Kulturtaxe: Immenser Imageschaden

Die Hotelabgabe ist verfassungswidrig, sagt der Kieler Rechtswisssenschaftler Florian Becker.

Möglicherweise verfassungswidrig: Die soganannte Bettensteuer. Bild: dpa

Die geplante Kulturtaxe scheint zurzeit das einzige zu sein, was dem unseligen Kultursenator Reinhard Stuth (CDU) noch Halt verspricht: Die fünfprozentige Besteuerung von Hotelübernachtungen könnten ab kommendem Jahr geschätzte zehn Millionen Euro in die Kasse bringen. 7,5 Millionen sollen davon der Kultur zugute kommen - die damit als heimlicher Gewinner aus der Sparklausur hervorgehen würde, wie Stuth nicht müde wurde, seinen Kritikern vorzurechnen.

Glaubt man Florian Becker von der Universität Kiel, so klammert sich Stuth allerdings an einen Strohalm: "Die Kulturtaxe ist zweifelsfrei verfassungswidrig." So fasste der Rechtswissenschaftler gestern ein Gutachten zusammen, das er im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gastättenverbandes (Dehoga) erstellt hatte. Den Hoteliers empfiehlt er, die entsprechenden Abgabenbescheide vor dem Finanzgericht anzufechten.

Da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, hat Becker die zwei möglichen Varianten der Kulturtaxe durchgespielt: Entweder sie wird, wie etwa die Hundesteuer, als örtliche Aufwandsteuer erhoben - oder als Abgabe, wie es in Kurorten geschieht.

Um eine "Bettensteuer" als Aufwandsteuer zu erheben, habe Hamburg aber keine Gesetzgebungskompetenz. Laut Becker wäre sie eine landesrechtliche Imitation der bundesrechtlichen Umsatzsteuer. Mehr noch: Die Kulturtaxe ziele darauf, die bundesgesetzliche Senkung der Mehrwertssteuer zu konterkarieren - und widerspreche damit dem Gebot der "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung". Hinzu kommt laut Becker, dass die Aufwandsteuer es nötig mache, geschäftliche Übernachtungen von der Regelung auszunehmen. Damit seien aber der Umgehung Tür und Tor geöffnet.

Als Abgabe nach dem Modell der Kurorte wiederum könne die Kulturtaxe zwar auf alle Übernachtungen erhoben werden. Nur bedarf es dazu laut Becker einer Typisierung, nach der jeder Übernachtungsgast üblicherweise die kulturelle Infrastruktur eines Ortes in Anspruch nimmt. Was in Hamburg bei 50 Prozent geschäftlichen Übernachtungen keinesfalls ginge.

Die Kulturbehörde nahm diese Einwände gelassen zur Kenntnis. Im Gesetzentwurf, der noch mit den anderen Behörden abgestimmt werde, habe man die rechtlichen Bedenken gegen die Kulturtaxe berücksichtigt, sagte Sprecherin Claudia Fregiehn. Die Behörde könnte sich dabei auf Klaus Rosenzweig berufen, einem Kollegen von Florian Becker, der an der Uni Lüneburg lehrt. Rosenzweig hat, wie er sagt, "aus eigenem Antrieb" zur Kulturtaxe geforscht und seine Ergebnisse dann als Gutachter für die Grünen in Stuttgart zusammengefasst, wo ebenfalls eine Kulturtaxe beschlossen wurde. Sein Fazit: "Es geht, ganz klar."

So sicher wie ihr Gutachter Becker scheint sich schließlich auch die Dehoga nicht zu sein. Ihr Hamburger Vorsitzender, Lutz Nicolaus, beschwor wohl auch deshalb eine Schreckensvision, wenn die Kulturtaxe tatsächlich käme: Die Aufschwungsphase in der Tourismusbranche würde abgewürgt, Kongresse verließen die Hansestadt, um sich anderswo anzusiedeln, "der Imageverlust für Hamburg als Reiseziel wäre immens".

Zunichte gemacht würden durch die Kulturtaxe auch der Segen der gesenkten Mehrwertssteuer für Hotelübernachtungen. Die hat laut Dehoga dazu geführt, dass "landauf, landab Hotels investieren und neue Mitarbeiter einstellen".

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.