramm vor – offenbar in der Erwartung, diesmal im Rahmen der Verfassung zu bleiben. Ex­per­t:in­nen und NGOs bezweifeln dies.

Im Gesetzstext wird mit der „bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung im Sinne des Kindeswohls“ sowie mit „Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit von Mädchen“ argumentiert. Das Tragen eines „Kopftuchs, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, ist damit im Unterricht verboten. Die Erziehungsberechtigten werden verpflichtet, für die Einhaltung des Verbots zu sorgen.

Bei einmaligem Verstoß ist die Schulleitung oder eine sie vertretende Lehrperson verpflichtet, ein Gespräch mit der Schülerin und einem Erziehungsberechtigten zu führen. Kommt es zu einem erneuten Verstoß, muss die Schulbehörde verständigt werden. Bei weiteren Verstößen muss auch die Kinder- und Jugendhilfe hinzugezogen werden. Dann werden auch Strafen von 150 bis 800 Euro fällig.

Nicht weit genug

Das Kopftuch sei „kein reines Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung“, sagte Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP). Zu möglichen Gründen, ein Kopftuch freiwillig zu tragen, sagte sie nichts. Dem Neos-Fraktionschef Yannick Shatty zufolge geht es nicht um eine Einschränkung, sondern um den Schutz der Freiheit von Mädchen bis 14 Jahren. Von Neos und Sozialdemokraten wurde auf begleitende Maßnahmen etwa zur Aufklärung über das Verbot verwiesen.

Einzig die Grünen stimmten gegen das Gesetz. Sie sehen zwar Handlungsbedarf, halten die nun beschlossene Regelung aber für nicht verfassungskonform. Der FPÖ wiederum ging das Vorhaben nicht weit genug. Sie ließ im Nationalrat auch über ein Verbot „für das gesamte schulische Personal, insbesondere Lehrerinnen“, abstimmen. Ein solches fand jedoch keine Mehrheit.

Ex­per­t:in­nen kritisieren das neue Gesetz. Amnesty International sieht den Grundsatz der Nichtdiskriminierung verletzt, weil sich das Gesetz nur gegen eine bestimmte Personengruppe richtet. Amnesty begrüße zwar grundsätzlich Maßnahmen zur Förderung von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Mit einem Kopftuchverbot, das selbst diskriminierend sei, werde das aber nicht gelingen.

Der falsche Weg

Kopftuchtragenden Mädchen werde das Signal vermittelt, dass über ihren Körper verfügt werde, sagte Angelika Atzinger, Vorstandsmitglied des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen, gegenüber der Hilfsorganisation SOS Mitmensch. „Sie erleben, dass das Kopftuch verboten, andere religiöse Symbole aber erlaubt sind“, sagt Atzinger. „Für jene, die tatsächlich Zwang erleben, wird das keine Probleme lösen.“

Auch SOS Mitmensch kritisiert das Gesetz und verweist auf bereits bestehende Ansätze, die Selbstbestimmung von Mädchen zu fördern und patriarchalen Rollenverständnissen entgegenzuwirken. Dazu gehörten in den Schulen etwa soziale Lernwochen sowie Konfliktbearbeitung im Rahmen des Unterrichts. Ein Kopftuchverbot sei aber der falsche Weg.

Kritik kam auch von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ): „Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben.“ Die IGGÖ kündigte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.

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96 Kommentare

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  • *Regierung zielt auf muslimische Mädchen ab" - nicht bei uns, sondern in Österreich. Was geht das denn die TAZ an? Besser wär's natürlich auch hier!

  • An keiner Stelle im Koran wird dasTragen eines Kopftuches explizit vorgeschrieben.



    Wie im Beitrag beschrieben, ist es ein "traditionelles " Symbol.



    Die Religionsfreiheit ist demnach also NICHT



    gefährdet.

  • Der grundsätzliche Denkfehler ist es, das Kopftuch als einen Ausdruck individueller Religiosität - und damit der Selbstentfaltung - anzusehen.



    Es ist eine Kleidungsvorschrift für Frauen, die in Ländern mit strenger Auslegung für alle Frauen gilt, unabhängig woran diese glauben.

    Es ist eine Tracht, die nach innen die Frauen kontrolliert und nach außen Ethnizität anzeigt. Letztere ist besonders für rechts-konservative muslimische Männer praktisch. Sie können sich selbst modern westlich kleiden und trotzdem über ihre Frauen zeigen, dass sie zum richtigen Volk gehören.

    • @Chris McZott:

      Es ist mal wieder Zeit, den guten alten 1. Korintherbrief hervorzukramen:



      "... Jede Frau aber, die betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt, entehrt ihr Haupt. Sie unterscheidet sich dann in keiner Weise von einer Geschorenen. Denn wenn eine Frau sich nicht verhüllt, soll sie sich doch gleich scheren lassen. Ist es aber für eine Frau eine Schande, sich die Haare abschneiden oder sich kahl scheren zu lassen, dann soll sie sich auch verhüllen. 7 Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Bild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes. 8 Denn der Mann stammt nicht von der Frau, sondern die Frau vom Mann. 9 Der Mann wurde auch nicht für die Frau erschaffen, sondern die Frau für den Mann. 10 Deswegen soll die Frau Acht haben auf ihr Haupt um der Engel willen. ... 13 Urteilt selber! Gehört es sich, dass eine Frau unverhüllt zu Gott betet? ..." (Einheitsübersetzung)



      Tja, deshalb haben die alten Frauen zuweilen das Kopftuch oder Hütchen in der Kirche.



      Dagegen also auch! Auf nach Oberbayern!

    • @Chris McZott:

      Wie viele islamische Länder fallen Ihnen denn ein, in denen Frauen verpflichtet sind, sich zu verschleiern? Der Rest sind die üblichen Klischees. Ich kann Ihnen nur nahelegen, auch einmal mit einer Frau mit Kopftuch zu sprechen, statt nur über sie - Spoiler: die passen allzu oft gar nicht in Ihr Zerrbild. Im Grunde genommen ist das aber auch egal: es gibt hier ein Grundrecht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit - auch für Schülerinnen - und das gilt auch für Religiöse.

  • Was leider bei dieser Art Diskussion immer vergessen wird, dass Freiheit undn freier Wille etwas ist, das mühsam errungen werden muss. Wer in einer Familie aufwächst, übernimmt längere Zeit "freiwillig", oder automatisch, deren Einstellungen. Wie will man frei sein, wenn die Familie eine Entscheidung eines kleinen Mädchens mit Strafen sanktioniert?



    Das Kopftuchverbot für unter 14-jährige hilft den Kindern enorm, die keins tragen wollen. Und die, die es wollen, können es dann ja immer noch mit 14 aufsetzen.

  • Ist es eine schwierige Entscheidung zwischen Kindeswohl (Zwang zum Kopftuchtragen) und Religionsfreiheit (freiwilliges Tragen des Kopftuchs aus religiöser Überzeugung) abzuwägen? Ich denke nicht. Das Kindeswohl sollte immer Vorrang haben . Denn solch ein Zwang existiert.

    • @Rudolf Fissner:

      Ich kenne da eine Familiengeschichte: Mädchen auf der Nonnenschule, die immer vor der Schule von Jeans auf Kleid wechselte. Als eine Nonne die Jeans davor mitbekam, gab es Ärger.



      Heute unglaublich.

      Zu Ihrem Punkt: Wenn wir den letzten Satz (oder dessen Gegenteil) denn sicher wüssten.

  • Warum kann man sich nicht auf einen Kompromiss einigen und ein normales Kopftuch akzeptieren, das eben auf dem Kopf getragen wird aber nicht das Gesicht verdeckt? Ich arbeite in einer Schule, die eine Mädchenabteilung hat (high school) und hier tragen viele Mädchen den Hijab aber in der Klasse wird er ganz locker getragen, recht offen und, wenn sie zum Bus gehen, wo die Jungs dann sind, sind sie damit konservativer und manchmal ganz verdeckt. Es scheint niemanden zu stören, auch die Mädchen, die nichts tragen oder Lehrer. Manche Lehrer sind Sikh, sie tragen Turban (männlich und weiblich) aber es stört niemanden.

  • Weltweit wurden mit Schuluniformen sehr gute Erfahrungen gemacht.

    Religionen und Ideologien werden zumindest teilweise neutralisiert.

    So die Unterschiede zwischen arm und reich.

    Kinder dürfen Kinder sein, Jugendliche Jugendliche.

    Und nicht die Resultate dessen was Religionen und Ideologien ihnen so injiziert haben.

    • @shantivanille:

      Ihnen ist bewusst, dass in den meisten Ländern mit Schuluniformen weiterhin Kopftücher, Kippas und ähnliche Symbole getragen werden dürfen?

  • Die Energie, die Gesellschaften darauf verwenden, Mädchen und Frauen vorzuschreiben, was sie anziehen dürfen und was nicht, ist schon beeindruckend.

    Im vorliegenden Fall dürfte das Verfassungsgericht der Sache aber schnell ein Ende bereiten. Es ist völlig offensichtlich, dass sich das Gesetz nur gegen eine Gruppe richtet. Wir sind also bei offener Diskriminierung.

    Ein Gesetz, dass das Tragen von Dingen verbietet, die religiös gelesen werden können oder dass Kopfbedeckungen allgemein verbietet, ginge vielleicht durch...

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Ja, das ginge vielleicht durch, müsste dann aber auch konsequent bei allen Religionen durchgesetzt werden. Sonst war's wieder nix...

      • @Perkele:

        Genau deshalb wird es kein solches Gesetz geben. Man will ja nur eine Gruppe treffen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Es geht um Bekleidungsvorschriften an Schulen. Diese gibt es in diversen Ländern schon lange (z.B. durch Schuluniformen).

      • @Tom Tailor:

        So lange Schülerinnen und Schüler ihre Uniform korrekt tragen, Barthaare kurz gehalten werden, dürfen bei uns in Australien Mädchen ihren Hijab tragen, allerdings ist die Farbe auch vorgeschrieben. Es scheint niemanden zu stören.

        • @Superlative:

          Solange die Mädchen ihre Religionsmündigkeit erreicht haben (ab dem 14. Lebensjahr) dürfen sie es in Ö auch,

      • @Tom Tailor:

        Nein. es geht um das Vorgehen gegen eine bestimmte Gruppe. Oder kennen Sie eine Schule, die Schuluniformen nur für eine bestimmte Gruppe von Mädchen vorschreibt?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          In diversen Ländern gibt es an Schulen einen strengen Dresscode der generell Kopfbedeckungen untersagt (Jungen wie Mädchen). Wo ist das Problem?

          • @Tom Tailor:

            Ich kann mich eigentlich nur wiederholen. Hier geht es nicht um alle Kinder an der Schule, sondern um eine Vorschrift für eine bestimmte Gruppe. Und genau das ist das Problem.

      • @Tom Tailor:

        Ja, gibt es, aber die lauten dann "Trage x, und dazu ein y.", nicht "Trage, was Du willst - außer es ist ein z, das Dich als Mitglied Deiner Religionsgemeinschaft identifiziert." Die erste Regel ist zwar der insgesamt härtere Eingriff, aber er diskriminiert nicht so stark, weil sie sich niemanden religiös bedingt rauspickt.

      • @Tom Tailor:

        @ Tom Tailer



        Würden Sie denn auch die Zurschaustellung von christlichen Symbolen, wie z. B. durch tragen von Kreuzchen, an Schulen untersagen wollen ?

        • @Alex_der_Wunderer:

          Kinder sollten generell keine religiösen Symbole tragen, und genau darum geht es. Ab dem 14. Lebensjahr (beginn der Religionsmündigkeit) ist alles erlaubt.

  • Ich finde das Verbot sehr gut, und das sollte auch D übernehmen. Denn ist es ist tatsächlich ein patriarchales Unterdrückungssymbol:



    - Zum einen findet sich im ganzen Koran keine Hinweise auf einen Kopftuchzwang. Die Kleidervorschriften darüber hinaus dienen dazu, die Männer nicht zu erregen.



    - Von daher sind alle Kleidervorschriften für Mädchen sowieso hanebüchen.



    Ich verstehe einfach nicht, wie Hilfsorganisationen und Linke sich mit solchen Machos solidarisieren. Meine Spenden für Amnesty sind ab heute Geschichte.

    • @Emmo:

      Im Koran gibt es nicht übr Kopftuchzwang aber es gibt einen Hinweis an Frauen, sich vor fremden Männern auf Reisen mit einem Kopftuch zu schützen. Das haben dann gewisse Mächtige übernommen und es zum Zwang im Alltag gemacht.

    • @Emmo:

      Und was ist mit den Kindern die auf diese Weise völlig allein gelassen werden? Die haben Probleme durch das Verbot in der Schule wenn sie es nicht befolgen und sie haben -wenn sie es befolgen- Probleme zu Hause. Eine hervorragende Lage zum Kindeswohl. Unverantwortlich ist das, Schikane in Reinform und typisch für Rechtsextremisten. Pfui Teufel!

      • @Perkele:

        Das halte ich für das kleinere Problem. Es soll ja ausdrücklich den Eltern obliegen, für die Einhaltung des Verbots zu sorgen. Entsprechend hätten sich die Schulen auch direkt an diese zu wenden, wenn es ein Vefolgungsproblem gibt. Sanktionen müssten dann ebenfalls die Eltern treffen.

        Das wird den Konflikt nicht verhindern. Aber es wird weniger die Mädchen zwischen die Stühle setzen.

      • @Perkele:

        Weswegen gehen Sie davon aus, dass Töchter muslimischer Eltern zuhause Probleme bekämen, wenn sie sich an die in der Schule geltenden Regeln halten? Und wenn das der Fall wäre: Wieso sollte der Staat davor kapitulieren? Für staatliche Schulen stellt der Staat die Regeln auf.

      • @Perkele:

        Ich denke die Schikane wird ausschließlich von Eltern betrieben, die meinen ihren schulpflichtigen und religionsunmündigen Kindern Bekleidungsvorschriften aufnötigen zu müssen.

      • @Perkele:

        würden sie gleiche argumentieren wenn der Staat das Tragen von Pullis mit Eisernen Kreuzen drauf verbieten würde? aus meiner Sicht wäre das auch absolut okay.

      • @Perkele:

        im Ernst: ich verachte paprikaschale Strukturen egal ob aus dem Christentum oder aus dem Islam oder aus sonst irgendeiner ideologischen Richtung. ich denke da sind wir uns einig oder?

      • @Perkele:

        Wenn Kinder ein Verbot befolgen und ihnen dafür Zuhause Probleme drohen sollten, scheint das große Problem für das Kindeswohl nicht der Staat, sondern die entsprechenden Eltern zu sein

        • @Arthur Helwich:

          Das Kind leidet aber trotzdem darunter, zwischen den Stühlen zu sitzen. Aber um das Kindeswohl geht es bei solchen Aktionen ja sowieso nicht...

  • Ich empfinde es als Eingriff in die Entscheidungsfreiheit von Menschen, wenn staatlich Reglementiert wird, wie Menschen sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren haben. Ich persönlich empfinde textilfreie Bäuche und Kreuze, getragen oder tätowiert auf dem Rücken, eher als Zumutung.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Einschränkungen diesbezüglich gab es schon immer, in diesem Fall geht es aber nicht mehr nur um die Öffentlichkeit, sondern staatliche Institutionen. In vielen Ländern sind Schuluniformen Pflicht. Sind Sie auch da der Meinung dies sei staatliche Übergriffigkeit?

      • @Tom Tailor:

        Meinen Sie denn Schuluniformen seien der Persönlichkeitsfindung dienlich ?



        Ich habe da so meine Zweifel.



        Im allgemeinen halte ich von Uniformen ehrlich gesagt nicht viel.

        • @Alex_der_Wunderer:

          In dieser Richtung gibt es unterschiedliche Meinungen. Dem Geprotze von Schülern mit ihren Markenklamotten und anderen teuren Statussymbolen wird damit zumindest während der Schulzeit Einhalt geboten. Dies betrachte ich durchaus als der Persönlichkeitsentwicklung dienlich, gerade in Hinsicht auf die Integration von Schülern aus ärmeren Familien.

          • @Tom Tailor:

            Na ja, außerhalb der Schulzeit brauchen die Schüler ja auch ihre " Klamotten " , wer sich da was von welchem Hersteller kauft...



            so ist datt Leben.

  • Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ): "Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben.“

    Schauen wir doch einmal was der Koran dazu sagt.

    Sure 24: "Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, und ihre Tücher über ihren Busen ziehen."

    In Sure 24 steht etwas davon, dass gläubige muslimische Frauen - also keine kleinen Mädchen unter 14 Jahren - ihren Busen bedecken und mit ihrem Schmuck nicht so "protzen" sollen. Von der Pflicht als Frau (es geht hier um erwachsene Frauen!) ein Kopftuch tragen zu müssen, steht da nichts und kann wohl als Meisterwerk der Interpretationskunst angesehen werden.

    Warum sollen dann jetzt kleine muslimische Mädchen mit einem Kopftuch ihre "religiöse Identität" zur Schau stellen, wenn das nicht einmal für erwachsene Frauen gefordert wird?

    Ich kann es nur begrüßen, dass Österreich sich für das Kindeswohl einsetzt und mit diesem Gesetz Kinder schützt.

    • @Ricky-13:

      Ist wie bei der Bibel, es geht um Interpretationen. Islamische Gelehrte und Akademiker streiten sich untereinander was eigentlich mit Jibab und Hijab gemeint ist und wie, wann und von wem sie getragen werden sollen. Heutzutage, in Ländern, die ihre Frauen zwingen sich zu verdecken, geht es nicht um die Keuschheit oder Sicherheit der Frauen sondern um Kontrolle und Macht. Imame, die selbst kaum fähig sind den Koran auf arabisch zu lesen, geschweige denn, zu interpretieren, haben als alltägliche Prediger die Macht den Menschen irgendetwas aufzuschwatzen. Da die wenigsten Musleme den Koran gelesen haben (nur Auslegungen in verschiedenen Sprachen) sind die Gläubigen den Perspektiven der Imame ausgeliefert. Sehr ähnlich wie die alten Christen die Bibel auf lateinisch und griechisch nicht lesen konnten und so den Predigern folgen mussten.

      • @Superlative:

        *... es geht um Interpretationen. Islamische Gelehrte und Akademiker streiten sich untereinander was eigentlich mit ...*

        Irgendwann ist alles Auslegungssache, und der Vogel Strauß könnte dann auch ein zweibeiniger Elefant sein.

        Aber Spaß beiseite, denn dass es hier um Kinder unter 14 Jahren geht, scheinen einige Kommentatoren wohl schon vergessen zu haben.

        Deutsches Jugendschutzgesetz (JSchG): "Ein Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Eine Person ab 14 bis 18 Jahren ist ein Jugendlicher."

    • @Ricky-13:

      Geht immer schief, wenn laienhaft versucht wird den Koran in einer deutschen Übersetzung auszulegen. Ist halt keine Gebrauchsanleitung. Kleiner Tipp, es geht sowohl aus der von ihnen zitierten Sure hervor, wie auch aus der Sure 33.

      Ist aber nicht schlimm, ich habe hier auch viele Menschen getroffen, die Jesus Aussagen wie mit dem Kamel und dem Nadelöhr wörtlich interpretieren, da sie nicht wussten das Jesus in Gleichnissen gesprochen hat.

      Verhält sich auch so mit den Äußerungen zum Hijab. Wird von Westlern nur als Zeichen der Unterdrückung gesehen. Ist aber nur ein Aspekt. Ebenso wie es viele Ausrichtungen des Islam gibt, gibt es auch viele Perspektiven hinsichtlich des Hijab. Für viele Muslima ist es auch ein Zeichen der Würde. Für kleine Kinder wohl eher weniger als für erwachsene Frauen. Für Religion gilt zudem die staatliche Neutralität, bedeutet der Staat hat sich in die Belange der Religionsgemeinschaften nicht einzumischen sondern garantiert die freie Ausübung der Religion. Bei dieser Garantie darf es keine Schranken geben. Gilt auch für Hijab, ebenso wie für Kippa oder Sari.

      • @Sam Spade:

        "Bei dieser Garantie darf es keine Schranken geben."

        Doch, selbstverständlich darf es die geben.

      • @Sam Spade:

        Da irren Sie sich. Es gibt IMMER Schranken bei der "freien Ausübung der Religion". So sind z.B. keine religiösen Rituale erlaubt, bei denen Menschen zu Schaden kommen. Auch darf niemand nackt in der Öffentlichkeit erscheinen, nur weil es die Religion vorschreibt. In diesem Artikel geht es aber um Kinder. Diese sind bis 14 Jahre überhaupt nicht religionsmündig und können sich daher auf das Recht der Religionsfreiheit nicht berufen.

        • @Tom Tailor:

          Bei uns in Norwegen dürfen sie auch nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen, muss auch nicht zwingend der FKK Strand sein, Stadtzentrum ist auch erlaubt und Nacktwandern ist hier im Sommer in der Natur auch häufig anzutreffen. Da braucht es keine Religion zu.

          Und zu der von mir erwähnten Schranke, das ist ein juristischer Begriff und wenn ich von "keinen Schranken" spreche bezeichnet dieses, das es zu den gesetzlichen Bestimmungen der Religionsfreiheit keinerlei Einschränkungen geben darf. Hat rein gar nichts damit zu tun, sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen.

          Religionsmündig bedeutet zudem nur frei entscheiden zu können welchen Glauben man angehören will. Dies gilt in Deutschland ab 14 Jahren.

          Die Ausübung des Glaubens nennt sich auch Kultusfreiheit, sie ist ein Kinderrecht gemäß Art 14 UN Kinderrechtskonvention und nicht an ein Alter gebunden. Bedeutet Kinder haben bei Zustimmung der Eltern das Recht ihren Glauben auszuüben und dazu kann auch ein Hijab gehören. Auch haben Kinder eine Mitbestimmungsrecht auf die Form der Ausübung. Nennt sich Gewissensfreiheit. Gilt ab dem Zeitpunkt, indem ein Kind in der Lage ist sich eine eigene Meinung zu bilden.

      • @Sam Spade:

        Die Sure 24 lautet in der deutschen Übersetzung seit vielen Jahren genau so wie ich sie hier zitiert habe. Islamgelehrte hätten sich schon lange gemeldet und es beanstandet, wenn die deutsche Übersetzung dieser Sure in Büchern etc. falsch ist.

        Sie haben mit der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) natürlich recht, aber hier geht es nicht darum, ob man Menschen daran hindern möchte an einen "imaginären Gott" zu glauben, sondern um eine eventuelle Kindeswohlgefährdung, und da steht das Wohl des Kindes in unserem deutschen Staat (und auch in Österreich) zum Glück über der Religionsfreiheit.

        Um es noch einmal klar zu machen, es geht hier um kleine Mädchen unter 14 Jahren. "Das Wohl des Kindes muss bei allen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt werden" steht auch in Artikel 3 UN-KRK (UN-Kinderrechtskonvention).

        Wenn erwachsene muslimische Frauen sich ein Kopftuch umbinden - ob nun freiwillig oder nicht - dann kann man darüber natürlich diskutieren, aber bei Kindern unter 14 Jahren gibt es da nichts zu diskutieren.

        • @Ricky-13:

          Der Koran ist auch immer eine Sache der Interpretation, deshalb gibt es auch nicht den Islam.

          Die Sure 24 Vers 31 bezieht sich auf die Aussage des Propheten Mohammed, das man bereits mit den Augen Unzucht begehen kann.

          Bei der in der deutschen Übersetzung als Schmuck bezeichneten Aussage handelt es sich um den arabischen Begriff "zîna".

          Nach weitläufiger Meinung sind damit auch Körperbereiche gemeint die bedeckt werden müssen. Da die Regelung aber besagt das eine Frau beim Gebet weder Gesicht noch Hände bedecken darf, hat man es rein auf die Bedeckung des Kopfes, der Haare und Ohren ausgelegt.

          Andere Interpretationen gehen davon aus, das auch das Gesicht bedeckt sein muss, was einer Vollverschleierung entspricht und beziehen sich auf den zweiten Teil des Vers, das Tuch (khumur). Das geht auf alte Zeiten zurück, in denen die Frauen um Brust und Hals zu verdecken das Tuch vom Nacken ganz über das Gesicht ziehen mussten.

          Das Copyright für diese Ausführung geht an meinen alten Rector an der Norwegian School of Theology, Religion and Society in Oslo, bei dem ich vor über zwei Jahrzehnten in mehreren Gastseminaren zur islamischen Rechtswissenschaft beiwohnen durfte.

        • @Ricky-13:

          Bei dem Punkt des Kindswohl müssten wir dann in der Konsequenz aber auch den Aspekt der Beschneidung bei Kindern berücksichtigen.



          Sehr schwierig und greift zu sehr, ungerechtfertigter Weise in die Religionsfreiheit ein.



          Zum Thema Kopfbedeckung :



          Mädchen und Frauen können als Kopfbedeckung auch auf Perücken tragen zurückgreifen, um ihrer Religion gerecht zu werden.



          Ich sehe in diesem Kopftuchverbot wirklich ein Versuch der Unterdrückung von westlichen, christlich dominierten Staaten - einen gegen unser Gesetz der Religionsfreiheit, enormen Verstoß.



          Wohl eher eine Machtausübung sozusagen, gegenüber einen inzwischen großen Teil unserer Bevölkerungen.

          • @Alex_der_Wunderer:

            Ich bezweifle das kopftuchtragende Mädchen unter 14 Jahren (und nur um die geht es) ein "großer Teil unserer Bevölkerung" ausmacht.

          • @Alex_der_Wunderer:

            Dann sind wir wohl jetzt mal nicht (wie sonst so oft) einer Meinung, denn ich sehe das nicht vom religiösen Standpunkt aus, sondern 'rein vom Kindeswohl'.

            Ich sehe aber noch eine andere Gefahr bei den 'Kopftüchern von kleinen muslimischen Mädchen'. Eine Gefahr die merkwürdigerweise nicht gesehen wird, denn die rechtspopulistische und nationalkonservative FPÖ, die sich zwar für ein Kopftuchverbot in Österreich sehr stark macht, wird aber sicherlich noch mehr jubeln wenn das Gesetz nicht durchkommt, denn das Wohlergehen von kleinen muslimischen Mädchen interessiert die FPÖ bestimmt nicht. Dass die FPÖ dann aber ein bis zwei Prozent mehr Zustimmung in der Bevölkerung haben werden, ist angesichts des immer größer werdenden Rechtsrucks in Europa eigentlich schon klar.

            Und die AfD interessiert sich bei uns auch nicht wirklich für Kopftücher, aber damit kann man gut Stimmung gegen den Islam machen. Aus dem Grund begreife ich es nicht, warum eine Religion die das Kopftuch gar nicht vorschreibt (Sure 24), so erpicht auf Kopftücher ist.

            • @Ricky-13:

              Ich denke auch, es geht den Parteien überhaupt nicht um ein, wohl eher in der Argumentation vorgeschobenes, Kindswohl, als denn eher um eine Machtdemonstration und um Wählerstimmen vom Pöbel zu gewinnen.



              Wie schon an anderer Stelle erwähnt - meine Überlegung, muss es denn ein Kopftuch sein ? Eine Perücke verdeckt auch die Haarpracht und nur darum geht es.

      • @Sam Spade:

        Interessante und absolut falsche Interpretation von religiöser Neutralität. Natürlich gibt und muss es Grenzen geben, die Religion steht eben nicht über dem Staat.

        • @Fran Zose:

          Für sie vielleicht, da sie in ihrem Kommentar unten schon ihre Sichtweise klar gemacht haben das sie oder eben der Staat die Deutungshoheit über einzelne Aspekte einer Religion für sich beanspruchen. Der Hijab ist damit in der Interpretation solcher Leute einzig ein Ausdruck patriachalischer Unterdrückung und Ende der Diskussion.

          Da bin ich doch schon froh in einem etwas progessiveren Land zu leben. In Norwegen werden sie Soldatinnen und Polizistinnen mit Hijab antreffen, ebenso wie Richter mit Kippa oder Richterinnen mit Hijab. Stört sich keiner dran, wenn die Menschen hier ihre religöse Zugehörigkeit auch nach außen tragen. Staatlich garantiert für alle Religionen und sogar für Glaubensgemeinschaften.

          Und zum Patriachat nur soviel, ein Land welches bezgl Equal Pay kontinuierlich hintere Plätze in der EU belegt, Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert, eine derartige Quote an Femiziden und häuslicher Gewalt aufweist, trans* Frauen erst vor vier Jahren die Rechte eingeräumt hat in den Polizeidienst zu treten und ihnen bis heute weitgehend diese Rechte verweigert aufgrund von Hormonbehandlung...

          der sollte beim Hijab nicht nur vom Patriarchat sprechen sondern lieber schweigen

          • @Sam Spade:

            Ich hab mal spaßeshalber gegoogled ob sich in Norwegen wirklich niemand wie von ihnen insinuiert an Richtern oder Polizisten mit Hijab stört und habe auf Anhieb diverse Menschen gefunden in den letzten Jahren, die sich genau davon gestört fühlten. Als das Hijab-Verbot in 2017 aufgehoben wurde, war das zudem nun wirklich nicht einstimmig und musste per Gerichtsurteil durchgesetzt werden. Es ist davon auszugehen genau wie bei uns, dass die Zustimmung außerhalb der akademischen Eliten deutlich niedriger sein dürfte und eine Mehrheit es ablehnen würde bei einer wirklich offenen und demokratischen Entscheidung..

            • @Šarru-kīnu:

              Demokratie bedeutet nicht Diktat der Mehrheit.

              In dieser Angelegenheit fand ein demokratischer Prozess statt, der nach den Prinzipien des Rechtsstaats durchgeführt wurde.

              Die Uneinigkeit im Parlament beruhte zudem nicht auf einer grundlegenden Ablehnung, sondern es ging um einige Eckdaten auf die sich die Parteien nicht verständigen konnten. Auch das ein normaler parlamentarischer Ablauf, der nicht immer nur in der Sache begründet sein muss.

              Es gilt zudem hinsichtlich der Zustimmung in der Bevölkerung auch immer zwischen Meinung und Akzeptanz zu unterscheiden.

              Die Meinung ist immer ein individueller Standpunkt, die Akzeptanz misst sich daran wie eine Sache in der Öffentlichkeit gehandhabt wird.

              Und in dem Punkt gab es keinerlei nennenswerte Anzeichen für eine gesellschaftliche Ablehnung, weder verbaler Art noch in der Form von Übergriffen.

              Die einzigen sichtbaren Probleme in der Hinsicht gibt es besonders mit ausländischen Gästen, die sich schwer damit tun, beim Zoll von einer trans* Frau abgefertigt zu werden oder eine Ermahnung von einer Polizistin zu erhalten, die ein Kopftuch trägt. Aber für solche Fälle haben wir ja unseren berüchtigten Bussgeldkatalog.

          • @Sam Spade:

            Weil Sache a) sexistisch und patriarchal ist, darf man Sache b.) die ebenfalls sexistisch und patriarchal ist nicht kritisieren. Fasst das den zweiten Teil ihrer Auslassungen in etwa zusammen?



            Und der Kommentar auf den Sie antworten hat nun einmal Recht. Sie reden bei all Ihren Beispielen von Erwachsenen, die ihre religiösen Überzeugungen zeigen. Es geht an dieser Stelle aber im Kinder. Kinder können unter 14 nach unserer Vorstellung (religiöse Mündigkeit) keine Religion im eigentlichen Sinne haben. Was wir schützen ist also wenn die das religiöse Bestimmungsrecht der Eltern, denen wir hier die Erziehung in religiösen Fragen überlassen. Gibt es aber immer mehr Fundamemtalist:innen (auch christlicher Fundamentalismus steigt) stellt sich die Frage ob der Staat zum wohl von Kindern eingreifen muss um ihre Religionsfreiheit zu schützen. Denn wir als Gesellschaft haben eine Situation zu schaffen in denen Menschen sich in der Lage sehen ihre Religion frei zu wählen. Je regressiver Kinder diesbezüglich erzogen werden, desto eher ist ein Eingriff nötig. Und ein Kopftuch in jungen Jahren kann ein Indiz für diese Einschränkung der Emtfaltungsfreiheit der Kinder sein.

            • @Maxime Musterfrau:

              Die UN Kinderrechtskonvention in Artikel 14 sagt es klar und deutlich. Kinder haben ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das ist ein Grundrecht und hat nichts mit der Religionsmündigkeit zu tun. Die gestattet lediglich die freie Wahl der Religion.

              Die Ausübung des Glaubens nennt sich Kultusfreiheit und ist nicht an ein Alter gebunden sondern hängt von der Entwicklung des Kindes und der Zustimmung der Eltern ab. Ab dem Zeitpunkt in dem ein Kind fähig zur eigenen Meinungsbildung ist, hat es zudem ein Mitbestimmungsrecht über die Form der Ausführung des Glaubens. Hierzu kann auch das tragen eines Hijab gehören, ebenso wie das einer Kippa.

              Und der zweite Teil meiner Ausführung fasst zusammen, das die Zustände in Deutschland in Bezug auf das Patriarchat es nicht hergeben mit einer solchen Argumentation sich in die Belange und Religionsausübung anderer Kulturen einzumischen. Hier herrscht eine Arroganz gegenüber der islamischen Kultur, die sich rein aus Unwissen speißt.

              Daher geschätzte deutsche Bürger, was das Patriarchat angeht, lieber erstmal vor der eigenen Haustür kehren, da habt ihr aus meiner nordischen Sicht noch genug zu tun.

              • @Sam Spade:

                Und als Ergänzung zu Ihrem zweiten „Argument“ wir wissen mittlerweile alle, dass Sie ein ausgesprochenes Idealexemplar nordischer Erleuchtung sind (Sie lassen es uns ja in jedem zweiten Kommentar wissen) und nach meiner Einschätzung ein Mann der sich für einen Feministen hält. Lassen Sie sich vllt von einer Frau sagen, dass das Abwägen von patriarchaler Gewalt um Kritik an irgendeiner patriarchaler Praxis zu unterbinden aus meiner Sicht weder besonders feministisch noch emanzipatorisch ist. Am Ende bagatellisieren Sie nämlich zumindest eine Form der Gewalt anstatt einfach eine Gleichzeitigkeit der Kritik zuzulassen. Ich versichere Ihnen ich kritisiere beides, dass ist möglich. Aber in diesem Kontext geht es eben um religiös motivierte patriarchale Gewalt, die eben auch im Islam zu finden ist und kritisiert gehört.

              • @Sam Spade:

                Ich beziehe mich mit meiner Argumentation ebenfalls auf das Kinderrecht zur religiösen Freiheit. Ich bezweifle nämlich, dass in stark religiösen Familien dieses Recht vollumfänglich gewahrt wird. Bei Familien, die bei ihren Kinder die zur Schaustellung von Frömmigkeit im Kindesalter fördern, gehe ich eben im Gegensatz zu Ihnen davon aus, dass dieWahrscheinlichkeit, dass eine Konversion oder eine Abkehr von religiösen Überzeugungen generell akzeptiert wird. Ich lege eben meinen Fokus darauf Kindern einen möglichst hohen Freiraum darin einzuräumen sich von den Vorstellungen ihrer Eltern auf Wunsch zu emanzipieren. Dafür braucht es aber eben auch Räume für diese Emanzipation. In den Familien können wir das nicht garantieren, also müssen wir als Gesellschaft dies an öffentlichen Orten tun. (Ich schließe hier klar alle Religionen und Weltanschauungen ein.) Und genau um Ihren Fokus auf die Kultusfreiheit geht es mir. Mit Ihrem Ansatz schützen Sie am ehesten Praktiken, denen die Eltern zustimmen und eben nicht jene die wirklich die Gewissenfreiheit der Kinder sich gegen die Wünsche ihrer Eltern schützt.

              • @Sam Spade:

                Aber es ist den Kindern doch nicht verboten, überhaupt ein Kopftuch zu tragen. Sie dürfen das an jedem anderen Ort in Österreich weiterhin tun, wenn sie das wollen.



                Nur in der Schule selbst soll die von weitem erkennbare Bekenntniszurschaustellung abgestellt werden. Die Kinder dürfen weiter über ihre Religion reden. Sie dürfen auch kleine Anhänger mit religösen Symbolen tragen dürfen. Nur Kleidungsstücke, die die Bewegungsfreiheit der Kinder einschränken und damit die freie Entfaltung aller anderen Persönlichkeitsmerkmale behindern, die sollen verboten werden. Bis 14, danach geht man davon aus, dass das Kind weiß, wofür oder wogegen es sich wirklich entscheidet.

          • @Sam Spade:

            Ich bin mir nicht sicher ob Sie nicht verstehen wollen oder können: Ich habe keine Aussage pro staatlicher Deutungshoheit getätigt. Ich habe lediglich festgestellt, dass anders als von Ihnen behauptet die Religionsfreiheit dort Grenzen haben muss, wo sich die Religion im Konflikt mit dem Staat befindet. Wo das genau der Fall ist, kann und sollte immer wieder ausdiskutiert werden. Im Bezug auf das Kopftuch befürworte ich das Verbot des Tragens für unter 14 Jährige, da ich meine hier muss der Schutz der Minderjährigen vor Indoktrination und sozialem Druck höher gewertet werden. Gerne dürfen Sie oder von mir aus auch die gesamte norwegische Gesellschaft hier einen anderen Standpunkt vertreten. Aber ich bin überzeugt, dass auch in Norwegen im Zweifelsfalls der Staat über diese Religion steht oder gilt dort für Muslime die Scharia? Das in Deutschland nicht alles so ist wie es sein könnte und sollte geschenkt und es wurde von mir auch nie etwas anderes behauptet. Aber nennen mir auch nur einen islamisch geprägten Staat der in Bezug auf die von Ihnen zu Recht kritisierten Punkte fortschrittlicher wäre. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

            • @Fran Zose:

              Beliebtes Vorgehen, wenn es im eigenen Land an diesen und jenen hapert, verweist man gerne auf Regionen wo es noch schlechtere Zustände gibt. Ziemlich sinnloser Vergleich. Fruchtbarer wäre ein Vergleich z. B. mit der Schweiz gewesen, besonders in Hinblick auf gelebte Demokratie.

              Nicht der Staat steht über der Religion, in Demokratien ist es das Recht welches die Religionsfreiheit begrenzt oder auch einschränkt. Und das Recht sagt in Form der UN Kinderrechtskonvention in Artikel 14 klar aus das es ein Grundrecht der Kinder ist ihren Glauben auszuleben. Näheres dazu habe ich bereits in meinen Antworten an @musterfrau und @tailor ausgeführt.

              Und was Norwegen angeht, der Staat wahrt seine Neutralität und lässt den Religionen so gut wie alle Freiheiten solange sie nicht gegen die norwegische Gesetzgebung oder gegen internationales Recht verstoßen. Daher haben wir weltweit auch den höchsten Anteil an Glaubensgemeinschaften im Land.

              • @Sam Spade:

                Warum wurden denn in Norwegen eigentlich Burqa und Niqab in Schulen verboten? Sicherlich trägt auch diese Kleidungsstücke nicht jede Frau erzwungenermaßen.

                • @In aller Ruhe:

                  Gilt nicht nur für diese religiösen Kleidungsstücke. Vermummung ist generell in diesen Einrichtungen untersagt. Stichwort Gesichtskennung.

  • "Im Gesetzestext wird mit der „bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung im Sinne des Kindeswohls“ sowie mit „Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit von Mädchen“ argumentiert."



    . . . . "Das Kopftuch sei „kein reines Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung“, sagte Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP)."

    ------------------

    Nun, sicherlich kann man der österreichischen Regierung da in jedem Punkt zustimmen.

    Zu bemängeln ist, dass das Gesetz nur für Unter-14-Jährige und nicht bis Unter-18-Jährige gilt. Das hätte den Mädels noch ein paar Jahre extra in Freiheit verschafft. Das pädagogische System hätte die Jahre nutzen können um die Jugendlichen mit alternativen religiösen oder philosophischen Systemen bekannt zu machen. "Religiöse Identität" sollte sich nicht nach dem richten was einem als Kind implementiert wurde, sondern Vielfalt berücksichtigen.

    Und zudem ihre jugendliche Freiheit zu genießen statt unter einem Kopftuch und den damit implementierten Vorgaben leben zu müssen.

    Die österreichische Regierung hat Mitgefühl mit Klugheit verbunden.

    • @shantivanille:

      14 ist das genau richtige Alter für diese Grenze.



      Ab 14 gelten Kinder als Religionsmündig und dürfen sich gegen die von den Eltern vorgelebte Religion entscheiden. Bis dahin muss der Gesetzgeber also davon ausgehen, dass eine Entscheidung für das Kopftuch nicht vom Kind selbst getroffen wird.



      Hinzu kommt die praktische Erwägung, dass die Grenze ab 14 relativ sicher stellt, dass die Wahl der Schullaufbahn nicht davon abhängig gemacht wird, wie lange das Mädchen in der Schule kein Kopftuch tragen darf. Ein Verbot bis 18 würde Mädchen aus islamischen Familien die Chance aufs Gymnasium deutlich erschweren.

  • Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass viele Grüne und Linke in falsch verstandener Solidarität, gegen ein Kopftuchverbot sind. In vielen muslimischen Ländern setzen Frauen für ein Kopftuchverbot und für Selbstbestimmung ihre Freiheit, ihre Unversehrtheit und manchmal ihr Leben aufs Spiel.



    Auch wenn rechte Parteien wie die AFD und FPÖ dieses Verbot unterstützen, wäre ein Kopftuchverbot in Österreich und Deutschland (auch wenn es nur Mädchen bis 14 Jahre betrifft) ein Statement und eine Solidaritätsbezeugung diesen Frauen gegenüber.

  • "Amnesty begrüße zwar grundsätzlich Maßnahmen zur Förderung von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Mit einem Kopftuchverbot, das selbst diskriminierend sei, werde das aber nicht gelingen."

    In Frankreich gibt es schon seit langem ein Kopftuchverbot an Schulen und die Erfahrungen sind durchweg positiv. Viele Mädchen berichten, dies sei der einzige Ort wo sie es außerhalb der Wohnung nicht tragen müssten. Die wenigen ultrakonservativen muslimischen Familien, die dies nicht akzeptieren konnten, haben ihre Kinder von staatlichen Schulen ab- und bei Privatschulen angemeldet.

    • @Tom Tailor:

      Entschuldigung was meinen sie? Das Kopftuch muss in der Wohnung nach dem Islam gar nicht getragen werden

      • @Fjjduzz:

        Ganz genau, und darum habe ich es exakt so formuliert. Die Schule ist der einzige Ort AUSSERHALB der heimischen Wohnung, wo das Kopftuch NICHT getragen werden muss.

        • @Tom Tailor:

          Danke für den sinnvollen Beitrag. Ich möchte gerne glauben, was Sie schreiben. Habe aber gelernt, gerade bei Informationen, die mir passend vorkommen, vorsichtig zu sein: Haben Sie eine Quelle für Berichte von "vielen französischen Mädchen"?

          • @Der eindimensionale Mensch:

            Leider nicht, ich haben meine Einlassung aus der Erinnerung an einen Beitrag geschrieben, den ich vor einigen Jahren mal gelesen habe, als Frankreich dieses Verbot an den staatlichen Schulen durchgesetzt hat. In welchem Magazin dieser Beitrag erschienen ist weiß ich leider auch nicht mehr, nur da ich meine Lesegewohnheiten kenne weiß ich das es sicher keine Publikation aus dem "Springer Verlag" war :D

  • 14 Jahre - das Konfirmations- Firmungs- und Jugendweihe-Alter - Zeit für ein Initiationsritual. Ein Kopftuchverbot für unter 14jährige ist endlich mal das, was westliche Staaten zunehmend vergessen: Kompromiss gehört zur Demokratie! Mit 14 werden Jugendliche in anderen Religionen und Geisteshaltungsbewegungen per Initiation zu Verstehern ihrer Religion. Ab dann ist also auch anzunehmen, dass Musliminnen in einem erwachseneren Verständnis ihrer Religion deren Regeln zustimmen gelernt haben. Jüngere Kinder schon zu drängen, religionsgetrieben Kopftuch zu tragen, ist problematisch, weil z.B. Hänseln bei Teilen der jüngeren Schülerinnen als 14 eine typische Unsitte ist, und vielerorts die Schülerschaft überwiegend christlich oder atheistisch. Da wird das Kopftuch schnell zum Problem für zum Glück meist nur einen kleineren Teil der muslimischen Minderheit. Die weltanschauliche Initiation ist ein eher symbolischer Schritt im Reifeprozess, der von da an hoffentlich nie aufhört ;-)

    In einem freien Land sollen Kinder aber auch frei entscheiden können, wie sie's ab 14 mit dem Kopftuch halten. Eine Problemlösung wäre auch eine neue Welle der Kopftuch-Mode: Stadtbild perfekt nur mit Kopftuch!

    • @Uwe Kulick:

      Wenn Sie eine neue Welle der Kopftuch-Mode für hilfreich halten, dann tragen Sie bitte selbst ein Kopftuch. Ich hoffe, Sie



      finden nicht, dass Frauen ein Kopftuch tragen sollen. Das wäre sehr übergriffig.

  • Ich finde es sehr begrüßenswert und es sollte Vorbild auch für Deutschland sein; sowie auch das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich. Das sich islamische Lobbygruppen dagegen aussprechen ist wenig überraschend. Ja, es ist ein Eingriff, allerdings gilt das Verbot für Mädchen unter Vierzehn. Ob da bei jenen die es jetzt tragen alles freiwillig ist und nicht vielmehr sozialer Druck wage ich zu bezweifeln; in dem Alter ist für gewöhnlich der soziale Druck sehr viel stärker als die Selbstbestimmung. Ich finde es wirklich immer wieder erstaunlich, dass oftmals Linke so vehement das Kopftuch verteidigen wo es doch damit begründet wird, dass die Frau hier Haar bedecken mögen um Männer nicht zu erregen. Geht es noch patriarchaler als das?

    • @Fran Zose:

      Frauen tragen im Islam nicht das Kopftuch um Männer nicht zu erregen, sondern weil sie, wie Nonnen, Gottes Wohlgefallen erreichen wollen und somit seine Gesetze folgen möchten.

      • @Fjjduzz:

        Ich habe im Zuge einer Veranstaltung erst gestern die Frömmigkeit einer jungen „Frau“ von maximal 8 Jahren bewundern dürfen. Ich bin mir sicher, dass diese mir aus dem Stehgreif erklären könnte, was „Gotteswohlgefallen“, „Nonne“ und „religiöses Gesetz“ bedeutet. Auch ohne das sie den Koran überhaupt schon lesen kann und in einem Alter ist in dem sich andere Mädchen darüber Gedanken machen wer auf dem Gerüst höher klettern, höher Schaukeln und das hübscheste Pony-Spielzeug hat.

      • @Fjjduzz:

        Es gibt Frauen in islamischen Ländern, die ihr Leben riskieren, um das Kopftuch loszuwerden. Welch Ironie, dass sich die Linken dann „dafür“ einsetzen.

      • @Fjjduzz:

        Interessante Argumentation. Es geht also Länder, in denen es Frauen gesetzlich vorgeschrieben ist "Gottes Wohlgefallen" zu erreichen? (wie beispielsweise in Afghanistan)

        Was ist denn die Konsequenz, wenn sie dieses Wohlgefallen nicht erreichen wollen?

        Und warum müssen dann Männer dieses "Wohlgefallen" nicht erreichen, in dem sie Haare, Ohren, Hand - und Fußgelenke verbergen?

        • @Desti:

          **Und warum müssen dann Männer dieses "Wohlgefallen" nicht erreichen, in dem sie Haare, Ohren, Hand - und Fußgelenke verbergen?**

          Weil die großen Religionen dieser Welt patriarchale Religionen sind. Es sind Glaubenssysteme, die in patriarchalischen Gesellschaften entstanden sind und in denen Männer dominieren und Autorität innehaben, was sich in männlich geprägten Strukturen, Rollen und Ritualen widerspiegelt. Und auch wenn viele Religionen (wie Judentum, Christentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus) eine Gleichstellung der Geschlechter betonen, werden weiterhin patriarchale Elemente beibehalten und Frauen selbst im 21. Jahrhundert von Männern noch unterdrückt.

    • @Fran Zose:

      Drittens ist das Argument „Schutz vor sozialem Druck“ heikel: Sozialer Druck existiert in vielen Formen – auch jenseits religiöser Symbole. Wenn wir anfangen, Kleidung zu verbieten, weil sie möglicherweise nicht freiwillig getragen wird, geraten wir schnell auf eine schiefe Ebene staatlicher Bevormundung.

      Kurz gesagt:



      Man kann patriarchale Begründungen des Kopftuchs kritisieren ohne staatliche Kleidervorschriften zu bejubeln. Emanzipation entsteht nachhaltiger durch Bildung, soziale Sicherheit und echte Wahlfreiheit – nicht durch Verbote, die vor allem symbolpolitisch wirken.

    • @Fran Zose:

      Ich verstehe die Sorge um patriarchale Strukturen und sozialen Druck durchaus. Gerade bei Minderjährigen ist die Frage nach Freiwilligkeit berechtigt. Dennoch halte ich pauschale Verbote für problematisch.

      Erstens ersetzt ein staatliches Verbot nicht automatisch Emanzipation. Es verlagert Macht lediglich: vom familiären oder religiösen Umfeld zum Staat. Für die betroffenen Mädchen bedeutet das nicht zwingend mehr Selbstbestimmung, sondern oft neue Konflikte, Ausschluss oder Sanktionen – bis hin zur Einschränkung ihrer Bildungschancen.

      Zweitens wird das Kopftuch häufig auf eine einzige patriarchale Deutung reduziert. Ja, es kann Ausdruck von Kontrolle sein – aber nicht jede Trägerin versteht es so. Gerade Linke verteidigen weniger das Tuch selbst als vielmehr das Recht, nicht vom Staat normiert zu werden, besonders bei Minderheiten. Das ist kein Widerspruch, sondern eine klassische Spannung zwischen Feminismus und Liberalismus.

      • @Ice-T:

        Wenn wir von erwachsenen Frauen reden, stimme ich Ihnen zu.



        Doch wir reden von Kindern unter 14.



        Die Bildungschancen dieser Kinder werden in keiner Weise durch ein Kopftuchverbot beeinträchtigt, weil wir zurecht eine Schulpflicht in Deutschland haben.



        Die Familien, die den Kindern das Kopftuch aufzwingen wollen, indem sie ihm Bildung vorenthalten, müssten das Land verlassen, um das zu erreichen.



        Die Mädchen erhalten ausschließlich durch das Verbot von Kopftüchern an Schulen die Möglichkeit, beide Welten kennenzulernen. Nur wer beide Welten kennenlernen durfte, kann wirklich frei entscheiden, welche Welt sie will.



        Und wenn die Eltern den Besuch der gymnasialen Oberstufe nur erlauben, wenn das Mädchen Kopftuch trägt, ist sie bis dahin ja schon älter als 14 und könnte sich dem elterlichen Wunsch geschlagen geben, das Kopftuch auch in der Schule zu tragen. Hier greift das staatliche Verbot ja nicht mehr.

      • @Ice-T:

        👍👍

      • @Ice-T:

        Ich halte es für einen (historischen) Fortschritt, dass bei bestimmten Themen die Macht nicht mehr bei der Familie oder religiösen Institutionen liegt, sondern beim (demokratischen) Staat.

        • @Kai Ayadi:

          Dürfen Sie persönlich als einen Fortschritt wahrnehmen, ist es aber auf keinen Fall.



          Wenn die Regierung Vorschriften bezüglich des Erscheinungsbildes der Bevölkerung erlässt, sehe ich da eher eine ungerechtfertigte, undemokratische Anmaßung.

          • @Alex_der_Wunderer:

            Die Regierung erlässt schon lange Vorschriften hinsichtlich des Erscheinungsbildes. So sind z.B. gewisse politische Symbole verboten. Niemand darf unbekleidet in der Öffentlichkeit erscheinen (von einigen FKK Plätzen abgesehen). Auch ist es nicht erlaubt in offiziellen Amts- oder Dienstuniformen aufzutreten, wenn man diese Position nicht inne hat.

            Bekleidungsformen und -vorschriften sind immer ein Ergebnis des gesellschaftlichen Zusammenlebens und dem daraus gebildeten Konsens. Da dürfen sich m.M.n. auch Religionsgemeinschaften nicht drüber erheben.

            • @Tom Tailor:

              Hmmm, und was sollen Priester, Nonnen [ unterrichten auch an Schulen ] & Mönche tragen ?

              • @Alex_der_Wunderer:

                Bei Priestern und Nonnen ist es - tatsächlich - Arbeitskleidung :D

                Man ist nicht Priester oder Nonne "nebenbei", sondern übt dies als Vollzeitstelle aus. Daher ist das getragene Outfit diesem Beruf geschuldet. Dies gilt übrigens auch für Kleriker anderer Religionen. Mit dem Thema dieses Artikels hat das aber rein gar nichts zu tun, denn da geht es nach wie vor um die Frage, ob religionsunmündige Kinder unter 14 Jahren an staatlichen Schulen solche Symbole tragen dürfen, die ihnen eindeutig von den Eltern aufgenötigt wurden.

              • @Alex_der_Wunderer:

                Das Verbot gilt für Kinder unter 14 Jahren.



                In dem Alter werden Sie kein Kind finden, das ein religiöses Gelübde abgelegt hat.

          • @Alex_der_Wunderer:

            Sind sind sie sicher? Was ist ist dann mit Nazisymbolik? Ist es ein Rückschritt, dass hier gewisse Dinge bei uns verboten sind? Nein, es ist gut, dass es bei allen Freiheiten auch Grenzen gibt. Was immer wieder auszudiskutieren ist, ist die Frage wo diese verlaufen sollten.

            • @Fran Zose:

              Nazisymbolik ist ja verboten, nur was macht man mit



              " Messerscharfen Scheitel " oder 1mm Haarpracht bei den Junx's ?

  • Dieses Aufbegehren gegen ein Kopftuchverbot bei Kindern verkennt vollständig die Lage, in der die Mädchen stecken.



    Es ist für Kinder wichtig, einen eigenen Weg in die oder aus der Religion zu finden, ohne dies schon in den Anfängen der Überlegung öffentlich kundtun zu müssen.



    Hinzukommt, dass pupertierende Mädchen mit Tragen oder nichttragen des Kopftuches sehr intime Informationen über sich selbst preisgeben würden, weil in vielen Familien das Kopftuch ab der ersten Menstruation üblich wird.



    Mit einem einheitlichen Verbot für alle Kinder unter 14, dieses Kopftuch zu tragen, wird Kindern eine große emotionale Last genommen.



    Ohne Verbot werden sie gezwungen, sich entweder für oder gegen das Kopftuch zu entscheiden. Wer kann ernsthaft glauben, dass ein solcher Entscheidungszwang für ein Kind Freiheit bedeutet.



    Zumal wir in Deutschland doch gleichzeitig großen Wert darauf legen, dass bis zum 14 Lebensjahr die Eltern religiöse Entscheidungen für ihre Kinder treffen dürfen. Eine persönliche Religionsausübungsfreiheit besteht hier also laut Gesetz erst nach dem 14 Geburtstag. Wie kann das Gesetz diese dann einschränken?

    • @Herma Huhn:

      Eigentlich wäre es ganz gut das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole bis 14 grundsätzlich zu untersagen, wenn wir davon ausgehen, dass Jugendliche erst mit 14 religiös mündig sind. Davor sind diese Symbole dann nämlich in erster Linie als religiöser Ausdruck der Eltern zu werten, weil wir ja berechtigterweise sagen, davor können sich Kinder nicht für einen Glauben entscheiden (über die Altersgrenze kann man natürlich grundsätzlich diskutieren). Kinder haben keine Religion und wir müssen Kinder darin unterstützen sich frei für oder gegen Glauben entscheiden zu können, auch wenn sie aus gläubigen Familien kommen. Auch das ist Religionsfreiheit. Wenn’s Gott gibt wird er es schon verstehen. Das Bekenntnis ist schließlich um einiges ehrlicher, wenn es nicht in erster Linie anerzogen ist. Und das könnte man eben dann auch auf politische Symbolik erweitern.

      • @Maxime Musterfrau:

        Da würde ich aber doch zwischen Kreuz/Stern/Alef am Kettchen und Bewegungseinschränkenden Kleidungsstücken unterscheiden.



        Viele religiöse Feste beinhalten die Aufnahme von Kindern in die Gemeinschaft, die müssten dann ja allesamt verboten werden. Solange die Symbolik nach dem Festtag wieder abgelegt werden darf, wäre ein Verbot hier übergriffig und allzu stark einschränkend.



        Bei solchen Regeln muss man immer bedenken: Auch Atheismus ist eine Form der Religion und würde mit einem Ritualverbot für Kinder als einzig akzeptable Religion den Familien übergestülpt.