Kriminalbeamte zu Özdemirs Hanfvideo: „Leichte Dusseligkeit“

Der Grünen-Chef hatte sich per Video an der Ice Bucket Challenge beteiligt. Darin waren Hanfpflanzen zu sehen. Das verstoße gegen das Gesetz, sagen Beamte.

Verschmitzt: Cem Özdemir. Bild: imago/IPON

BERLIN dpa | Ein Video-Clip von Grünen-Chef Cem Özdemir für eine Spendenkampagne auf seinem Balkon neben einer Hanfpflanze könnte ein juristisches Nachspiel haben.

Nach Darstellung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verstößt Özdemir mit dem Besitz dieser Pflanze, aus der Haschisch und Marihuana gewonnen werden können, gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz sprach am Donnerstag in Berlin von einer „leichten Dusseligkeit“. Offenbar habe Özdemir nicht bemerkt, dass auf dem Video eine Hanfpflanze stehe, und dann charmant versucht, es als Akt für die Drogenliberalisierung zu rechtfertigen. „Aber die Rechtslage ist relativ eindeutig“, sagte Schulz der dpa.

Özdemir hatte an der sogenannten Ice-Bucket-Challenge teilgenommen, bei der sich auch Prominente weltweit einen Eimer kaltes Wasser über den Kopf gießen und danach weitere Personen auffordern, es ihnen gleichzutun und Geld zu spenden. Mit der Kampagne soll auf die Nervenkrankheit ALS aufmerksam gemacht werden.

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Dem Online-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung hatte Özdemir gesagt: „Ob jemand Cannabis konsumieren möchte und die damit verbundenen Risiken eingeht, sollte in einer freien Gesellschaft der Bürger selbst entscheiden.“

In Deutschland ist der Anbau und Besitz von Hanf illegal. Erlaubt ist nur das Pflanzen von Nutzhanf – aber nur für Landwirte. Auch dafür ist jedoch eine Genehmigung erforderlich. Von Amts wegen müsste die Polizei ermitteln und auch dem Anfangsverdacht nachgehen, ob es sich um eine oder mehrere Pflanzen handelt. Die Grünen setzen sich für eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ein. Auch der BDK plädiert für eine Liberalisierung und eine Entkriminalisierung von Konsumenten.

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