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Künstliche Intelligenz vor Gericht„KI-erzeugte Schriftsätze, die zu nichts führen“

Die Präsidentin des Bundessozialgerichts warnt vor einer Blockade der Justiz. Grund ist die massive Zunahme von Eilverfahren dank künstlicher Intelligenz.

Christian Rath

Interview von

Christian Rath

taz: Christine Fuchsloch, die Sozialgerichte stöhnen wegen der massiven Zunahme KI-erzeugter Klagen. Ist es nicht gut, dass künstliche Intelligenz den Weg zum Recht erleichtert?

Christine Fuchsloch: Ein niederschwelliger Zugang zu Gerichten ist ohne Zweifel gut. Und ja, die Möglichkeit, KI zu nutzen, senkt die Hemmschwelle für Klagen. Das ist also nicht nur ein Problem, sondern auch eine Chance und ein Erfolg. Allerdings ist das, was die KI produziert, oft nicht sinnvoll. Die Schriftsätze sind häufig zu lang, verlieren sich in fernliegenden Überlegungen und zitieren erfundene, unpassende oder längst überholte Gerichtsentscheidungen.

taz: Wie hoch ist der Anstieg der Klagen bei den Sozialgerichten?

Christine Fuchsloch: Das Problem besteht vor allem bei Eilverfahren. Hier hat es 2025 in vielen Bundesländern einen Zuwachs von rund 50 Prozent gegeben. 2026 dürfte der Anstieg noch deutlich höher liegen. Da Eilverfahren Vorrang in der Bearbeitung haben, bleiben die Hauptsacheverfahren liegen und dauern noch länger. Das beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichte und damit letztlich auch die Interessen der Bürger.

Im Interview: 

Christine Fuchsloch, 62, ist seit 2024 Präsidentin des Bundessozialgerichts. Zuvor war sie unter anderem an den Sozialgerichten in Hamburg und Berlin tätig und Präsidentin des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein.

taz: Warum sind von den KI-Schriftsätzen vor allem die Sozialgerichte betroffen?

Christine Fuchsloch: Auch andere Gerichte oder Behörden leiden zunehmend unter KI-bedingter Überforderung. Aber die Sozialgerichte sind besonders belastet, weil hier Klagen ohne Kostenrisiko möglich sind. Es fallen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine Gerichtsgebühren an, es gibt keinen Anwaltszwang und auf der Gegenseite steht in der Regel eine Behörde, die man auch im Falle einer Niederlage nicht bezahlen müsste. Gleichzeitig ist es vor allem für Grundsicherungsbezieher schwer, einen Anwalt zu finden, der bereit ist, sie zu beraten und zu vertreten. Die Zahl der Fachanwälte für Sozialrecht geht kontinuierlich zurück. Und Prozesse im Sozialrecht werden so schlecht vergütet, dass sich Anwälte eher auf andere Materien spezialisieren. In dieser Konstellation kann ich gut verstehen, dass Betroffene ihren Bescheid einfach bei einer KI hochladen und sagen: „Prüf mal, ob das in Ordnung ist und wogegen ich klagen könnte.“

taz: Sollten Sozialrechtsanwälte besser bezahlt werden?

Christine Fuchsloch: Ja, das liegt auf der Hand. Wir hatten neulich einen Kläger, der 25 Anwältinnen und Anwälte angefragt hat und niemand war bereit, seinen Fall zu übernehmen. Aber es gibt auch andere Beratungsmöglichkeiten im Vorfeld einer Klage, wie zum Beispiel die öffentliche Rechtsauskunft in Hamburg. Einige Wohlfahrtsverbände bieten kostenlose Sozialberatung an. Sozialverbände und Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder und vertreten sie auch in Gerichtsverfahren.

taz: Selbst wenn der Eilantrag der KI fehlerhaft ist, so müssen Sozialgerichte doch alles prüfen, weil hier der Grundsatz der Amtsermittlung gilt. KI-Schriftsätze können also nutzen, KI-Fehler schaden aber nicht.

Christine Fuchsloch: Natürlich gibt es immer wieder Betroffene, die am Ende zusätzliche Leistungen erhalten oder eine Kürzung abwenden können. Es ist aber eindeutig nicht die Mehrheit. Und die vielen KI-erzeugten Schriftsätze, die zu nichts führen, belasten nicht nur die Justiz übermäßig, sie erzeugen auch falsche Erwartungen. Das ist vielleicht das wichtigste Problem. Wenn die KI Ansatzpunkte für eine Klage aufzeigt und das Sozialgericht die Klage dann abweist, weil nichts dran ist, dann hinterfragt der Kläger nicht die KI, sondern ist sauer auf das Gericht. Er fragt dann sofort die KI, was er dagegen tun kann, worauf die KI den nächsten Schriftsatz produziert.

taz: Können die Sozialgerichte selbst KI nutzen, um mit der Flut KI-generierter Texte fertig zu werden?

Christine Fuchsloch: KI darf nie an die Stelle einer menschlichen Richterin treten. Sie darf nur Hilfsmittel sein, etwa indem sie prüft, ob es die in KI-Klagen zitierten Gerichtsurteile überhaupt gibt. Aber hierfür können wir keine allgemeine KI wie ChatGPT nutzen, sondern brauchen spezielle Angebote von juristischen Verlagen. Wie ausgereift und datensicher diese schon sind, prüfen wir derzeit.

taz: Ist nicht zu befürchten, dass bald KI-Gerichte über KI-Klagen entscheiden?

Christine Fuchsloch: Nein, das ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Das Grundgesetz vertraut die Rechtsprechung „den Richtern“ an und keinen Maschinen. Auch die KI-Verordnung der EU verbietet KI-Gerichte und verlangt Entscheidungen durch Menschen. Aber die Menschlichkeit der Justiz muss auch erfahrbar sein. Das heißt, die mündliche Verhandlung muss zentral bleiben und eher gestärkt werden. Hier werden die Klägerinnen und Kläger angehört, hier kann das Gericht nachfragen und das Recht erläutern.

taz: Sollten auch im Sozialrecht Gerichtsgebühren eingeführt werden, damit nicht mithilfe von KI sinnlose Prozesse geführt werden?

Christine Fuchsloch: Dies ist bereits ausgiebig und kontrovers diskutiert worden und im Sande verlaufen. Zu bedenken ist, dass gerade im Sozialrecht Menschen klagen, die kein Geld haben. Gebühren würden wegen des Kostenrisikos auch Menschen mit sinnvollen Klagen abschrecken.

taz: Was können die Sozialgerichte stattdessen gegen die Flut der KI-Schriftsätze tun?

Christine Fuchsloch: Die Sozialgerichte müssen besser kommunizieren, dass man keinen langen Schriftsatz braucht, um dort zu klagen. Jedes Sozialgericht hat Rechtsantragsstellen, bei denen man sein Anliegen mitteilen kann und dort wird es in eine sinnvolle Form gebracht. Das kann jeder nutzen und ist kostenlos. Letztlich ist das für alle Beteiligten effizienter als ein langer KI-Schriftsatz.

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