Pharmaindustrie und Kassen einigen sich über Preis-Regeln, lassen aber den wichtigsten Punkt aus: An welchen Ländern sich die Preise orientieren sollen.von HEIKE HAARHOFF

Wenigstens günstig sollen die Pillen sein. Bild: dpa
BERLIN taz | Neun Monate lang hatten die Chefunterhändler der Pharmaindustrie und der gesetzlichen Krankenkassen miteinander gerungen – um die Spielregeln für künftig gesetzlich vorgeschriebene Preisverhandlungen bei neuen Arzneimitteln. Am Freitag teilten Industrie- und Kassenverbände gemeinsam mit, sich in zwei großen Streitpunkten geeinigt zu haben.
Klar ist jetzt, was eine "zweckmäßige Vergleichstherapie" sein soll, an deren Kosten sich der Erstattungsbetrag des neuen Medikaments auch orientieren soll: Es ist jeweils das Medikament, das bereits bei der Bewertung des Zusatznutzens zum Vergleich diente. Im Zweifel also auch Generika, die billiger sind als patentgeschützte Mittel – eine Regelung, gegen die sich die Arzneimittelhersteller gewehrt hatten.
Ob im Nachhinein der Preis geändert werden kann, wenn deutlich weniger oder mehr Einheiten eines Medikaments verschrieben werden als erwartet, soll im Einzelfall entschieden werden. Damit wird der Grundkonflikt freilich nicht gelöst, sondern nur zeitlich verlagert: Die Kassen fordern, dass eine Überschreitung der erwarteten Verordnungsmenge zu niedrigeren Preisen führen müsse. Die Industrie ist hierzu bereit, will aber im Gegenzug, dass bei Mengenunterschreitung die Preise steigen.
Ungelöst bleibt der größte Knackpunkt: Welche europäischen Länder dürfen als Vergleich für die Herstellerabgabepreise herangezogen werden? Alle, in denen das Medikament zugelassen ist? Oder nur jene mit ähnlichem Preisniveau wie Deutschland? Hierüber entscheidet nun binnen drei Monaten eine Schiedsstelle. Darin: Exabteilungsleiter des Gesundheitsministeriums, Ärzte- und Kassenvertreter sowie Unparteiische – ausgesucht von Kassen und Industrie.
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