Kritik an Schröders Extremismusklausel: „Jetzt muss sie vollständig fallen“

Kristina Schröders Extremismusklausel ist rechtswidrig. Nun fordern Oppositionspolitiker ihre Abschaffung – und stellen die Kompetenz der Ministerin in Frage.

Muss sich eine neue Klausel ausdenken: Kristina Schröder. Bild: dapd

BERLIN taz | Nach dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts zur umstrittenen „Extremismusklausel“ haben führende Oppositionspolitiker am Donnerstag Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert, bei der Förderung von antirassistischen Projekten ab sofort auf den Bekenntniszwang zu verzichten. Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte der taz: „Nachdem nun die Rechtswidrigkeit festgestellt ist, muss die Extremismusklausel unverzüglich abgeschafft werden.“

Neben Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußerste sich auch Linkspartei-Chef Klaus Ernst kritisch. Der taz sagte Ernst: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für eine wankende Ministerin. Die Extremismusklausel hat das Engagement gegen rechts behindert. Sie muss jetzt vollständig fallen.“

Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piraten, sagte der taz, er „bezweifle, dass das Familienministerium überhaupt in der Lage wäre, eine Regelung zu finden, die juristisch und handwerklich in der Lage wäre, zu regeln, was das Ministerium regeln möchte: Mit der Klausel soll politisch missliebigen Gruppen die Weltsicht der Ministerin aufgedrückt werden.“

Das Bundesfamilienministerium reagierte zurückhaltend auf das Urteil, gegen das noch Berufung eingelegt werden kann. Das Ministerium will zunächst die schriftliche Begründung abwarten. Am Mittwoch hatte das Dresdner Verwaltungsgericht die unter Familienministerin Schröder eingeführte „Extremismusklausel“ für rechtswidrig erklärt. Die Unterzeichnung dieses Verfassungsbekenntnisses ist für zivilgesellschaftliche Initiativen eine Bedingung zum Erhalt von Fördermitteln des Bundes im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

Neben dem eigenen Verfassungsbekenntnis verlangt die Klausel, dass Empfänger von Fördermitteln auch die Verfassungstreue ihrer Projektpartner zu prüfen hätten. Antirassistische Initiativen kritisieren dies als „Gesinnungs-TÜV“. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis hatte den Bekenntniszwang als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat bei seiner Würdigung jedoch keine Grundrechtsabwägung vorgenommen, sondern nur geprüft, ob die Klausel juristisch und handwerklich in Ordnung ist. Das sei sie nicht, entschieden die Richter. Der Grund: Die Anforderungen an die Projektträger seien zu unbestimmt, um daran konkrete Förderzusagen zu knüpfen. So sei nicht klar, wie Initiativen in der Praxis ihre Partner konkret auf deren Verfassungstreue überprüfen könnten.

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