Korrektur bei Hochschulgesetz: Weniger Macht den Präsidenten

Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt geht auf Kritik ein: Hamburgs Hochschulen sollen nun doch weiter kollektiv geleitet werden. Details soll ein Rechtsgutachten klären.

Will nun lieber doch keine Monarchen inthronisieren: Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt. Bild: dpa

Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) will ihren Entwurf für ein neues Hochschulgesetz in einem entscheidenden Punkt korrigieren: Die Hochschulen sollen weiterhin kollektiv von mehrköpfigen Präsidien geleitet werden. Die geplante Machtfülle für den Hochschulpräsidenten soll es an den sechs staatlichen Hochschulen nun doch nicht geben.

Insgesamt gab es zu dem im Juni veröffentlichten Entwurf 55 Stellungnahmen, eine vierwöchige Internet-Debatte und eine Fachtagung Ende Oktober. „Die Hochschulen waren einhellig der Meinung, dass sie in diesem Punkt das bisherige Gesetz für richtig finden“, sagt Stapelfeldt. Der gültige Paragraf 79, der die kollektive Leitung festschreibt, solle deshalb erhalten bleiben. Schon bisher agiert der Präsident dort als „Primus inter Pares“ und hat im Zweifel zu entscheiden. Diese Richtlinienkompetenz soll im neuen Gesetz noch „gestärkt werden“, sagte Stapelfeldt. Die endgültigen Formulierungen werden erst im Januar bekannt, wenn der Entwurf vom Senat beschlossen wurde und die Bürgerschaft erreicht.

Der strittige Passus hatte für viel Unverständnis gesorgt, ist doch eigentlich Ziel des Gesetzes, die Unis zu demokratisieren. Auf der unteren Ebene der Fachbereiche findet sich dies auch wieder. Als Gegengewicht dazu sollte es den starken Chef geben. Die Leitung solle bei einer „sichtbaren und verantwortlichen Einzelperson liegen, die persönlich für die Entwicklungsziele einsteht“, heißt es im Entwurf. Diese Person sollte über Berufungen und freie Stellen entscheiden. Auch Wirtschaftspläne, Gebührensatzungen, Zielvereinbarungen und Strukturpläne sollten Chef- oder Chefinnensache werden.

Gegen den Entwurf hatte sogar ein Jura-Professor mit erneuter Verfassungsklage gedroht. Das hätte peinlich werden können, weil das Verfassungsgericht bereits 2010 entschieden hatte, dass das gültige Hochschulgesetz die Wissenschaftsfreiheit zu sehr einschränke. Dieses Urteil war der ursprüngliche Anlass für die Gesetzesreform.

Verfassungswidrig könnte auch der neue Entwurf sein, hatte Jura-Dekan Tillmann Repgen moniert. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn nicht die Professoren, sondern die Hochschulleitung über frei werdende Stellen und die Besetzung von Lehrstühlen entscheidet.

Wie nun konkret diese Kompetenzen verteilt werden, lässt Stapelfeldt noch offen. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit wird gegenwärtig von dem Hochschulrechtsexperten Lothar Knopp von der Brandenburgischen Technischen Universität in Cottbus geprüft. Dessen Expertise soll in den Entwurf noch eingearbeitet werden.

Auch auf die Kritik der Gleichstellungsbeauftragten möchte Senatorin Stapelfeldt eingehen. So soll im Gesetz festgehalten werden, dass die "Frauenförderung unvermindert fortzuführen ist".

Bei der formalen Regelung einer Geschlechterquote bleibt es aber. Bewerben sich ein Mann und eine Frau mit gleicher Qualifikation auf eine Professur, wird das anteilsmäßig unterlegene Geschlecht bevorzugt.

Die Quote gilt jeweils hochschulweit und an der Uni-Hamburg und Hochschule für Angewandte Wissenschaften pro Fachbereich.

Frauen besetzen knapp ein Viertel der Professuren landesweit. Laut Behörde gibt es keinen einzigen Fachbereich, an dem statt einer Frau ein Mann bevorzugt werden müsste.

Die Grünen-Abgeordnete Eva Gümbel, die gar „monarchische Züge“ am Gesetzentwurf ausgemacht hatte, begrüßt das Zurückrudern der Senatorin: „Angesichts der starken Kritik war der Entwurf nicht zu halten.“ Es komme jetzt aber sehr auf die Details an, „die wir noch nicht kennen“.

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