Kosten des NSU-Prozesses: Da geht es hin, das liebe Geld

Die Verhandlung der Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle NSU hat bereits fast 30 Millionen Euro gekostet. Jeder weitere Tag: 150.000 Euro.

Das wird Beate Zschäpe wohl nicht alles wieder zurückzahlen können. Bild: dpa

MÜNCHEN afp | Der Prozess rund um die Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle NSU hat einem Bericht zufolge bereits fast 30 Millionen Euro gekostet. Der Präsident des OLG München, Karl Huber, sagte dem Münchner Merkur vom Mittwoch, jeder Prozesstag koste weiterhin 150.000 Euro. Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger seien fix, „daran kann man nichts ändern“, sagte er. So komme die Summe zustande.

Huber sprach von gewaltigen Kosten, „vor allem, wenn man bedenkt, dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben“, sagte Huber. Er sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Änderung der Nebenkläger-Regelung aus. „Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten“, sagte er.

Dem NSU werden Morde an neun Migranten und einer Polizistin sowie zwei Bombenanschläge angelastet. Aufgeflogen war die Gruppe erst nach dem Tod von zwei Mitgliedern, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, im Jahr 2011.

Zuvor hatte das Trio, dessen mutmaßliches drittes Mitglied Beate Zschäpe in München vor Gericht steht, jahrelang unerkannt im Untergrund gelebt. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.

Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.