Krach um Crowd-Dienst „Uber“: Weiter mit Taxi-App in Hamburg

In Hamburg dürfen vorerst weiter Touren vermittelt werden. Taxifahrer drängen Großstädte, den Mitfahrdienst „Uber-pop“ zu stoppen.

Mit Uber oder doch lieber mit dem Taxi fahren? Bild: dpa

MÜNCHEN/BERLIN afp/dpa/taz | Kleiner Sieg: Der Taxi-Dienst Uber darf erst mal in Hamburg weitermachen - trotz einer Unterlassungsverfügung der Verkehrsbehörde. Gegen diese war die Fahrten-Vermittlungsfirma vorgegangen, ein entsprechender Eilantrag sei am Freitag beim Hamburger Oberverwaltungsgericht eingegangen, sagte ein Sprecher.

Bis zu einer Entscheidung könne es wegen der umfangreichen Akten Wochen dauern. Es sei mit den Behörden mündlich verabredet, bis zu einer Entscheidung des Gerichts die Unterlassungsverfügung nicht zu vollziehen. Der Fahrdienst wird also geduldet, ihm droht aber weiterhin das Aus. Anfang der Woche hatten die Behörden Uber die Vermittlungstätigkeit untersagt.

Damit hat Uber ein Gefecht gegen die Behörden in Deutschland gewonnen, weitere dürften noch ausstehen: Am Freitag forderten die Taxifahrer ein härteres Durchgreifen der Behörden. Dem Hamburger Verbot müssten weitere Städte folgen, forderte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Die Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten „endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen“, verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz. Die Behörden dort prüfen noch ein Verbot.

Nach übereinstimmender Auffassung der zuständigen Ämter in den drei Städten sei das Angebot des kalifornischen Unternehmens nicht mit geltenden Gesetzen vereinbar, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Demnach müssten Fahrer, die bei Uber ihre Dienste anbieten, einen Personenbeförderungsschein vorweisen, wenn sie mit ihren Privatautos zahlende Passagiere mitnehmen. Außerdem benötige das Unternehmen möglicherweise Taxi-Konzessionen.

Uber ist mittlerweile in 142 Ländern tätig und stößt vielerorts auf Widerstand, insbesondere in der Taxibranche. Es erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife.

Bis zu 1000 Euro Bußgeld

Bis zu 1000 Euro Bußgeld sollte es in Hamburg für Verstösse geben. Das Verbot galt für den Dienst Uber-pop, bei dem Privatpersonen Gäste für ein Entgelt mit ihrem Auto befördern. Der Limousinen-Dienst Uber-black mit Chauffeur war nicht betroffen.

Uber hatte bereits am Donnerstag mit einer Kampfansage reagiert: In einer Stellungnahme kündigte das Management an, trotz Verbot weiter machen zu wollen. Aus Sicht des Start-ups überschritten die Behörden klar ihre Befugnisse. „Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg Dienstleistungen anzubieten, verteidigen“, sagte Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty.

Andere Städte arbeiten indes weiter an einem Verbot von Uber. „Wir haben uns sehr über die Hamburger Initiative gefreut“, zitiert die SZ ein Mitarbeiter aus dem Ordnungsdezernat in Frankfurt. Wann genau eine eigene Reaktion zu erwarten ist, lässt der Sprecher jedoch offen. In München etwa wolle man noch abwarten, aber bereits zielgenau die Uber-Fahrer kontrollieren.

In Berlin läuft bereits seit einem Vierteljahr ein Verfahren gegen den Mitfahrdienst. Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.

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